Hallo,
steht einem werdenden Vater (verheiratet) Sonderurlaub zur Geburt des eigenen Kindes zu (nicht öffntl. Dienst, als Servicetechniker unterwegs)? Ich kann irgendwie nichts eindeutiges finden...
Gruß HappyGina
Sonderurlaub bei Geburt?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
na dann wenn es soweit ist herzlichen Glückwunsch und alles Gute für euch.
JJAA, bei der Geburt des leiblichen Kindes stehen dem Arbeitnehmer mindesten 1 Tag Sonderurlaub zu. Und dabei ist egal wo er arbeitet oder als was.
mfg:-)
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"raupe catD11"
quote:
JJAA, bei der Geburt des leiblichen Kindes stehen dem Arbeitnehmer mindesten 1 Tag Sonderurlaub zu. Und dabei ist egal wo er arbeitet oder als was.
Na dann verrat uns doch mal fix die gesetzliche Grundlage. Da bin ich aber gespannt.
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MOMENT
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"raupe catD11"
So da ist er wieder, füde da mal was ein §616 BGB
,Bei Geburt eines Kindes steht dem verheirateten Vater dagegen mindestens ein bezahlter Arbeitstag an Sonderurlaub zu, damit er sich ohne Geldeinbußen um die Mutter kümmern kann. In manchen Tarifverträgen haben unverheiratete Lebensgefährten hingegen keinen Freistellungsanspruch. Die Mutter selbst hat ebenfalls keinen Anspruch auf Sonderurlaub, weil sich ohnedies im "Mutterschutz" befindet.
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"raupe catD11"
@raupenfahrer
nö, das gibts einfach nicht
bundesurlaubsgesetz §3 sagt ausdrücklich, dass das im vertrag geregelt sein muß
zitat:
http://www.kanzlei-doehmer.de/webdoc47.htm
sunbee
quote:<hr size=1 noshade>So da ist er wieder, füde da mal was ein §616 BGB ,Bei Geburt eines Kindes steht dem verheirateten Vater dagegen mindestens ein bezahlter Arbeitstag an Sonderurlaub zu <hr size=1 noshade>
Von Sonderurlaub für 1 Tag steht aber da nichts drin in dem §.
Und selbst in Tarifverträgen ist das nicht überall und für jede Branche geregelt.
@sunbee
ja eine rechtliche Grundlage gibt es dafür offensichlich nicht, aber wenn er nach Tarif bezahlt wird und davon gehe ich einfach mal aus, denke ich das soetwas im TV verankert ist, aber auch so haben die meisten Arbeitgeber kein Problem damit, (die meisten NICHT alle)
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"raupe catD11"
@sunbee
Äähm nö das ist auf der verlinkten Seite nur ein Kommentar zu dem §. Das steht da so ursprünglich nicht drin.
http://bundesrecht.juris.de/burlg/__3.html
quote:
aber wenn er nach Tarif bezahlt wird und davon gehe ich einfach mal aus, denke ich das soetwas im TV verankert ist
Ja, wenn für sein Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag gilt (dass er danach bezahlt wird reicht da nicht unbedingt, man kann auch eine Bezahlung nach Tarif vereinbaren ohne, dass der TV komplett gilt), dann könnte sich in dem Tarifvertrag was zu Sonderurlaub finden, aber verallgemeinern kann man das leider nicht.
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/urlaubsrecht/index.html
Sonderurlaub
In den meisten Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen aber auch in einigen Einzelarbeitsverträgen sind für bestimmte persönliche Angelegenheiten des Arbeitnehmers wie Hochzeit, Geburt, Todesfälle, Umzug etc. bezahlte Freistellungen konkretisiert.
Bestehen jedoch keine Regelungen zwischen den Parteien, kommt es in solchen Fällen zur Anwendung der allgemeinen Regelung (§ 616 BGB
). Danach hat ein Arbeitnehmer bei einer persönlichen Arbeitsverhinderung Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn er unverschuldet für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Arbeitsleistung verhindert ist.
Bei der Bestimmung der verhältnismäßig nicht unerheblichen Zeit sollten folgende Umstände mit in die Abwägung einfließen: Verhältnis der Zeit der Arbeitsverhinderung zur Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses und die für die Arbeitsverhinderung objektiv notwendige Zeit.
...
Die Rechtsprechung gewährt regelmäßig Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlte Freistellung pauschal für eine Dauer von 1 – 2 Tagen.
-- Editiert von hamburgerin01 am 16.03.2006 23:25:28
@hamburgerin
räusper. hast recht. wollte den dadrunter reinkopieren...
so isses mit den favoriten
sunbee
@ venotis
da hast du es "lächel":-)
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"raupe catD11"
@raupe
Was hab ich wo? *zurücklächel* :-)
quote:
...wenn er unverschuldet für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit...
Ich denke schon, dass man an der Geburt des eigenen Kindes nicht so ganz unschuldig ist.
Und
quote:sehe ich das auch nicht. Er bekommt das Kind schließlich nicht selbst.
...in seiner Person begründet...
Würde mich aber wundern, wenn sich der Arbeitgeber da querstellen würde.
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