Hallo zusammen,
ich hab mal eine Frage und zwar beende ich jetzt mein Studium im Bereich der Angewandten Informatik. Ich würde danach gerne als Freiberufler agieren. Nun habe ich folgendes Problem. Ich habe einen Auftraggeber, dieser kommt nicht aus Deutschland und möchte mich aus diesem Grund auch nicht fest einstellen. Somit würde ich ihn ja dann jeden Monat Rechnungen stellen. Ich bin nun kein Experte aber in diesem Fall wäre es doch Scheinselbstständigkeit, wenn ich nur einen Auftraggeber habe oder? Bin mir nicht ganz sicher in meinem Freundeskreis sagte man mir, dass es sich z. B. nicht unbedingt um Scheinselbstständigkeit handeln muss, wenn man nur einen Auftraggeber hat. Ich wäre für eine Antwort sehr verbunden.
Schonmal vielen Dank im Vorraus.
Freiberufler Informatik
18. September 2011
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Frage vom 18. September 2011 | 19:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Freiberufler Informatik
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#1
Antwort vom 18. September 2011 | 21:17
Von
Status: Lehrling (1300 Beiträge, 730x hilfreich)
Moin,
wenn es nur einen Auftraggeber gibt, könnte in der Tat insb. das Finanzamt auf die Idee kommen, dass da etwas nicht stimmt.
Das kann man aber abklären. Insb. wenn die anderen CHarakterzüge von Selbstständigkeit gewahrt sind.
Da muss man sich dann gut informieren.
Auch die Entlohnung sollte Freiberufler-Niveau entsprechen.
Eine unmfangreiche Quelle spez. für Informatiker:
http://www.gi.de/service/selbstaendige/faq-fuer-selbstaendige.html
Würde sagen dass Auskünfte aus einem Laienforum nur erste Ansätze liefern können.
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