Ich tüftel gerade an einem Antrag auf Elternzeit sowie daran anschließende Teilzeitbeschäftigung. In diesem Fall soll die Elternzeit 24 Monate betragen (der Mann nimmt 2 Partnermonate) und anschließend in Teilzeit weiter gearbeitet werden. Ginge die Formulierung so?
Sehr geehrter Herr xxxxxxxx,
Hiermit beantrage ich Elternzeit für mein Kind (vorr. Geburtstermin 24. August 2014). Die
Elternzeit soll im direkten Anschluss an die Mutterschutzfrist beginnen und nach 24 Monaten enden (vorr. 17. Oktober 2016).
Ich bestätige, dass mein Kind mit mir in einem Haushalt lebt und von mir selbst erzogen und betreut wird.
Weiterhin beantrage ich im Anschluss an die Elternzeit Teilzeitbeschäftigung, beginnend vorr. am 18. Oktober 2016. Ab diesem Zeitpunkt möchte ich mit einer Anzahl von 30 Wochenstunden tätig werden.
Die Verteilung der Arbeitszeit stelle ich mir wie folgt vor:
Montag bis Freitag, 8.00 – 14.00 Uhr
Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung bzw. um ein klärendes Gespräch.
Geht das so? Der Antrag soll der Fairness halber bereits frühzeitig während der Schwangerschaft eingereicht werden. Daher die "vorr." Termine. Stellt das ein Problem dar?
-- Editiert FrankG1 am 22.01.2014 19:06
Antrag auf Elternzeit und anschließende Teilzeit
Dass es so geht, möchte ich ohne weiteres annehmen. Beide Anträge miteinander zu kombinieren, halte ich aber für unnötig riskant. Fairness ist eine schöne Tugend, wird aber nicht überall verstanden.
Das Recht auf Verkürzung der Arbeitszeit hast du in zwei Jahren auch noch. Oder anders herum: wie soll der Arbeitgeber wissen, wie in zwei Jahren die Situation sein könnte?
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Also ist es eher nicht üblich, das gleichzeitig zu machen? Hatte Vordrucke gesehen, in denen das ähnlich gehandhabt wurde. Oder bezieht sich der Kommentar nur auf den frühen Zeitpunkt vor der Geburt?
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So lange im Voraus können weder der Arbeitgeber noch Du verbindlich planen. Also, splitte das ganze und gut ist.
wirdwerden
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Also Elternzeit jetzt schon anmelden oder erst kurz nach Geburt und dem AG jetzt nur mündlich bescheid geben?
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Hallo,
da wir vor kurzen uns auch mit dem Thema befasst haben, kann ich nur aus meiner Sicht / Erfahrung sagen, ja es ist richtig so.
Auch wenn man so lange in die Zukunft nicht planen kann, wollen es die AG so haben. Es gibt ja auch das Recht den Antrag mind. einmal zu einem späteren Zeitpunkt abzuändern.
LG
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Also habt ihr es wie in dem Beispiel gemacht? Mit voraussichtlichen Terminen und Ankündigung der Teilzeit?
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bei uns gab es die Überlegung mit der Teilzeit nicht,
des halb gab es bei uns nur folgendes Schreiben:
...hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes.
Ich werde die Elternzeit am Entbindungstag (errechneter Entbindungstermin: 19.02.2014) beginnen und stehe Ihnen nach einer 2-monatigen Auszeit wieder
voll zur Verfügung.
Des Weiteren werde ich ab dem 9.Lebensmonat (voraussichtlich Oktober 2014) nochmals für 4 Monate Elternzeit nehmen.
...
Aber wäre es mit Teilzeit gewesen, ich hätte es so auch mit rein geschrieben.
Würde sagen, ist okay so.
Ich weiß ja nicht, wie gut das Verhältnis zum AG ist, aber bedenke, dass erst 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit die "Kündigungsschutzzeit" beginnt und du spätestens 7 Wochen vorher den Antrag abgeben musst.
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