Empfangsmitarbeiter Krankenhaus TVöD 2?

4. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Amax
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Empfangsmitarbeiter Krankenhaus TVöD 2?


Guten Tag,
ich arbeite als Empfangsmitarbeiter in einem Krankenhaus, eingestuft
ist die Tätigkeit in E 2.
Im Folgenden liste ich unsere Aufgaben auf:
- Telefondienst: Erteilung von formellen Informationen, Vergabe von
Besuchsterminen, Verbinden und Weiterleiten von Telefonaten, Bei
Schockraum, die Bereitschaftsdienste anrufen.
- Auskünfte für Besucher & Patienten: Aufsicht des Eingangsbereich. Wo
ist etwas, Wegbeschreibung, Wie erreicht man wen. Kontrolle der Corona
Testzertifikate für Besucher. Aufpassen, dass alle FFP II Maske tragen.
- Brandschutzzentrale: Wir betreuen die Brandschutzzentrale, hierauf
wurden wir speziell geschult.
- Schrankendienst/Schließung von Türen: Wir haben die Bedienzentrale
für die Parkplatzschranke, das Rolltor in die Notaufnahme und
Schließzentrale für alle Außentüren, inkl Kameraüberwachung Außerdem
kommen die Notrufe der Aufzüge bei uns an.
- Verwaltung: Wir benutzen das Patientenverwaltungsprogramm, das
Bettenbelegungsprogramm, Verwaltung, Ansprechpartner für
Patiententelefone und Telefonkarten,
(in unserem Bundesland gibt es noch zusätzlich eine Landesweite
Plattform, in der man sich bei keiner freien Betten oder Überlastung
abmelden kann, sodass die Rettungswägen nicht weiter zu uns kommen -
dieses Programm benutzen wir auch), Emails beantworten bzw. an die
richtige Person weiterleiten.
Kassiertätigkeiten, Kassenabschluss zum Schichtwechsel, Quittungen
schreiben, Schlüsselverwaltung/Protokoll, Telefone von Kollegen im
Home Office werden von uns umgeleitet.
Ansonsten landet die Post bei uns, Laborproben werden von uns
weitergegeben, Laborkuriere bestellen, Desinfektionsständer im
Eingangsbereich kontrollieren, geben Kopfhörer raus, bekommen die
technischen Störmeldungen angezeigt,. Ausgabe der Sauerstoffflaschen
Grundsätzlich finde die Tätigkeit vielseitig, alleine das wir mit so
vielen verschiedenen Programmen arbeiten und sieben Bildschirme haben
zudem kommen ständig neue Aufgaben dazu.
Mein Gefühl sagt mir, dass die Stelle mindestens in E3 eingruppiert
werden sollte, vielleicht auch E4?
Was meine Sie dazu?
Andererseits sind es ja hauptsächlich doch nur Hiwi-Tätigkeiten, die wir ausführen.

Freue mich über Meinungen und Ansichten Liebe Grüße

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

Zitat (von Amax):
Mein Gefühl sagt mir, dass die Stelle mindestens in E3 eingruppiert
werden sollte, vielleicht auch E4? Was meine Sie dazu?

Mit diesen 'Gefühlen' ist es so eine Sache, wenn es um Eingruppierungen geht - ein hartes Geschäft, sehr umkämpft. M.E. solltest du als erstes mit eurer Personalvertretung reden, und wenn das keine Beruhigung bringt, kannst du einen Antrag stellen auf Überprüfung deiner Eingruppierung.
Das Forum halte ich hier für wenig hilfreich, weil für die Eingruppierung auch immer von Bedeutung ist, welchen Umfang die einzelnen Tätigkeiten beanspruchen - und das weiß hier niemand.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32206 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Amax):
Was meinen Sie dazu?
Ich meine, man sollte hier von --seinen-- Aufgaben ausgehen und dann prüfen, ob das mit dem Arbeitsvertrag und der E-2-Tätigkeitsbeschreibung übereinstimmt.
Das WIR ist bei Einstufungsfragen eher nicht zielführend.
Wie viele Mitarbeiter sind denn in 1 Schicht am Empfang tätig?

