Die Vorteile einer Zustellung per Gerichtsvollzieher
Mehr zum Thema: Verfahrensrecht, GerichtsvollzieherImmer wieder wird empfohlen, wichtige Schriftstücke wie z.B. Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein zuzustellen. Doch was kann so ein Rückschein überhaupt beweisen? Letztlich nur, dass irgendein Schriftstück zugestellt wurde. Der konkrete Inhalt des Schriftstückes könnte im Streitfall vom Empfänger bestritten werden.
Anders als die Post beurkundet ein Gerichtsvollzieher aber nicht nur die Zustellung eines Briefes beliebigen Inhalts, sondern die Zustelllung genau des Schreibens, mit dessen Zustellung er beauftragt wurde. Die Kosten für die persönliche Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher sind mit 7,50 €uro zuzüglich Wegegeld und Auslagenpauschale nur wenig höher als die Kosten eines Einschreibens.
Die persönliche Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher hält dem Adressaten den Ernst der Angelegenheit nochmal deutlich vor Augen. Außerdem kann der Empfänger die Annahme des Schriftstückes nicht einfach verweigern, da der Gerichtsvollzieher auf der Zustellungsurkunde einen Vermerk schreibt, wann das Schreiben zugestellt wurde.
Örtliche Zuständig für die Zustellung ist der Gerichtsvollzieher bei dem der Empfänger seine Wohnung bzw. seinen Geschäftssitz hat. Der Zustellungsauftrag kann an die sogenannte Gerichtsvollzieher - Verteilstelle des örtlich zuständigen Amtsgerichts mit einer Abschriften des zuzustellenden Schreibens übersendet werden. Das Gericht leitet dann den Auftrag an den zuständigen Gerichtsvollzieher einfach weiter.