Antwort vom 25.1.2007 | 08:45
Von Status: Schlichter (7434 Beiträge, 1945x hilfreich)
@ avalon
.... das problem von flowie ist doch, dass es für diese fragen in der firma keine eingeführten routinen gibt, und die einfach alles als urlaub abwickeln.
jetzt muss erst einer durchsetzen, dass es neben dem urlaub auch noch andere ansprüche auf arbeitsbefreiung gibt .. und da muss jemand mal mit etwas 'übersichtlichem' anfangen. wenn der durchbruch einmal gelungen ist, sollte es bei anderen gelegenheiten und auch bei kurzfristigen fällen leichter laufen (hoffentlich)
@ flowie
.. wenn bei euch 'nix gilt' gelten immer die für alle gültigen gesetze. den bat/tvöd habe ich nur angeführt, weil hier genau gelistet ist, was denn gemeint ist/sein kann, wenn im gesetzt steht: 'für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert'
da kann man ja wirklich ins grübeln kommen, so ganz ohne anhaltspunkte ... (die arbeitsbefreiung war früher übrigens durchaus großzügiger) insofern sollten das die gelegenheiten sein, über die man sich im betrieb auch verständigen kann.