So können Sie Ihren Schufa Score verbessern!

Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Schufa, Bonität, Schufa-Score, Scoreverbessern
0 von 5 Sterne
Bewerten mit:
0

Zur besseren Kreditwürdigkeit in wenigen Schritten

Die Schufa und ihr Scoring-System begleiten jeden im Alltag: Ob Handy-, Strom- oder Kreditverträge – die Entscheidung über deren Abschluss hängt oft an den Bewertungen der Wirtschaftsauskunftei.

Berechnet werden die Scores anhand verschiedener Daten und auch mit Hilfe der so genannten Einträge. Ein negativer Eintrag kann dann den gesamten Score sehr nach unten ziehen.

Martin Jedwillat
Partner
seit 2024
Rechtsanwalt
Ulmenstraße 43a
18057 Rostock
Tel: 0381/36768101
Web: https://www.advomare.de/
E-Mail:
IT-Recht, Vertragsrecht, allgemein, Datenschutzrecht, Gewerblicher Rechtsschutz

Wenn solche Einträge nicht rechtmäßig erfolgen, kann man Schufa Einträge löschen lassen.

Welche Bedeutung haben Einträge auf den Schufa Score?

Bevor wir der Frage nach der Bedeutung der Einträge nachgehen, wollen wir erstmal einen Blick auf die Arten der Schufa Einträge werfen.

Die Schufa sammelt neben allgemeinen Daten Informationen zu Vertragsabschlüssen, Kreditanfragen, finanziellen Aktivitäten und Zahlungsverhalten. Somit hat quasi jede Person, die am Wirtschaftsleben teilnimmt, Schufa-Einträge.

Dabei unterscheidet man Positiv- und Negativeinträge:

  • Positiv-Einträge enthalten Informationen zu abgeschlossenen Verträgen und finanziellen Vereinbarungen, z. B. Kreditverträge, Ratenzahlungen, Mobilfunkverträge
  • Negative Einträge enthalten dagegen Daten zu Problemen mit finanziellen Verpflichtungen, z. B. nicht bezahlte Forderungen, Inkassoverfahren oder Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis

ABER: Nicht alle Daten dürfen einfach so eingetragen werden: Erfolgen Negativeinträge nicht DS-GVO konform, z.B. wenn vor Eintragung hierüber nicht informiert wurde oder die Forderung vor Eintragung bereits beglichen wurde, dürfen diese nicht bei der Schufa gemeldet werden. Auch die Eintragung von Positivdaten unterliegen bei Weitergabe vergleichbaren Kriterien.

Auch Einträge, die nach Ablauf der entsprechenden Frist nicht gelöscht werden, gelten als ungerechtfertigt.

Anhand der gesammelten Daten berechnet die Schufa dann den Bonitätsscore, auch Schufa Score genannt. Dieser gibt die Wahrscheinlichkeit für Rückzahlung an – je höher der Score, desto besser die Kreditwürdigkeit. Und damit haben der Score und auch die Einträge Einfluss auf Vertragsabschlüsse und Kreditwürdigkeit.

ÜBRIGENS: Die Erstellung des Scores wird nach Angaben der Schufa in den kommenden Jahren angepasst. Das bisherige Scoring-System soll vereinheitlicht werden und so einfacher verständlich sein.

Wie lösche ich negative Schufa Einträge?

Wichtig ist es hier noch einmal zu betonen, dass man nicht jeden unliebsamen Schufa-Eintrag löschen lassen kann. Nur die Einträge, die wirklich unrechtmäßig erfolgt sind, können auch entfernt werden. Gerechtfertigte Einträge muss man hinnehmen und Forderungen bezahlen, um den Score zu verbessern.

Um zu prüfen, ob und wenn ja, welche Einträge gelöscht werden können, braucht man zunächst die Schufa-Auskunft. Diese kann man einmal jährlich kostenfrei nach Art. 15 DS-GVO einfordern. Darin erfährt man die Einträge der letzten 12 Monate sowie den Basisscore.

Bei dieser Auskunft sollte man genau prüfen, ob Einträge vorhanden sind, die nicht gerechtfertigt, die Daten fehlerhaft oder veraltet sind.

Bei ungerechtfertigten Einträgen wendet man sich an das Unternehmen, welches den Eintrag veranlasst hat, um den Schufa-Eintrag zu entfernen. Bei falschen oder alten Informationen wendet man sich direkt an die Schufa.

Im Anschluss sollte man prüfen, ob die Löschung bzw. Korrektur auch wirklich erfolgt ist. Wie so oft lohnt es sich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, dieser kann die Auskunft genau prüfen und auch Löschung und Korrektur bei den entsprechenden Stellen durchsetzen.

Wie lange bleiben Einträge in der Schufa gespeichert?

Daten bleiben mindestens so lange bei der Schufa gespeichert, wie ein Vertrag oder eine Bürgschaft läuft. Erbringt man alle Zahlungen zu den gegebenen Fristen, werden Informationen auch wieder gelöscht.

Für die Eintragsarten gibt es unterschiedliche Fristen:

  • 3 Jahre für abbezahlte Forderungen nach der letzten Zahlung, abbezahlte Kredite nach der letzten Zahlung
  • 12 Monate für Kreditanfragen
  • Sofortige Löschung: fehlerhafte oder veraltete Daten
  • Privatinsolvenz: 6 Monate nach der Restschuldbefreiung

Ab 2025 gelten dann teilweise neue Fristen. In einem neu beschlossenen Verhaltenskodex verpflichteten sich die Wirtschaftsauskunfteien zu neuen Speicherfristen: Unter bestimmten Bedingungen können beglichene  Forderungen dann schon nach 18 Monaten gelöscht werden

Das gilt, wenn die Forderungen 100 Tage nach Forderungsstellung beglichen wurden, wenn es keine weiteren Negativ-Einträge gibt und keine Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis vorhanden sind.

Hilfe vom Anwalt

Um von dem Löschprozess nicht überfordert zu werden, empfiehlt es sich, anwaltliche Hilfe hinzuzunehmen. Ein Anwalt oder eine Anwältin kann Sie auch bei der Bestimmung, welche Einträge nicht gerechtfertigt sind, unterstützen

Wir bei advomare unterstützen Sie gerne beim Löschen von Schufa-Einträgen:

  • Wir prüfen Ihre Schufa-Auskunft auf unrechtmäßig gespeicherte Daten.
  • Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Gläubiger und der Schufa.
  • Gegebenenfalls können wir Schadensersatzansprüche aufgrund der rechtswidrigen Datenspeicherung verfolgen

 

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Martin Jedwillat

advomare Rechtsanwaltskanzlei
Ulmenstraße 43 A
18057 Rostock

Telefon: +49 381 36768101
Telefax: +49 381 367681010
Mail: kanzlei@advomare.de
www.advomare.de
Das könnte Sie auch interessieren
Internetrecht, Computerrecht Onlinebetrug mit PayPal