Kündigung freier Mitarbeiter - fristlos möglich?

2. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
dsds11
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung freier Mitarbeiter - fristlos möglich?

Hallo,
Ich bin Besitzerin eines kleinen Frisörgeschäfts im ländlichen Raum. Ich habe zwei freie Mitarbeiterinnen, wobei ich mit einer sehr unzufrieden bin, da sie ständig unordentlich ist und nur ihre "Pflicht" im Geschäft erfüllt und sonst nichts macht.
Nun erhielt ich heut morgen einen Anruf aus der Gemeinde von einer unserer Stammkunden. Diese erzählte mir das meine Mitarbeiterin ihr im Laden anvertraute Dinge aus dem privaten Bereich weitergegeben haben soll! So wie sich die Kundin anhörte muss es etwas sehr delikates gewesen sein!? Aber das sind reine Vermutungen meinerseits! Die Kundin schwört "Stein und Bein", das nur die Mitarbeiterin dies weiter erzählt haben kann!
In dem Vertrag über freie Mitarbeiter steht folgendes unter Verschwiegenheit:
"Der freie Mitarbeiter verpflichtet sich, über ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen Interna, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Stillschweigen zu bewahren."
Eine andere Klausel o.ä. ist in dem Vertrag nicht vorhanden, da ich bei der Aufsetzung nicht an derartiges dachte.
Nun meine Frage:
Kann ich die freie Mitabeiterin fristlos kündigen?
Oder muss ich die Kündigungsfrist einhalten?

Ich bedanke mich schonmal im voraus!!!
LG Betty

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Was ist bei dir denn ein "freier Mitarbeiter" üblicherweise ist da kein "Angestellter" gemeint der in die Rubrik hier "Arbeitsvertrag" passen würde gemeint.
Freie kann man rausschmeissen, je nachdem welche Fristen im Vertrag vereinbart wurde. Das Geschwätz eines Kunden über sein delikates Verhalten ist kein Betriebsgeheimnis. Also muss man Fristen einhalten.

Bei einem "echten" Mitarbeiter kann man den Abmahnen, denn das ist Geschäftsschädigend.

Schon mal was von Scheinselbständigen gehört und dem Risiko für den Unternehmenr.... Frage mich wie "Freibeferlicher Frisuer geht wenn es da die Meisterplficht gibt".

Ich würde mal mein Geschäftskonzept prüfen

K.



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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120077 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:
und nur ihre "Pflicht" im Geschäft erfüllt und sonst nichts macht.

Dafür wird sie ja auch bezahlt.

Was soll sie denn noch machen nach deiner Auffassung ?



quote:
Die Kundin schwört "Stein und Bein", das nur die Mitarbeiterin dies weiter erzählt haben kann!

quote:
Kann ich die freie Mitabeiterin fristlos kündigen?
Oder muss ich die Kündigungsfrist einhalten?

Das hängt von einigen Faktoren ab:
War außer der Kundin und der betreffenden Mitarbeiterin noch jemand in Raum?
Arbeitet die 'freie Mitarbeiterin' auch noch für andere Betriebe?
Wer legt die Arbeitszeit der 'freien Mitarbeiterin' fest?
Wer legt die Aufgaben der 'freien Mitarbeiterin' fest?




@mustermann2000
quote:
Frage mich wie "Freibeferlicher Frisuer geht wenn es da die Meisterplficht gibt".

Es reicht ja wenn die Besitzerin der Meister ist oder ein anderer Mitarbeiter der Meister ist...




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Es reicht ja wenn die Besitzerin der Meister ist oder ein anderer Mitarbeiter der Meister ist.


Also wenn ich freiberuflich am Krankhaus arbeite darf ich dann operieren ?
Ein "Pseudo Freiberufler" ist ein eigener Gewerbebetrieb, der wo mir gekannt einen Meister brauch. Aber das hat sich die letzen Jahre ja aufgeweicht.

K.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120077 Beiträge, 39828x hilfreich)

Das wäre die Frage, ob ich als Geselle nicht anderen Betrieben mit Meistern nicht meine Dienstleistung anbieten darf.



quote:
Also wenn ich freiberuflich am Krankhaus arbeite darf ich dann operieren ?

Bei entsprechnder Qualifikation, was sollte dagegen sprechen?




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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Frieseurleistungen darf nur ein in Handwerksrolle eingetragener Meisterbetrieb anbieten. Subunternehmen oder freier Mitarbeiter ist nur ne lustige Bezeichnung für ein eigenes Unternehmen. Mir wäre neu wenn dieser Trick die Meisterpflicht aushebeln würde.

