Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag

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Urteil des BAG vom 14.11.2012

Das Thema Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) und wann diese zu erhalten bzw. einzureichen ist, ist ein zwischen jedem Arbeitgeber und jedem Arbeitnehmer irgendwann einmal ein Thema.

Das Bundesarbeitsgericht hat nunmehr entschieden, dass der Arbeitgeber "nach § 5 Abs. 1 Satz 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ... berechtigt (ist), von dem Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer schon von dem ersten Tag der Erkrankung an zu verlangen." (Pressemitteilung Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. November 2012 - 5 AZR 886/11)

Damit braucht der Arbeitgeber bei der Anfordung nicht einmal einen begründeten Verdacht der Vortäuschung einer Erkrankung in der Vergangenheit gehabt haben. Ausgeschlossen ist das Recht des Arbeitgebers weiterhin, wenn dies ausdrücklich tarifvertraglich geregelt ist.

Im vorliegenden Fall war bereits die Aufforderung des Arbeitgebers, zukünftig bereits am ersten Tag eine AU vorzulegen, Streitgegenstand.