Wie so oft, werden im AV nicht alle Tätigkeiten, die im Verlauf einer Beschäftigungszeit anfallen, auch detailliert mit jedem Handgriff aufgeführt und nach Entgeltgruppe bewertet.
Eine Rolle spielt auch, welche Berufserfahrung man mitbringt und wie lange man bereits im KH beschäftigt ist.
Meist gibt es einen Tarifvertrag und Krankenhäuser gehören unterschiedlichen AG-Verband an.
Entgeltgruppe E2 sagt nicht viel aus.
Könnte auf Einstiegs-Entgeltgruppe hinweisen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Amax
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bleib in meiner Aufführung bewusst vage, da ich mir selbst ja nicht sicher bin. Deshalb sprach ich von "Gefühl" aber besten Dank für die Einschätzung.

Wir arbeiten immer alleine, haben lediglich zum Schichtwechsel 15 Minuten Übergabe.
Wir erhalten ALLE E2! Die altgedienteste Kollegin ist jetzt im 15. Jahr.
Die Ausbildungen sind auch unterschiedlich. Ich bin ursprünglich Hotelfachmann, haben auch eine Zahnarzthelferin, abgebrochenes Jura Studium, Steinmetz - um einige zu nennen.

Eingestellt sind wir als "Mitarbeiter im Pfortendienst",
Tätigkeitsbeschreibung gibt es nicht, soweit ich weiß. Im Arbeitsvertrag sind keine konkreten Tätigkeiten genannt..

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Alter Mann
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo,

Fragen zur richtigen Eingruppierung sind mehr schlecht als recht in einem Forum zu beantworten. Die meisten Schreiber hier haben keinerlei Erfahrung mit dem TVöD (oder merken noch nicht mal, dass es darum geht).

Für Deine Tätigkeit dürfte Teil A (Allgemeiner Teil), I. Allgemeine Tätigkeitsmerkmale, Nr. 3 - Entgeltgruppen 2 bis 12 (Büro-, Buchhalterei-, sonstiger Innen- dienst und Außendienst) der Entgeltordnung maßgeblich sein.

Die Merkmale für die in Frage kommenden Entgeltgruppen sind:

Entgeltgruppe 2
Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten.

Entgeltgruppe 3
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 2 heraushebt, dass sie eine eingehende fachliche Einarbeitung erfordert.

Entgeltgruppe 4
1. Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 3 heraus- hebt, dass sie mindestens zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisse er- fordert.
2. Beschäftigte mit schwierigen Tätigkeiten.
(Schwierige Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die mehr als eine eingehende fachliche Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe 3 erfordern. Danach müssen Tätigkeiten anfallen, die an das Überlegungsvermögen oder das fachliche Geschick Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hin- ausgehen, was üblicherweise von Beschäftigten der Entgeltgruppe 3 verlangt werden kann.)

Nach Deiner Aufzählung sehe ich schon Hinweise für eine Eingruppierung in die EG 4 Fallgruppe 2. Das hängt aber auch von der Stellenbeschreibung und -bewertung ab. Am besten den Personal- oder Betriebsrat fragen, oder falls Du gewerkschaftlich organisiert bist, dort mal nachfragen.

Ich drücke Dir die Daumen!


Signatur:

Herzliche Grüße,
A.M.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32206 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Amax):
Im Arbeitsvertrag sind keine konkreten Tätigkeiten genannt..
Findet sich kein Hinweis auf einen Tarifvertrag?---> zB TVöD
Was für ein Krankenhaus ist es denn?
Es gibt diverse KH-Ketten in Privathand--->zB Helios, Sana, Asklepios, Alexianer usw.
Oder --->öffentliche/kommunale KH,
Vermutlich alle haben ein E für Entgeltgruppe.
Oder gibt es einen Haustarif mit E 1 bis x für dieses Krankenhaus?

Viele KH lassen auch durch Personaldienstleister derartige Leistungen erbringen. Deren Vergütungssystem hat auch E 1 bis x als Entgeltgruppe.


Zitat (von Alter Mann):
Entgeltgruppe 2 Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten.
Vermutlich sieht der AG genau solche einfachen Tätigkeiten in dem, was hier beschrieben wird.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Findet sich kein Hinweis auf einen Tarifvertrag?---> zB TVöD

>>> Überschrift! TVöD2

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Amax
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Findet sich kein Hinweis auf einen Tarifvertrag?---> zB TVöD
wir werden nach TVöD - K entlohnt.

Zitat (von Anami):
Was für ein Krankenhaus ist es denn?

Ein kommunales Krankenhaus, bin auch direkt über das Haus angestellt, also keine externe Firma oder Tochter vom Krankenhaus.


