Richtig vorbereitet zur ersten mündlichen Verhandlung

Mehr zum Thema: Verfahrensrecht, Termin, mündlich, Verhandlung, Kläger, Beklagter, Zivilgericht, Zivilprozess
3,93 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
14

So gewinnen Sie beim Zivilgericht am meisten für sich

Gleichgültig, ob Sie nun Kläger oder Beklagter beim Amts- oder Landgericht sind: In allen Verfahren ab 600 Euro Streitwert sieht die Zivilprozessordnung (ZPO) eine mündliche Verhandlung vor Gericht zwingend vor.

In der Praxis helfen folgende Ratschläge, diesen Termin bestmöglich zu gestalten.

Hans-Jochen Boehncke
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kurt-Schumacher-Str. 18-20
53113 Bonn
Tel: 02 28/9 57 50 50
E-Mail:
Gesellschaftsrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Verkehrsrecht

Checkliste für Kläger oder Beklagte

  1. Lassen Sie sich von Ihrem Prozessvertreter mehrere Tage vor dem Termin erklären, in welchen einzelnen Schritten nach der ZPO (vgl. § 279 ZPO) der Termin ablaufen wird.

  2. Besprechen Sie mit Ihrem Prozessvertreter dabei, welche Stärken und welche Schwächen der bisherige Vortrag für Ihre Interessen erwarten lässt. Welche Punkt sind gegebenenfalls im Termin erläuterungsbedürftig?

  3. Fragen Sie, ob Sie vom Gericht zu bestimmten Punkten als Partei angehört werden könnten. Bereiten Sie Ihre Antwort gegenüber dem Gericht mit Ihrem Anwalt gedanklich vor.

  4. Sie sollten wissen, dass Sie die Möglichkeit haben, innerhalb des mündlichen Verhandlungstermins über Ihren Anwalt eine Unterbrechung der Verhandlung beantragen zu können. Dies dient dazu, sich auf dem Flur abseits vom Gericht zur aktuellen Situation zu besprechen. Verabreden Sie mit Ihrem Anwalt, wann das sinnvoll erscheint und ein Zeichen, damit der Antrag von ihm gestellt werden kann.

  5. Häufig regt das Gericht einen Vergleich an. Zumeist fragt das Gericht zunächst, ob überhaupt eine Bereitschaft dazu besteht. Schon hier sollte mit Ihrem Anwalt abgestimmt sein, wie er auf diese Frage reagiert.

  6. Kommt es zu Vergleichsverhandlungen, sind Sie gut beraten, sich bereits Tage vor dem Termin mit Ihrem Anwalt einen Vergleich auszudenken und konkret zu formulieren. Lassen Sie sich dabei exakt (!) über die Kostenfolge des überlegten Vergleichs aufklären. Wenn das erst alles überraschend auf dem Flur passiert, werden Sie den Überblick verlieren.

  7. Wenn Sie solche Vergleichsgespräche erwarten, rechnen Sie die einzelnen Positionen des Klageverfahrens inklusive Zinsen genau und aktuell durch. Nutzen Sie die im Internet vorhandenen Kostenrechner, bestimmte Vergleichsquoten bei den Kosten in konkrete Zahlen zu übersetzen. Was bedeutet das für Sie konkret in Geld, wenn ein Gericht eine Quote 60% zu 40% zu Ihren Gunsten vorschlägt?

  8. Verabreden Sie sich mit Ihrem Anwalt am Terminstag rechtzeitig vor dem Termin an einem neutralen Ort. Gehen Sie dann gemeinsam vor den Gerichtssaal. Es ist deutlich angenehmer, dort begleitet zu erscheinen und nicht lange in Gegenwart des Gegners auf den Beginn des Termins zu warten.

Alle diese Ratschläge beherzigt können Sie sicher sein, gut auf den Termin vorbereitet zu sein. Diese Sicherheit ist wichtig, um den Blick für diese Situation zu bewahren und richtige Entscheidungen zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Jochen Boehncke
Rechtsanwalt
Das könnte Sie auch interessieren
Arbeitsrecht Arbeitsgerichtliches Verfahren ohne Rechtsanwalt?