Fristlose Kündigung während Probezeit

17. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Timax
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fristlose Kündigung während Probezeit

Hallo,

ich habe eine Frage: Einer Bekannten wurde nach nur einer Woche während der Probezeit fristlos ohne Angaben von Gründen gekündigt. Sie fragte nach, ob nicht eine Frist von 2 Wochen vorgegeben sei und sie noch solange arbeiten könnte, dies verneinte der AG. Hat sie nun nur Anspruch auf Vergütung der 1. Arbeitswoche?

Vielen Dank!

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

1. bei einer fristlosen Kündigung MUSS ein Kündigungsgrund angegeben sein, sonst darf nur 2. innerhalb der Probezeit ohne angabe von Gründen in einer bestimmten FRIST gekündigt werden. Es sei denn, dass lt. Vertrag auf eine Frist verzichtet wird... aber ansonsten gilt mindestens BGB - innerhalb der Probezeit gibt es eine Kündigungsfrist von 14 Tage.

2. für jeden TAG hat sich Anspruch auf Entgelt! Sie soll sich nicht Abwimmeln lassen und auf zumindest ihr Geld bestehen.

Gruß

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rama123
Status:
Schüler
(166 Beiträge, 45x hilfreich)

Definitiv FALSCH, MarionH:
Eine fristlose Kündigung bedarf keiner Begründung. Der Arbeitgeber macht sich nur dann u.U. schadensersatzpflichtig, wenn der ekündigte eine Begründung fordert, diese aber nicht bzw. erst dann gegeben wird, wenn der Arbeitnehmer schon Kosten hatte.

Selbstredend bedarf es eines wichtigen Grundes, um die Kündigung auszusprechen.

Fristlos bedeutet tatsächlich fristlos, d.h ab sofort. Bei einer im Laufe des Tages erklärten fristloen Kündigung (die der Schriftform bedarf) kann/muss der Arbeitnehmer sofort mit der Arbeit aufhören. Er bekommt Entgelt nur dür die tatsächlich gearbeiteten Tage.

Bei einer fristlosen Kündigung ist auch unerheblich, ob die Kündigung innerhalb der Probezeit erfolgt.

Anm: Es gibt auch Tarifverträge, die sehen in der Probezeit eine wesentlich kürzere Kündigungsfrist auch für eine normale Kündigung vor.

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo rama123,

verstehe ich das richtig:

ich gehe zum chefe und sage: "ich kündige fristlos!" (von mir aus auch schriftlich..)

und damit habe ich genug getan?

muss der arbeitgeber sich jetzt den wichtigen grund selbst zusammenreimen? oder er fragt nach, "mit welchem grund", und dann erst muss ich meinen wichtigen grund nennen, der mich zur kündigung berechtigt?

84x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
helga Bergmann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Zusammen,

ich habe eine frage und hoffe mir kann jemand bald helfen...

Also die ganze sache ist etwas komplizierter deshalb hole ich etwas weiter aus:
Mein Freund hat am 1.10. eine neue Arbeit angefangen. Er hatte vorher in einem Gespräch mit dem Chef ausgemacht das sie zum Mittel des Monats den Arbeitsvertrag festlegen. Also zum Anfangstermin war kein Arbeitsvertrag unterschrieben. Meinem Freund hat es da aber gar nicht gefallen und er kam mit seinen Kollegen nicht klar und wollte da wieder weg. Letzte Woche sagte er das dem Chef und noch am selbem Tag nach hause gefahren. Da ja noch kein Arbeitsvertrag unterschriben war, er aber ja trotzdem schon 8 Tage gearbeitet hatte, what er ein schreiben aufgesetzt, wo ein gehalt von 450€ für die 8 tage drin steht. Jetzt möchte der Chef aber nur 250€ zahlen und meinte in einem Brief wenn mein Freund sich damit abfinden würde würde er von einer Anklage wegen nicht ein haltung der Kündigungsfrist absehen.

Ich würde jetzt gerne wissen in wie weit wir handeln können und was unser Recht ist.

vlg Helga

10x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@helga bergmann

warum machst du keinen eigenen thread auf?

der ag hat recht. es gibt kü fristen, auch in der probezeit.
geld nehmen und schn*** halten, schadensersatz käme womögl. ziemlich teuer

sunbee

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Samx
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo,
Ich habe wärend der probezeit von meiner Arbeitgeber Frislosen Kündigung noch wärend der Krankzeit gekriegt, der Arbeitsvertrag war unbefristet aber nur mit 6 monaten probezeit.Wie Soll ich jetzt vorgehen in dem Kündigung stammt nicht drin weswegen ich gekündigt wurde, und meinen krankmeldung bedanke ich meinen arbeitgeber.
Danke im Voraus für die Interesse und Infos

-----------------
" "

-- Editiert von Samx am 29.10.2007 10:43:52

32x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@ Samx du soltest erst mal (schriftlich mit kurzer Fristsetzung) vom Arbeitgeber den Grund verlangen.

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__626.html

und parallel dazu Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen. Kann man zwar erst mal ohne Anwalt, aber wenn keine Kenntnisse im Arbeitsrecht da sind, dann besser mit Anwalt.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Quasim
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
Ich habe eine frage und hoffe mir kann jemand bald helfen...


