Gehaltskürzung mit ausbildungsvertrag

24. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Tobiasrecht123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehaltskürzung mit ausbildungsvertrag

Guten Tag,
Ich habe in meinem Betrieb meine Ausbildung abgeschlossen und würde auch übernommen. Ich arbeite nun 7 Jahre dort und habe seit dem ausbildungsvertrag keinen weiteren Vertrag bekommen.
Vor 6 Monaten habe ich eine gehaltspfendung bekommen das heisst ich bekomme nur noch den pfändungsfreibetrag überwiesen . Da ich soweit immer vertrauen in die Firma hatte habe ich nicht weiter auf meine lohnabrechnung geschaut .
Nun habe ich aus Zufall mal wieder reingeschaut und müsste feststellen das ich seit der pfändung über 400 Euro weniger verdienen. vermutlich hat er die Situation das ich auf dem Konto nicht mehr sehen konnte ob das gehalt stimmt.
Darf er einfach mein gehalt kürzen da ich nur den Ausbildungsvertrag habe ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Was sich da auf deinem Konto abspielt, hat mit der Ausbildung gewiss nichts mehr zu tun.
Du bist nach der Ausbildung übernommen worden, hast zwar keinen schriftlichen, aber doch einen mündlichen AV - und das schon seit 7 Jahren. Und bis zur Pfändung war ja auch wohl alles im Lot, oder?
Jetzt kommt die Pfändung. das Geld wird dir von deinem Gehalt einbehalten und an den Gläubiger direkt abgeführt; du bekommst noch den Rest bis zur Pfändungsgrenze. Soweit nachvollziehbar.
Nicht verständlich, dass sich dein Verdienst geändert haben soll - jedenfalls der auf dem Papier. Wenn dein Brutto plötzlich um 400 Euro geringer ausfallen sollte, ist als erste Stelle eure Buchhaltung dran, das zu erklären. Ansonsten sollte eine Lohnabrechnung auch bei einer Pfändung durchaus transparent sein.

-- Editiert von blaubär+ am 24.09.2018 11:07

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