Ich habe meinem Arbeitgeber fristlos gekündigt, da er mir seit nun mehr 3 Monaten kein Geld bezahlt hat, da ich seit 3 Wochen krankgeschrieben binweigert sich die Krankenkasse mir Krankengeld zu bezahlen, ich habe am 23.02.2007 fristlos gekündigt, die Krankenkasse versagt mir die Zahlung des Geldes bis 19.03.2007.
Was kann ich machen???
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"Rechte und Pflichten"
Krankenkasse zahlt kein Krankengeld
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Die Krankenkasse zahlt ab der 6. Krankheitswoche, also begann Deine Krankheit 6 Wochen vor dem 19.03.2007?!
Vorher hast Du nur Ansprüche gegen Deinen Arbeitgeber und musst Dich -notfalls mit Anwalt- dort um Dein Geld bemühen.
Eigentlich wärst Du ja nach der fristlosen Kündigung wahrscheinlich zum Arbeitsamt gegangen, um Arbeitslosengeld zu beantragen. Dies erfordert aber, dass Du vermittlungsfähig und somit arbeitsfähig bist. Ist dies nicht der Fall, gibt es kein Arbeitslosengeld. Allerdings ist die Krankenkasse dann eintrittspflichtig.
Der Hinweis der Krankenkasse, Du sollst Dich an den AG wenden, ist also falsch. Selbst wenn das Arbeitsverhältnis noch bestehen würde, müsste die Krankenkasse zahlen, wenn der AG keine Lohnfortzahlung erbringt.
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@lovina
was @jotrocken schreibt ist falsch. @eidechse hat recht, die gkv muß zahlen bei arb.losigkeit. allerdings nur, wenn anspruch auf alg1 bestünde. bei alg2 hat man sich geeinigt, dass das jobcenter respektive arge zahlt
§44 ff sgb v
sunbee
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