Geburt vor Ausbildungsbeginn

14. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
EinekurzeFrage123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Geburt vor Ausbildungsbeginn

Hallo, ich wende mich an euch mit folgendem Fall:


Fallbeispiel:
Person X möchte eine Ausbildung machen und hat sich bei verschiedenen Stellen beworben. Als sie die Zusage für einen Einstellungstest bekommt, erfährt sie zeitgleich das sie Schwanger ist. Sie entscheidet sich zwar für das Kind, da eine Schwangerschaft aber auch nicht intakt sein kann und sie sich die Ausbildungschance nicht nehmen lassen möchte, macht sie den ganzen langen Bewerberprozess mit.

Sie setzt sich durch, die Schwangerschaft bleibt intakt, wird vom Unternehmen genommen (AG: Stadtverwaltung) und unterschreibt in der 15. Schwangerschaftswoche den Ausbildungsvertrag. Kurze Zeit darauf legt sie die Schwangerschaft offen.

Der Ausbildungsbeginn ist der 01.08 jedoch ist der errechnete Geburrstermin der 08.07.
Also die Geburt findet noch vor dem tatsächlichen Beginn der Ausbildung statt. Somit ist Person X zu Beginn der Ausbildung noch im Mutterschutz.

Nun ergeben sich folgende Fragen:

1) Kann Person X im Anschluss an den Mutterschutz ganz normal Elternzeit für 1 Jahr nehmen? Und die Ausbildung somit zum 01.08. ein Jahr später "fortführen" bzw. erst dann beginnen? Oder benötigt dies eine Zustimmung des Arbeitgebers?

2) Besteht grundsätzlich ein Recht auf Ausbildung in Teilzeit oder müsste diese dann 1 Jahr später zwingend in Vollzeit erfolgen?

3) Was passiert mit der Probezeit?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3785x hilfreich)

1 )Kann Person X im Anschluss an den Mutterschutz ganz normal Elternzeit für 1 Jahr nehmen? Und die Ausbildung somit zum 01.08. ein Jahr später "fortführen" bzw. erst dann beginnen? Oder benötigt dies eine Zustimmung des Arbeitgebers?

Ja, das Ausbildungsverhältnis startet zum 01.08. und ist dann erstmal durch den vorgeburtlichen MuSchu auf Eis.
Im Anschluss kann Elternzeit genommen werden und der Ausbildungsvertrag muss um diese Zeit verlängert werden.

2) Besteht grundsätzlich ein Recht auf Ausbildung in Teilzeit oder müsste diese dann 1 Jahr später zwingend in Vollzeit erfolgen?

Ja, ablehnen darf der Arbeitgeber den Antrag nur aus betrieblichen Gründen. Im Streitfall muss das Arbeitsgericht entscheiden.

3) Was passiert mit der Probezeit?

Diese Zeit der "Probe" fehlt dem Arbeitgeber und sie kann nach der Rückkehr aus der EZ neu vereinbert werden, wenn der AG das möchte und das wird wohl der Fall sein.

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