Bereitstellung von Schmerztabletten

23. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
MoeEagle
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bereitstellung von Schmerztabletten

Guten Tag,

bin im Internet leider nicht fündig geworden...

Folgende Umstände:

Ich war die letzten Tage auf einer Fortbildung zum Thema Arbeitssicherheit und dort wurde uns beigebracht, dass man jedliche Form von Medikamenten nicht bereitstellen darf.

Bedeutet dass, das es schon strafbar ist jemandem eine Schmerztablette anzubieten?

Wie verhält sich das mit einer Schublade in der Firma in der verschiedene (rezeptfreie) Schmerztabletten oder Hustentabletten etc. liegen und an der sich jeder bedienen darf?

Als Beispiel wurde uns erzählt, dass jemand aufgrund einer Unverträglichkeit gestorben ist, er hat die tabletten zwar selbst genommen, aber die person, die sie ihm gegeben hat wurde auch verurteilt.

Könnt ihr mir hierbei genauere Infos geben, was erlaubt ist und was nicht?

Mit freundlichen Grüßen,
Maurice

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

War wohl juristisch keine so fundierte Weiterbildung. Ich versuch mal, etwas aufzufüllen.

Also, es gibt kein Gesetz, was einem Arbeitgeber verbietet, irgendwelche Mittelchen bereit zu halten. Allerdings, wenn der Arbeitgeber das tut, dann hat er natürlich auch eine gewisse Verantwortung, Stichwort Garantenstellung, § 13 StGB . Ob diese schon durch das Anlegen eines Tablettenlagers erfüllt ist, das ist eine Einzelfallentscheidung. Das können wir hier nicht abschätzen.

Mensch, macht es Euch doch nicht so schwer. Die Leute sollen ihre Tabletten selbst mitbringen, und gut ist.

wirdwerden

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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Das Problem ist ein anderes: Tatsache ist, Schmerztabletten sind apothekenpflichtig. Und deshalb hat der Gesetzgeber bestimmt, dass eine Abgabe auch nur durch eine Apotheke zulässig ist.

Und hier meine praktische Lösung: In meiner oberen rechten Schublade hat es immer IBU (Beipackzettel mit drin). Die Kollegen wissen das. Da ich sie nicht "geben" darf, müssen die sich die einfach "nehmen" wenn ich gerade nicht am Arbeitsplatz bin.

Sollte dann was passieren, sag ich das war ein Diebstahl geringwertiger Sachen die mir aus Prinzip egal sind.

Aber Vorsicht: das funktioniert nur, wenn "kostenlos" genommen werden darf.

-- Editiert von Chylla am 23.11.2016 13:08

Signatur:

Viele Grüße Chylla

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#3
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Wir hatten vor einer Weile eine ähnliche Frage im Raum stehen, weil wir bisher Mitarbeitern für Auslandsreisen in gewisse Länder Reiseapotheken mitgegeben haben (Schmerzmedikamente, Medikamente gegen Verdauungsprobleme, sterile Kanülen, Verbandsmaterial etc).

Das Ergebnis dieser Diskussion mit dem Betriebsarzt war, daß weder die Firma noch der Betriebsarzt (!) authorisiert sind, Reiseapotheken vorzuhalten und zur Verfügung zu stellen, da die Ausgabe von Medikamenten hierzulande ausschließlich Apotheken gestattet ist. Hardware wie Verbandsmaterial und Kanülen sind kein Problem, aber Medikamente müssten sich die Mitarbeiter in der Apotheke selbst beschaffen, wobei wir natürlich die Kosten übernehmen dürfen.

Ein Rundum-Sorglos-Paket ist also schwierig, es sei denn in Kooperation mit einer benachbarten Apotheke. Die "schnelle IBU zwischendurch" geht dann nur auf privater Basis.


-- Editiert von Osmos am 23.11.2016 13:33

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