Hallo allerseits,
ich kenne ein Callcenter, welches Schüler und Studenten auf freiberuflicher Basis (also auf Steuernummer) beschäftigt. Jedenfalls wird dort eine Aktion angeboten, bei der 15 Euro die Stunde für's telefonieren bezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer acht Wochen hintereinander an jeweils 5 Werktagen dort arbeitet. Im Arbeitsvertrag steht ausserdem, dass wenn diese Bedingung am Ende der Aktion vom Arbeitnehmer nicht erfüllt ist, lediglich eine Entlohnung von 8 Euro die Stunde efolgt. Die vollen 15 Euro für die Aktion gibt es daher erst ganz am Ende.
Was wäre denn nun, wenn ein Arbeitnehmer dort nun an dieser Aktion teilnimmt, um 15 Euro die Stunde zu bekommen, er sieben Wochen hintereinandrer an jeweils 5 Werktagen dort arbeitet und er kurz vor Ende der Aktion vom Arbeitgeber nach der siebten Woche gekündigt wird (im AV steht zu diesem Fall nichts). Im Arbeitsvertrag ist im übrigen eine Kündigungsfrist zum nächsten Arbeitstag vereinbart.
Kann der Arbeitgeber dann einfach sagen "Tja, Pech gehabt. Die acht Wochen sind noch nicht um, jetzt bekommst Du nur 8 Euro die Stunde."?
Auch gebe ich zu bedenken, dass es sich ja eigentlich nur auf dem Papier um eine Anstellung als freier Mitarbeiter handelt, denn: Das Callcenter sagt, wann und wie man arbeiten muss, stellt sämtliche Arbeitsmittel etc. In meinen Augen also ein klarer Fall von "Scheinselbstständigkeit".
Wäre nett, wenn Ihr mir dazu Eure Meinung sagen könntet.
Gruß,
Don
Arbeitgeber will Lohn nicht zahlen
16. Juni 2007
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Frage vom 16. Juni 2007 | 10:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitgeber will Lohn nicht zahlen
#1
Antwort vom 16. Juni 2007 | 20:27
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2013x hilfreich)
... es ist also so, dass der AG den nachteil (nur 8 statt der erstrebten 15 euro) durch sein handeln (kündigung) herbeiführt - ich denke: gute chancen, die 15 euro durchzusetzen.
(eine wirklich miese masche, das)
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