Ich war krank eine woche und Arbeitgeber hat gewusst ich bin krank nach 2 tag Er kommt zu mir ich war nicht zu hause (wegen ich bin kraft fahrer und artz hat gezagt wegen setzn hastdu rukschmertzen besser laufen und ab nemen ),
krankschein ingesamt 5 tagen .und letzte tag ist war fritag hat um 20 uhr abend gezagt montag kommest du zu arbeiten aber nexte tag samstag eine breif onhe breif mark schraiben kündikung frestlos ohne grund.
seit 3monte ich bin bei deise unternehme das heißt probenzeit.

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Ein Krankenschein verhindert keine Kündigung. Ob eine fristlose Kündigung in deinem möglich ist, weiß ich jetzt aber nicht. Vielleicht meldet sich noch jemand.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... es ist wie immer: eine *fristlose kündigung* geht nur, wenn die zusammenarbeit von jetzt auf gleich unzumutbar ist. kaliber also wie diebstahl, tätlichkeiten gegem vprgesetzte oder kolleginnen .. falschangaben bei der einstellung usw.
keinesfalls aber krankheit, ebensowenig verhaltensdinge (soweit sie gegen den vertrag verstoßen) wie zuspätkommen, auch nicht leistungsmängel. ebensowenig ein nicht unterschriebener vertrag.

*fristlose* seitens des AN sind noch schwieriger. die brocken /die arbeit einfach hinwerfen kann schadensersatzforderungen auslösen, sofern ein schaden entsteht.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Na ja, vielleicht hat der AG gedacht, als er Quasim nicht antraf, dass die Krankheit nur vorgespielt ist und hat deshalb gekündigt. Das wird Quasim aber nur erfahren, wenn der den AG zur Begründung auffordert bzw. gegen die Kündigung vorgeht. Würde ich hier, wenn meine Vermutung mit dem Kündigungsgrund zutrifft und der Arzt wirklich zur Bewegung geraten hat, sowieso machen. Man kann dann zumindest eine Kündigung unter Einhaltung der Probezeitkündigungsfrist rausschlagen.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
joana29
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 46x hilfreich)

ich habe da auch eine frage und zwar ist ein möglicher grund für fristlose kündigung in der probezeit mobbing ausreichend?
da ich nur mit meiner chefin zusammen arbeite weiß ich, dass ich die schlimmsten 2 wochen meines lebens hätte wenn ich die kündigungsfrist einhalten würde was mache ich da am besten?

46x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Noisepoint
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich habe da mal eine frage. Meine Freundin hat gestern Ihre Kündigung inerhalb der Probezeit bekommen. Gründe sind keine angegeben.
In der Kündigung wird die im Arbeitsvertrag festgehaltene Frist von zwei Wochen eingehalten.

Drunter steht ein Satz der mich ein wenig verwirrt.
"Hilfsweise kündige ich Ihnen zum nächstmöglichen Termin."

Was soll man darunter verstehen? Bedeutet dies das das Arbeitsverhältniss auch fristlos beendet werden kann?

Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen.

MfG Denny


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10x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
"Hilfsweise kündige ich Ihnen zum nächstmöglichen Termin."


Solche Klauseln werden sicherheitshalber in die Kündigung reingeschrieben, damit das Kündigungsschreiben nicht durch einen fehlerhaften Termin unwirksam ist.

Im allgemeinen ist so eine Klausel nicht notwendig, da die Gerichte in der Regel dann, wenn der angegebene Kündigungstermin nicht stimmt die Kündigung so umdeuten, als wenn sie mit dem richtigen Termin geschrieben worden wäre.

Da Richter jedoch an solcher "Regeln" grundsätzlich nicht gebunden sind, geht der AG durch eine solche Klausel auf Nummer Sicher.

quote:
Bedeutet dies das das Arbeitsverhältniss auch fristlos beendet werden


Das hat damit nichts zu tun. Arbeitsverhältnisse kann man grundsätzlich immer - bei einem "wichtigen" Grund - kündigen. Aber ein wichtiger Grund liegt nur dann vor, wenn dem AG nicht mehr zumutbar ist mit dem AN bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zusammenzuarbeiten.

Das ist jedoch recht selten der Fall.


-----------------
"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 26.06.2010 17:23

5x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Knuffekbaer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Community,

da hätte ich dann auch gleich eine Frage und nein ich wollte keinen eigenen Thread aufmachen da es mit dieser Thematik zusammen passt und auch evlt andere Betroffen sind, bzw so ein Problem haben....



1. Hat ein Baustellenleiter ( nicht der Geschäftsführer ) dass Recht eine fristlose Kündigung auszusprechen
2. Welche Form der fristlosen Kündigung während der Probezeit ist rechtens: Mündlich oder Schriftlich?


Der Thread wird geschlossen. Das Anhängen an alte Threads ist nicht sinnvoll.





-- Editiert von Moderator am 02.04.2015 14:20

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119975 Beiträge, 39811x hilfreich)

Zitat:
1. Hat ein Baustellenleiter ( nicht der Geschäftsführer ) dass Recht eine fristlose Kündigung auszusprechen

Ja, das ist nicht ausgeschlossen. Kommt darauf an welche Vollmachten er hat.



Zitat:
2. Welche Form der fristlosen Kündigung während der Probezeit ist rechtens: Mündlich oder Schriftlich?

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Ein Baustellenverbot kann man aber jederzeit mündlich aussprechen.
Ein Baustellenverbot ist keine Kündigung.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

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