Abmahnung der BVB Merchandising GmbH wegen Borussia Dortmund
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Die Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen verfolgt im Auftrage der BVB Merchandising GmbH Markenrechtsverletzungen wegen der unberechtigten Nutzung der Begriffsmarke „Borussia Dortmund“. Diese Marke ist eingetragen und markenrechtlich geschützt.
Was wird vorgeworfen?
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, die Marke „Borussia Dortmund“ unberechtigterweise verwendet zu haben. Besonders betroffen sind Internethandelsplattformen, welche sich auf den Begriff „Borussia Dortmund“ beziehen oder mit diesem werben.


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Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
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Was wird verlangt?
Die Kanzlei Dres. Lohner Fischer Igwecks & Collegen fordert im Namen der BVB Merchandising GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Neben dem Unterlassungsanspruch werden weitere Ansprüche geltend gemacht:
- Schadensersatzanspruch Auskunftsanspruch
Weiterhin wird der Abgemahnten wegen dem Anspruch auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten in Anspruch genommen. Hier wird dafür ein Streitwert von 100.000 € zugrunde gelegt. Die Kosten der Rechtsverfolgung belaufen sich somit auf 2.584,09 €.
Was tun im Falle einer Abmahnung?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt zu den Abmahnern auf und unterschreiben Sie die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht. Dies könnte ihre Verteidigungsposition verschlechtern. Außerdem hat sich in der Vergangenheit öfters herausgestellt, dass viele Abmahnungen unbegründet waren. Sodann kann Sie ein Fachanwalt bei der Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung unterstützen.
Zahlen Sie den Abmahnern nicht ohne anwaltliche Prüfung die geforderte Summe!
Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung erhalten haben, kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla.
Wir helfen Ihnen gerne, ortsungebunden, weiter. Wir bieten Ihnen die juristische Unterstützung dabei zum fairen Preis an.
Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via Fax oder E-Mail (info@drnewerla).
Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-
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