Hallo,
ich bin freier Mitarbeiter in einer Firma und habe noch einen 2 Jahresvertrag. Die Firma ist nun verkauft worden und ich bin zum Monatsende gekündigt worden.
Mein Vertrag sagt allerdings aus, dass ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende habe. Dies würde für mich bedeuten, dass ich doch eigentlich bis Ende März noch bezahlt werden müsste, auch wenn Sie mich nicht mehr dort beschäftigen wollen, oder? Zumindest habe ich doch Anspruch auf einen entsprechende Entschädigung, da sie sonst Vertragsbrüchig werden, oder?
Wie ist die Situation hier? Liegt auf Grund des Verkaufs bereits der "wichtige Grund" für eine solche Kündigung vor?
Vielen Dank für die Hilfe!
Grüße, MH
Kündigung freier Mitarbeiter - Entschädigung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



--- editiert vom Admin
Bei Veräußerung eines Unternehmens gehen alle Rechten und Pflichten auf den nächsten Besitzer über.
Also auch alle Verträge mit festen und freien Mitarbeitern.
Die Verträge , also auch die Kündigungsfristen, muss der neue freilich dann auch einhalten, wenn wirksam gekündigt werden kann.
Sofort zu einem Fachanwalt, um keine möglichen Klage- oder Anspruchsfristen zu verpassen !
Sollte es bei freien Mitarbeitern nicht sofort andere Aufträge geben, dann ist das natürlich ein Riesenschaden.
Sollte ein normaler Arbeitnehmer oder Scheinselbständiger zu kurze Kündigungsfristen akzeptieren, zahl die AfA für diese Zeit kein Arbeitslosen geld.
-- Editiert von Maestro1000 am 11.12.2008 23:20
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
@ Kugelfisch
Nein, ich bin fester Freier, d.h. dass ich auf freier Basis für 2 Jahre engagiert wurde. Ich bin allerdings nicht exklusiv für diese Firma tätig, sondern arbeite noch für andere Firmen. Ich habe auch freie Ortswahl und bin zeitlich nicht beschränkt. Mein Engagement ist streng erfolgsorientiert und schreibt nur vor, dass ich hierfür eine ausreichende Zeit in der Woche vor Ort sein soll.
Wesentlich ist aber, dass der Vertrag mit eben der genannten Kündigungsfrist (beidseitig) versehen ist.
@Maestro1000
Vielen Dank für die Auskunft. Ich hatte bereits die Vermutung und werde morgen die entsprechenden Schritte einleiten. Ich habe meinem vertrauten Geschäftsführer (alt) diese Bedenken bereits angemeldet und erklärt, dass ich für ein entsprechendes Angebot empfänfglich bin.
Vielen Dank°
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
63 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
19 Antworten