Kriegt eine Person eine Eigentumswohnung geschenkt, so ist dies nicht lediglich rechtlich vorteilhaft!

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Grundsätzlich dürfte die Schenkung einer Eigentumswohnung stets ein wirtschaftlicher Vorteil sein. Immerhin bekommt man eine Immobilie geschenkt, die regelmäßig einen nicht unerheblichen Wert hat.

Rein juristisch ist dies aber anders wie der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 30.09.2010, Aktenzeichen: V ZB 206/10, entschied. Denn mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung wird man auch Mitglied einer Wohnungseigentümergesellschaft. Dies hat zur Folge, dass der Eigentümer gesetzlich verpflichtet wird, sich anteilsmäßig etwa an den Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten am gesamten (Wohn-) Gebäude zu beteiligen, vgl.  § 16 WEG.

Naser Mansour
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Somit ist also die (vorteilhafte) Schenkung einer Eigentumswohnung auch mit einer Verpflichtung (rechtlicher Nachteil) verbunden. Aufgrund dieses rechtlichen Nachteils Bedarf die Schenkung einer Eigentumswohnung an einen Minderjährigen, der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, § 107 BGB. Solange diese Zustimmung nicht vorliegt, ist die Schenkung (schwebend) unwirksam.