Zettel an der Windschutzscheibe - Reicht das aus, um einer Unfallflucht zu entgehen?
Mehr zum Thema: Verkehrsrecht, Zettel, Windschutzscheibe, Polizei, Parkplatzunfall, ParkenWer beim Ein- oder Ausparken ein anderes Fahrzeug beschädigt, muss Angaben zu seiner Person hinterlassen, damit der Geschädigte seinen Schaden regulieren lassen kann. Doch ist es ausreichend, einfach einen Zettel mit Namen und Telefonnummer an der Windschutzscheibe zu hinterlassen?
Pflichten nach einem Parkplatzunfall
Kommt es beim Ein- oder Ausparken zu einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug, liegt rechtlich ein Unfall vor. Der Verursacher muss dann grundsätzlich eine "angemessene Zeit" am Unfallort warten, um dem anderen Unfallbeteiligten die Möglichkeit zu geben, seine Personalien aufzunehmen.
Erscheint der Geschädigte nicht, muss der Verursacher seine Personalien (Name und Anschrift) in geeigneter Weise am Unfallort hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden. Andernfalls droht eine Strafanzeige wegen Unfallflucht nach § 142 StGB.
Zettel an der Windschutzscheibe genügt nicht
Viele Verursacher eines Parkplatzunfalls hinterlassen einfach einen Zettel mit Namen und Telefonnummer an der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeugs. Das reicht jedoch nicht aus, um einer Unfallflucht zu entgehen:
- Der Zettel könnte abhandenkommen, z. B. durch Witterungseinflüsse wie Wind oder Regen. Dann hat der Geschädigte keine Möglichkeit mehr, die Personalien des Verursachers zu erfahren.
- Es besteht die Gefahr, dass falsche oder unvollständige Angaben auf dem Zettel hinterlassen werden. Der Geschädigte hat dann keine Möglichkeit, dies zu überprüfen.
- Auch eine Visitenkarte oder ein Zettel im Briefkasten des Geschädigten reichen nicht aus. Es muss sichergestellt sein, dass der Geschädigte die Nachricht tatsächlich erhält.
Empfehlung: Polizei verständigen
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man nach einem Parkplatzunfall immer die Polizei verständigen, wenn der Geschädigte nicht erscheint. Nur so kann man den Vorwurf einer Unfallflucht sicher entkräften.
Die Polizei nimmt den Unfall auf, sichert Spuren und verständigt den Fahrzeughalter. Damit ist gewährleistet, dass dieser vom Unfall erfährt und seine Ansprüche geltend machen kann.
Folgen und Strafen bei Unfallflucht
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer nach einem Unfall einfach weiterfährt, ohne seine Personalien zu hinterlassen oder die Polizei zu verständigen, dem drohen empfindliche Strafen:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
- Führerscheinentzug zwischen 6 Monaten und 5 Jahren
- Eintrag ins Fahreignungsregister
- Punkte im Verkehrszentralregister
- unter Umständen Kündigung der Kfz-Versicherung und Schwierigkeiten beim Abschluss einer neuen Versicherung
Die Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere vom Ausmaß des verursachten Schadens und der Schwere der Pflichtverletzung. In jedem Fall sollte man eine Unfallflucht unbedingt vermeiden und stattdessen seiner gesetzlichen Pflicht nachkommen, am Unfallort zu warten oder zumindest seine Personalien zu hinterlassen und die Polizei zu informieren.
Fazit
Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus, um einer Unfallflucht nach einem Parkplatzunfall zu entgehen. Es besteht die Gefahr, dass der Zettel verlorengeht oder falsche Angaben enthält.
Um sich rechtlich abzusichern, sollte man eine angemessene Zeit am Unfallort warten und wenn der Geschädigte nicht erscheint, unverzüglich die Polizei verständigen. Nur so kann man den Vorwurf einer strafbaren Unfallflucht sicher entkräften und empfindliche Strafen vermeiden. Wird gegen Sie wegen Unfallflucht ermittelt? Auf Frag-einen-Anwalt.de wird Ihnen schnell und unkompliziert geholfen.