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Beitragsservice

Rechtsberatung und Informationen zu Beitragsservice und Verwaltungsrecht.

Der Beitragsservice zieht den Rundfunkbeitrag ein, mit dem die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten finanziert werden. Der Beitragsservice bzw. der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hervorgegangen. Kern der Änderung bei den Gebühren ist der Wegfall der Zweiteilung nach Radio bzw. TV und neuartigem Rundfunkgerät. Stattdessen werden pro Haushalt 17,98 € im Monat fällig. Es geht also nicht mehr darum, ein empfangsfähiges Rundfunkgerät zu besitzen, vielmehr wird der Rundfunkbeitrag unabhängig von einem Gerät für jeden Haushalt fällig.
Diese Änderung wurde von Gegnern vielfach als verfassungswidrig angesehen, wurde aber nach dem Bundesverfassungsgericht auch vom Europäischen Gerichtshof als rechtmäßig angesehen. Der Europäische Gerichtshof überprüfte, ob der deutsche Rundfunkbeitrag gegen das EU-Recht verstößt. Relevant war unter anderem die Frage, ob es sich bei dem so genannten Beitragsservice um eine verbotene staatliche Beihilfe handelt.

Das sagt das Gesetz

RBStV (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag)

§1 - Zweck des Rundfunkbeitrags

Der Rundfunkbeitrag dient der funktionsgerechten Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne von § 12 Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrages sowie der Finanzierung der Aufgaben nach § 40 des Rundfunkstaatsvertrages.


§2 - Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.

(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die

1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder
2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

(3) Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung. Die Landesrundfunkanstalt kann von einem anderen als dem bisher in Anspruch genommenen Beitragsschuldner für eine Wohnung für zurückliegende Zeiträume keinen oder nur einen ermäßigten Beitrag erheben, wenn dieser das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Befreiung oder Ermäßigung gemäß § 4 Abs. 7 Satz 2 im Zeitpunkt der Inanspruchnahme nachweist.

(4) Ein Rundfunkbeitrag ist nicht zu entrichten von Beitragsschuldnern, die aufgrund Artikel 2 des Gesetzes vom 6. August 1964 zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (BGBl. 1964 II S. 957) oder entsprechender Rechtsvorschriften Vorrechte genießen.

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Häufige Fragen & Antworten

Wer muss den Rundfunkbeitrag des Beitragsservice zahlen?

Seit der GEZ-Reform zum 01.01.2013 ist der Rundfunkbeitrag (früher: GEZ-Gebühren) nicht wie gewohnt an das Vorliegen von Empfangsgeräten wie Radio, TV oder Internet-Empfang geknüpft, sondern lediglich an die Wohnung. Somit gilt die Beitragspflicht grundsätzlich für jeden. Laut Rechtsprechung heißt es: Rundfunkgebühren müssen bezahlt werden unabhängig davon, ob die öffentlich-rechtlichen Sender tatsächlich genutzt werden oder nicht.

Was änderte sich nach der Änderung von GEZ in Beitragsservice?

Der Name hat sich geändert, um den Bürgern den bereits negativen Begriff der „GEZ" nicht mehr vorzuhalten. Der öffentlich rechtliche Rundfunk ist wohl der Auffassung, dass das Gebührenaufkommen von 7,533 Milliarden (!) Euro (2011) dann lieber bezahlt wird. Positiv ist natürlich, dass der Beitragsdienst wegfällt, also die Mitarbeiter, die abends gerne vor der Haustür standen und überprüften, ob nicht tatsächlich doch ein Fernseher vorhanden war. Letztlich werden auch keine Daten von kommerziellen Adresshändlern mehr angekauft, allerdings werden die Daten immer noch mit den Einwohnermeldeämtern abgeglichen. (von Rechtsanwalt Felix Hoffmeyer)

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Wer kann sich von der Beitragspflicht vom Beitragsservice befreien lassen?

Haushalte, die einer "besonderen wirtschaftlichen Härte" unterliegen, können eine komplette Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen. Hiervon umfasst sind Personen, die folgende Sozialleistungen erhalten:

- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
- Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
- Blindenhilfe
- Pflegegeld, Pflegezulagen oder Hilfe zur Pflege
- Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
- Berufsausbildungsbeihilfe
- Ausbildungsgeld

Menschen mit Behinderungen können, abhängig vom Grad der Schädigung, eine Minderung der Beitragshöhe oder ggf. komplette Befreiung beantragen. Darüber hinaus kann eine Befreiung in Härtefällen auch aufgrund individueller Umstände erfolgen. (von Rechtsanwalt Felix Hoffmeyer)

Ist der Beitragsservice verfassungsgemäß?

Gegner sehen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verletzt. Sie halten es für verfassungswidrig, dass die der Betrag pauschal bezahlt werden muss, unabhängig davon ob sich tatsächlich Empfangsgeräte im Haushalt befinden. Weiterhin wird auch kritisiert, dass nicht berücksichtigt wird, wie viele Personen in einem Haushalt wohnen. Dadurch werden Alleinstehende deutlich stärker belastet als Wohngemeinschaften. In vielen Fällen wurde auch die Art und Weise bemängelt, wie der Beitrag von säumigen Zahlern eingetrieben wird. Den Rundfunkanbietern wurde vorgehalten, sie bekämen staatliche Beihilfen, da sie säumige Zahlungen selbst, ohne ordentliche Gerichte, eintreiben dürfen.

Der Europäische Gerichtshof kam, wie auch bisher das Bundesverfassungsgericht, zu dem Ergebnis, dass der Rundfunkbeitrag rechtmäßig ist (EuGH, Urt. vom 13.12.2018, Az. C-492/17). Der Pauschalpreis stelle keine unerlaubte staatliche Beihilfe dar und verstoße nicht gegen EU-Recht. (von Rechtsanwalt Felix Hoffmeyer)

Darf der Beitragsservice auf Informationen von Wohnungseigentümern zurückgreifen?

