Neues Waffenrecht ab April

Mehr zum Thema: Gesetzgebung, Waffenrecht, Waffengesetz, Beschussgesetz, Waffenbesitz
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Anhebung der Altersgrenzen, Verbot von Wurfsternen und gefährlichen Messern

Ab dem 1. April 2003 tritt das neue Waffenrecht in Kraft. Danach werden die alten Regeln in zwei neue Gesetze gegliedert, in das Waffengesetz und das Beschussgesetz. Mit den Neuregelungen soll die unübersichtliche Rechtslage neu geordnet werden, gleichzeitig wurden die Voraussetzungen für den Waffenbesitz und das Sportschießen verschärft.

Das Bundesinnenministerium hat die wichtigsten Neuregelungen in einer Pressemitteilung zusammengefasst. Danach sind wesentliche Elemente die Anhebung der Altersgrenze für den Erwerb und den Besitz von Schusswaffen, die vorherige Medizinisch-psychologische Untersuchung und Restriktionen für Reizstoff-, Schreckschuss- und Signalwaffen.

Die Regelungen sind auf der nächsten Seite dieses Artikels zusammengefasst.

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Seite  2:  Die Regelungen des neuen Waffenrechts im Einzelnen