hallo,
ich habe eine befristete Stelle als Vertretung für eine im Sonderurlaub befindende Planstelle. Ausserdem gehört die Stelle zum öffentlichen Dienst in einem KH und wird nach BAT bezahlt.
Nun meine Frage:
mein Vertrag läuft zum Dezember 2005 aus und die Frau, die ich vertrete möchte nur halbtags wieder anfangen. Was bedeutet das für mich?
Habe ich ein Recht auf die andere halbe feste Stelle?
Kann mein AG ihr diesen Antrag ablehnen und sie auf eine andere Stelle setzen?
Ich hoffe ihr könnt mich diesbezüglich informieren
eure Zoranostra
Sonderurlaub
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Ich glaube nicht, dass der AG gezwungen werden kann, Deinen Vertrag zu verlängern.
Dein Vertrag läuft aus, wie er diese ander `halbe freie Stelle´ abgibt oder auch nicht liegt wohl in seinem Ermessen.
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"(b)-Ein Vergleich ist keine Option-(/b)"
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Ich habe meine Frage eigentlich falsch gestellt.
Das ich kein Recht auf die freie halbe Stelle habe, habe ich mir schon gedacht. Eigentlich möchte ich wissen, was aus einer ganzen Planstelle wird,wenn der "Planstelleneigentümer"(PSE) nur halbtags wiederkommt. Fällt die andere Hälfte dann weg oder kann mein AG sie neu besetzten? Und für mich auch noch wichtig, kann mein AG den Antrag der PSE auf eine Halbtagsstelle ablehnen?
Ich hoffe, ihr meldet euch noch einmal
Zoranostra
Der PSE hat nach seinem Sonderurlaub grundsätzlich Anspruch auf seinen alten Arbeitsplatz. Aber bei eigenem Wunsch nach Halbtagsarbeit kann er nur eine gleichwertige Beschäftigung verlangen, einen Anspruch auf Umwandlung seiner Planstelle in ein oder zwei halbe Planstellen hat er nicht.
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