Hallo,
wir haben bei uns in der Firma alle Gleitzeit Kernarbeitszeit ist von 8:45-16:15 Uhr. Unsere Azubis haben auch ein Zeitkonto allerdings feste Arbeitszeien von Mo-Do 8:00-17:00 Uhr und Fr 8:00-15:00 Uhr. Da wir eine 40 Stundenwoche haben, müssen wir die fehlende Zeit für den Freitag herausarbeiten. Unsere Azubis haben 2 mal die Woche Beruffschule und kommen danach nicht mehr rein. Die beiden Tage werden mit 8 Stunden gutgeschrieben. Sie müssen also an den 2 Tagen 1 Stunde insgesamt mehr arbeiten um auf 40 Std. zu kommen. Das ist auch machbar, aber ist es rechtens?
Generell dürfen ja Azubis keine Überstunden machen. Es kommt auch oft vor, dass sie mit einem Guthaben in den neuen Monat gehen.
Wie wird das denn bei Euch so gehandhabt?
Gruß
Torsten
PS Tarifvertrag gilt bei uns nicht.
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Azubi Gleitzeit
24. Januar 2011
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Frage vom 24. Januar 2011 | 23:03
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Azubi Gleitzeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 25. Januar 2011 | 00:04
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
quote:
Generell dürfen ja Azubis keine Überstunden machen.
Das ist so nicht ganz richtig, zumindest wenn man dieser internet-seite glauben darf:
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html
Azubis dürfen also nicht vertraglich zu Überstunden verpflichtet werden, freiwillig dürfen sie jederzeit Überstunden leisten. Zumindest wenn sie volljährig sind.
Und wenn man an einzelnen Werktagen länger als 8h arbeitet, um am Freitag eher im Wochenende zu sein, dabei aber nicht mehr als 40h pro Woche arbeitet - wo sind da die Überstunden?
Aufpassen muss man allerdings bei minderjährigen Azubis, denn:
"Minderjährige Azubis dürfen maximal 40 Stunden wöchentlich und acht Stunden täglich arbeiten. Sie dürfen an einzelnen Tagen auch bis zu 8,5 Stunden beschäftigt werden, aber nur, wenn sie an einem anderen Tag der Woche entsprechend weniger arbeiten. "
a.a.O.
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