Hallo,
bin zum 30.11.2016 fristgemäß gekündigt worden. Seit 6.10,2016 bin ich fortlaufend krankgeschrieben, auch über das Datum der Vertragsbeendigung hinaus. Nun hätte ich noch einen Restanspruch von 10 Urlaubstagen, den ich ja nicht nehmen konnte. Im Vertrag steht: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind verbleibende Urlaubsansprüche innerhalb der Kündigungsfrist abzubauen, soweit dies möglich ist.
Die rechtliche Behandlung des Urlaubs richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Nun, das war ja nicht möglich aufgrund meiner Erkrankung. Wie ist jetzt mein Resturlaubsanspruch anzugelten?
LG
Kündigung & Resturlaub
29. November 2016
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Frage vom 29. November 2016 | 12:18
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung & Resturlaub
#1
Antwort vom 29. November 2016 | 12:59
Von
Status: Schlichter (7016 Beiträge, 3936x hilfreich)
Ja, der Urlaub ist abzugelten. (Falls noch eine Regelung zum anteiligen Urlaub im Austrittsjahr im Vertrag vorhanden sein sollte, dann ist der Resturlaub evtl. noch zu kürzen.)
-- Editiert von Eidechse am 29.11.2016 13:00
#2
Antwort vom 1. Dezember 2016 | 15:36
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank,
und gibt es das einen Berechnungssatz/Tag?
LG
Und jetzt?
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