Ja. Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (AZDBS) darf zur Ermittlung der Haushaltsdaten auf die Auskünfte von Eigentümern und Verwaltern zurückgreifen. (von Rechtsanwalt Ralf Mydlak)

Ist ein Abgleich mit dem Einwohnermeldeamt durch den Beitragsservice zulässig?

Ja, da die Übermittlung von Daten der Einwohnermeldeämter an den Beitragsservice gesetzlich geregelt ist. Die Einzelheiten sind im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verankert. Diesem Vertrag haben alle Landesparlamente zugestimmt. Der Beitragsservice verarbeitet die personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-DSGVO. Die Löschfrist der regelmäßigen Datenübermittlung beträgt 6 Monate. Sie richtet sich nach den Meldegesetzen bzw. Meldedatenverordnungen der Länder. Die Löschfrist des Meldedatenabgleichs 2018 beträgt 12 Monate gemäß § 14 Abs. 9a RBStV. (von Rechtsanwalt Felix Hoffmeyer)

Ist eine Barzahlung an den Beitragsservice zulässig?

Ein Mann wollte den Beitrag in bar bezahlen. Und da ihm das verwehrt wurde, verwies er darauf, dass für die Eurobanknoten keine Beschränkungen gelten und sie in jedem Fall als Zahlungsmittel Verwendung finden können. Er behauptete, er habe daher das Recht darauf, den Beitrag bar zu entrichten.

Die Klage, die beim Verwaltungsgericht Köln einging, wurde abgewiesen. Hierauf wurde Berufung eingelegt, die allerdings vom 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts abgelehnt wurde.

Demnach sei es überhaupt zu bezweifeln, inwiefern der Beitragsservice gegen das Bundesbankgesetz verstoße, weil er nur die bargeldlose Zahlung zulässt. Jedenfalls müsse man dabei ja auch mit in Betracht ziehen, welche Anforderungen an die Massenverwaltung gestellt werden können. Schließlich sollen die Kosten in dem Bereich möglichst gering gehalten werden. Letztlich hat der zahlungspflichtige Bürger auch ein Interesse daran, dass die Verwaltungskosten niedrig ausfallen. Dieser Sachverhalt wiegt den, dass Bargeld immer als Zahlungsmittel verwendet werden kann, durchaus auf. Zudem verfügte der Kläger ja über ein Girokonto, weswegen der zusätzliche Aufwand, die Gebühren bar zu bezahlen, für ihn kaum ins Gewicht fällt. Gerade in dem Fall gilt die zusätzliche Belastung als kaum nennenswert. (von Rechtsanwalt Janus Galka)

Was sollte man tun, wenn man der Meinung ist, dass der Rundfunkbeitrag nicht berechtigt ist?

Es sollte zunächst die Einzugsermächtigung gekündigt werden. Wenn dann der neue Gebührenbescheid zugestellt wird, muss Widerspruch eingelegt werden, damit dieser nicht bestandskräftig wird. Allerdings entfaltet der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung, das bedeutet, dass sie trotz des Widerspruches dennoch verpflichtet sind, die Gebühren zu zahlen. Hier sollten Sie aber auf die Überweisung „unter Vorbehalt" notieren.

Wenn Sie auch nicht in Vorleistung treten wollen, dann empfiehlt sich eine einstweilige Verfügung bei Gericht auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches. (von Rechtsanwalt Felix Hoffmeyer)

Was kann man machen, wenn der Beitragsservice auf einen Widerspruch nicht reagiert?

Versenden Sie den Widerspruch stets per Einwurfeinschreiben. Kommt die Rundfunkanstalt einem Widerspruch nicht nach drei Monaten nach, und das passiert derzeit sehr häufig, könnten Sie eine Untätigkeitsklage einreichen, deren Kosten die Rundfunkanstalt übernehmen muss. (von Rechtsanwalt Felix Hoffmeyer)

Darf der Rundfunkbeitrag Inkassobüros beauftragen?

Ob es zulässig ist, dass sich der Beitragsservice privater Dritter bedient, ist nicht ganz klar. Schließlich haben die Landesrundfunkanstalten Zugriff auf sehr sensible personenbezogene Daten, die ihnen unmittelbar von den Meldeämtern übermittelt werden. Dass die Meldeämter sämtliche Daten aus ihren Registern weiterleiten, ist nur mit der hoheitlichen Aufgabe der Rundfunkanstalten zu erklären. Unternehmen und Privatpersonen dürfen zwar auch auf Meldedaten zugreifen, aber eben nicht in der pauschalen Weise, dass sie über die Adresse jedes Bundesbürgers informiert werden wollen.

Zwar würde der Beitragsservice nicht einfach seinen gesamten Datenbestand weitergeben, aber zumindest diejenigen Datensätze, zu denen es aus seiner Sicht trotz Beitragspflicht noch keinen Zahlungseingang gibt - was je nach Intensität des gewählten Filters schnell mehrere Millionen Personendaten sein können. (von Rechtsanwalt Thomas Hummel)

Gibt es online ein Muster für einen Widerspruch gegen die Beitragspflicht?

Wir empfehlen den interaktiven Generator "Rundfunkbeitrag (GEZ) Widerspruch" von 123recht.de. Sie erhalten Ihren individuellen Widerspruch fertig zur Unterschrift, basierend auf Ihren Anforderungen. Hinweise, Hilfen und Tipps helfen Ihnen bei wichtigen Entscheidungen und Fristen.

https://www.123recht.de/muster/Rundfunkbeitrag-GEZ-Widerspruch-Generator--sg56.html

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