Krankenkasse zahlt kein Krankengeld

4. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
lovina
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenkasse zahlt kein Krankengeld

Ich habe meinem Arbeitgeber fristlos gekündigt, da er mir seit nun mehr 3 Monaten kein Geld bezahlt hat, da ich seit 3 Wochen krankgeschrieben binweigert sich die Krankenkasse mir Krankengeld zu bezahlen, ich habe am 23.02.2007 fristlos gekündigt, die Krankenkasse versagt mir die Zahlung des Geldes bis 19.03.2007.

Was kann ich machen???

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"Rechte und Pflichten"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1371x hilfreich)

Die Krankenkasse zahlt ab der 6. Krankheitswoche, also begann Deine Krankheit 6 Wochen vor dem 19.03.2007?!

Vorher hast Du nur Ansprüche gegen Deinen Arbeitgeber und musst Dich -notfalls mit Anwalt- dort um Dein Geld bemühen.

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#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6996 Beiträge, 3913x hilfreich)

Eigentlich wärst Du ja nach der fristlosen Kündigung wahrscheinlich zum Arbeitsamt gegangen, um Arbeitslosengeld zu beantragen. Dies erfordert aber, dass Du vermittlungsfähig und somit arbeitsfähig bist. Ist dies nicht der Fall, gibt es kein Arbeitslosengeld. Allerdings ist die Krankenkasse dann eintrittspflichtig.

Der Hinweis der Krankenkasse, Du sollst Dich an den AG wenden, ist also falsch. Selbst wenn das Arbeitsverhältnis noch bestehen würde, müsste die Krankenkasse zahlen, wenn der AG keine Lohnfortzahlung erbringt.

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#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2432x hilfreich)

@lovina

was @jotrocken schreibt ist falsch. @eidechse hat recht, die gkv muß zahlen bei arb.losigkeit. allerdings nur, wenn anspruch auf alg1 bestünde. bei alg2 hat man sich geeinigt, dass das jobcenter respektive arge zahlt
§44 ff sgb v

sunbee

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