K.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120077 Beiträge, 39828x hilfreich)

Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten oder aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) können unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland zulassungspflichtige handwerkliche Tätigkeiten selbständig ausüben.


Frieseurleistungen darf nur ein in Handwerksrolle eingetragener Betrieb anbieten.


Ein Inhaber, der eine entsprechende Meisterqualifikation oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen kann, darf ein Handwerk nach Anlage A HwO selbständig ausüben.
Falls der Inhaber diese Qualifikation nicht hat, kann er einen entsprechend qualifizierten Betriebsleiter beschäftigen, das Inhaberprinzip ist aufgehoben.


So genannte Altgesellen können nach einer sechsjährigen einschlägigen Berufsausübung, davon insgesamt vier Jahre in leitender Stellung, die Ausübungsberechtigung erhalten.
Dann sind sie in die Handwerksrolle einzutragen.


In anderen Fällen kann nach § 8 HwO die Eintragung in die Handwerksrolle auch über eine Ausnahmebewilligung erfolgen. Voraussetzungen hierfür sind der Nachweis entsprechender Kenntnisse und Fertigkeiten sowie das Vorliegen eines Ausnahmefalles. Dieser setzt voraus, dass die Ablegung der Meisterprüfung eine „unzumutbare Belastung“ bedeuten würde.




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#7
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
So wie sich die Kundin anhörte muss es etwas sehr delikates gewesen sein!? Aber das sind reine Vermutungen meinerseits! Die Kundin schwört "Stein und Bein", das nur die Mitarbeiterin dies weiter erzählt haben kann!


Also weiß man genau genommen gar nicht, worüber gesprochen wurde. Eine Kündigung würde aus diesem Grund schon auf äußerst wackligen Füßen stehen.

Wenn Sie kündigen müssten Sie diesen Kündigungsgrund auch beweisen. Wenn Sie aktuell nicht mal wissen, was da angeblich Ihre Mitarbeiterin weitergegeben haben soll, ist das schon eine äußerst schlechte Grundlage.

Wenn ich als Kunde irgend etwas äußerst persönliches bei einem Friseur sage, kann es genügend andere Zuhörer geben, das bedeutet, dass ich grundsätzlich nicht mehr davon ausgehen kann, das es nicht weitergegeben wird. Es können doch auch andere Kunden das mitgehört haben. Also ich habe da nur wenig Verständnis für Ihre Kundin. Ob Sie es in Wirklichkeit jemand anderem nicht doch auch gesagt hat, würde ich daher keinesfalls mehr ausschließen.

Sie haben die volle Beweislast in einem evtl. Kündigungsschutzprozess - wobei es hier unklar ist, was Sie mit freien Mitarbeitern meinen. Ich kann mir da einfach nicht vorstellen, dass Ihre Kundin andere Kunden oder Mitarbeiter wirklich ausschließen kann, dass nicht noch andere mitgehört haben. Ihnen gegenüber kann die Kundin das leicht behaupten, aber drei Richtern gegenüber unter der Gefahr, der Vereidigung? Denn Sie müssten Ihre Kundin dann sogar als Zeugin angeben und es ist recht wahrscheinlich, dass das Gericht Ihre Kundin lädt, eine doch etwas heikle Angelegenheit.

Außerdem ist es äußerst fraglich, ob dieser Grund zu einer fristlosen Kündigung reicht.

Da Sie mit dieser Mitarbeiterin nicht zufrieden sind, wäre ein Versuch der einvernehmlichen Lösung vielleicht erfolgversprechender.

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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Sie haben die volle Beweislast in einem evtl. Kündigungsschutzprozess


Auf welcher Welle schwebst du denn ?

Das sind "freie" Mitarbeiter deren Vertrag kann ich nur kündigen wenn Sie gegen den Vertrag verstoßen. Und wenn im Vertrag steht wie der "SEINE" Kunden behandeln muss, ist das kaum noch ein freier "Selbständiger". Da wird höchstens drin stehen wieviel Provision oder Stuhlgebühr der zahlen muss.

Und ne Kündigungschutzklage geht nur bei Angestellten.

K.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120077 Beiträge, 39828x hilfreich)

Wenn es ein echter 'freier Mitarbeiter' wäre, brauche ich ihm doch einfach keinen Auftrag mehr zu erteilen und die Sache ist erledigt?


Wenn er den Stuhl gemietet hat ist er Mieter, dann kann ich den Meitvertrag kündigen. Im gewerblichen Mietrecht gibt es ja keine gesetzlichen Kündigungsfristen wie im Wohnrecht.


Hier kommt es auf die Vertragsgestaltung an.


Oder es ist eine schlichte Scheinselbständige, dann gelten die strengen Normen für Arbeitnehmer.




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