Guten Tag,
folgender fiktiver Fall:
Es wird ein Vertrag als "freier Mitarbeiter" unterschrieben. Die Person ist Student und es wäre eine Nebenbeschäftigung von ca. 6 Stunden die Woche.
In 1 1/2 Wochen soll es eigentlich los gehen.
Im Vertrag steht zum Thema "Vertragsdauer":
"Der Vertrag kann aus wichtigem Grund mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende gekündigt werden".
Die Person stellt folgendes fest:
Aus persönlichen Gründen möchte sie die Arbeit nicht antreten. Auch nicht für 2 Monate.
Was kann die Person machen?
Kündigung als freier Mitarbeiter
10. Mai 2016
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Frage vom 10. Mai 2016 | 21:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung als freier Mitarbeiter
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#1
Antwort vom 11. Mai 2016 | 15:32
Von
Status: Lehrling (1746 Beiträge, 618x hilfreich)
Rückfrage:
a) Ist die Person wirklich freier Mitarbeiter, d.h. selbständig mit Gewerbeschein und allem drum und dran? Oder eher ein plumper Versuch einen normalen Arbeitsvertrag mit Arbeitnehmerrechten zu vermeiden?
b) Der Vertrag kann aus wichtigem Grund [...] - wie ist das zu verstehen? Wie kann er denn aus "nicht-wichtigem" Grund gekündigt werden? Ist es ein Zeitvertrag? Gibt es für die ordentliche Kündigung separate Fristen?
-- Editiert von Osmos am 11.05.2016 15:34
#2
Antwort vom 11. Mai 2016 | 15:43
Von
Status: Unbeschreiblich (38465 Beiträge, 14009x hilfreich)
Es kommt auf die Art der Stelle an. Wenn es sich um eine Dozentenstelle handelt, da werden typischerweise Studenten genommen. Und das sind immer und ausnahmslos freie Mitarbeiter.
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#3
Antwort vom 11. Mai 2016 | 19:22
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 994x hilfreich)
ZitatEs kommt auf die Art der Stelle an. Wenn es sich um eine Dozentenstelle handelt, da werden typischerweise Studenten genommen. Und das sind immer und ausnahmslos freie Mitarbeiter. :
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Was rechtlich keinen Unterschied macht.
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