Mietminderung durch starkes Rauchen der Nachbarn möglich?
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Das Rauchen eines Nachbarn berechtigt unter gewissen Voraussetzungen zur Mietminderung.
Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil (Landgericht Hamburg, Urteil vom 15.06.2012 - 311 S 92/10 -) einem Mieter recht gegeben, der aufgrund des Rauchens der Nachbarn unter ihm seine Miete um 5% gemindert hatte. Die vertragsgemäße Gebrauchstauglichkeit der Wohnung sei dadurch erheblich beeinträchtigt worden, dass der Mieter seine Wohnung nicht mehr "nach seinem Gutdünken" belüften konnte. Der Geruch des Zigarettenqualms reichte hierbei bereits aus. Entgegen der Vorsinstanz, die im Rauchen auch des Nachbarn einen "vertragsgemäßen Gebrauch" und daher keinen Mangel anerkannte (Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Urteil vom 02.11.2010 - 920 C 286/09 - ), schlägt das Landgericht Hamburg nunmehr einen neuen, dem derzeitigen Trend zum Nichtraucherschutz angepassteren, Weg ein.