Unterhaltspflicht in der Corona-Krise

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Können Unterhaltszahlungen abgeändert werden?

Die Coronakrise hat innerhalb kürzester Zeit alles auf den Kopf gestellt. Die meisten Arbeitnehmer und Arbeitgeber dürften hiervon kalt erwischt worden sein. Die Bundesregierung versucht die finanziellen Verluste der Arbeitnehmer und Arbeitgeber abzufedern. Sicher ist jedoch derzeit, dass viele Menschen finanzielle Einbußen hinnehmen müssen, sei es wegen Kurzarbeit, Kündigung oder wegbrechenden Aufträgen.

Zum Unterhaltsrecht gibt es derzeit keine neuen Regelungen. Das bedeutet, dass die Unterhaltszahlungen unabhängig von Einkommenseinbußen weiterlaufen.

Marcus Alexander Glatzel
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Unterhaltspflichtige stellen sich daher die Frage, ob und wie sie die Unterhaltszahlungen kürzen können. Besonders brisant sind hierbei die Fälle, in denen die Unterhaltsansprüche gerichtlich tituliert worden sind. Für Unterhaltspflichtige besteht nunmehr die Gefahr, dass sich in wenigen Monaten hohe Schulden auflaufen. Es drohen Lohn- oder Kontopfändungen.

Was kann also den Betroffenen geraten werden?

Die Unterhaltspflichtigen sollten sich zunächst aufgrund der geänderten Einkommenssituation den Unterhalt neu berechnen lassen. Um den Unterhalt bereits ab dem nächsten Tag reduzieren können, wäre der Abschluss einer Unterhaltsvereinbarung sinnvoll.

Zeichnet sich jedoch ab, dass sich die Einkommenssituation dauerhaft verschlechtert und eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, kann der Unterhalt gerichtlich abgeändert werden.

Kann der Unterhaltspflichtige die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens nicht aufbringen, ist ein sogenannter Verfahrenskostenhilfeantrag zu stellen. Wird dieser positiv beschieden, dann werden die Gerichts- und Anwaltskosten vom Land übernommen bzw. es sind später Raten an das Land zu zahlen.

Generell raten wir Betroffenen in der aktuellen Corona-Krise:

Stellen Sie nicht eigenhändig Unterhaltszahlungen ein, lassen Sie sich vorher anwaltlich beraten. Der Anwalt prüft, ob die Unterhaltshöhe im Einzelfall reduziert werden kann. Er bespricht mit den Betroffenen das weitere Vorgehen. Das kann den Betroffenen viel Ärger und Kosten ersparen!

 

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