Zitat (von Anami):
Zitat (von Alter Mann):
Entgeltgruppe 2 Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten.
Vermutlich sieht der AG genau solche einfachen Tätigkeiten in dem, was hier beschrieben wird.


Das kann schon sein, aber wieso kann man nicht genau definieren, was einfach ist oder nicht ist?

Muss wirklich mal mit dem Betriebsrat quatschen

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1078 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat (von Amax):
Mein Gefühl sagt mir, dass die Stelle mindestens in E3 eingruppiert
werden sollte, vielleicht auch E4?


Bei uns (Tarifvertrag BAT-KF) sind die Stellen bewertet, ist das bei euch nicht so?

Wenn du in die Entgeltgruppe 2 eingruppiert wurdest, nehme ich mal an, dass deine Stelle nach Entgeltgruppe 2 bewertet wurde.

Zitat (von Amax):
Wir erhalten ALLE E2! Die altgedienteste Kollegin ist jetzt im 15. Jahr.


Das stützt meine obige Annahme.

Zitat:
Die Ausbildungen sind auch unterschiedlich. Ich bin ursprünglich Hotelfachmann, haben auch eine Zahnarzthelferin, abgebrochenes Jura Studium, Steinmetz - um einige zu nennen.


Die Ausbildung des Mitarbeiters spielt bei der Eingruppierung keine Rolle.

-- Editiert von User am 5. Februar 2023 09:02

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32206 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Amax):
wir werden nach TVöD - K entlohnt.
Ah, danke. TVöD- Verträge gibt es ja diverse... Also dann vermutlich TVöD BT-K - Krankenhäuser und hier Entgeltgruppe 2
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/k/

Zitat (von Amax):
aber wieso kann man nicht genau definieren, was einfach ist oder nicht ist?
Das kann man doch. Der AG hat *Mitarbeiter im Pfortendienst* eingestellt und ist der Ansicht, das seien einfache Tätigkeiten und vergütet diese gem. geltendem Tarifvertrag nach Stufe 2. Vermutlich ist das auch mit dem Betriebsrat/Personalrat abgestimmt.
Entgeltgruppe 2--->Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten.

Zitat (von Amax):
Muss wirklich mal mit dem Betriebsrat quatschen
Gute Idee. Betriebsrat/Personalrat um Rat fragen--- mit dessen Hilfe evtl. einen Antrag auf Höhergruppierung stellen, zB wegen der Vielfältigkeit der Aufgaben.
Zitat (von Amax):
Andererseits sind es ja hauptsächlich doch nur Hiwi-Tätigkeiten, die wir ausführen.
Meinst du das damit ???
https://www.academics.de/ratgeber/hiwi-wissenschaftliche-hilfskraft-studentische-hilfskraft

Das sehe ich nicht so.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1078 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Gute Idee. Betriebsrat/Personalrat um Rat fragen--- mit dessen Hilfe evtl. einen Antrag auf Höhergruppierung stellen, zB wegen der Vielfältigkeit der Aufgaben.


Das ändert ja nix daran, dass es sich um einfache Aufgaben handelt.

Man kann es natürlich versuchen, aber wenn die Stelle mit EG2 bewertet wurde und danach nicht irgendwelche anspruchsvolleren Aufgaben hinzugekommen sind, wird man mit einem Antrag auf Höhergruppierung scheitern.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32206 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Man kann es natürlich versuchen,
Genau deshalb schrieb ich das. :wink:
Ich gehe grundsätzlich nie davon aus, dass Versuche, mehr Lohn zu erhalten, automatisch scheitern.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
aber wenn die Stelle mit EG2 bewertet wurde und danach nicht irgendwelche anspruchsvolleren Aufgaben hinzugekommen sind, wird man mit einem Antrag auf Höhergruppierung scheitern.

So ist es. Die Vielseitigkeit von Aufgaben ist nicht das Kriterium, sondern dass für einen bemerkenswerten Teil der Aufgaben mehr notwendig ist als bloße Einweisung. Das gilt für die Höhergruppierung nach E3 und noch einmal verschärft für E4 - dort muss der Umfang solcher Tätigkeiten schon 1/4 ausmachen.
Kurzum: es wird eine Ochsentour, gerade angesichts der eingangs skizzierten Fülle von Aufgaben, die an der Pforte zusammenlaufen. Um so wichtiger wird es sein, die Mitarbeitervertretung mit einzubeziehen (oder andersherum: ohne die wird gar nichts gehen.)

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