Guten Tag,
laut meines Arbeitsvertrags heißt es:
"Das Arbeitsverhältnis kann beiderseits mit einer Frist von Sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden."
Also wäre der nächstmögliche Zeitpunkt der 30. Juni, danach erst wieder der 30. September.
Ich soll meine neue Stelle zum 15.07. antreten.
Kann ich dafür mit der Sechs Wochen Frist zum 30.06 als Quartalsende meine Kündigung einreichen, also spätestens am 19.05, aber mit dem 14.07 als Kündigungsdatum?
Oder kann wirklich nur zu vier Zeitpunkten im Jahr gekündigt werden?
Danke schonmal für die Antworten.
Kündigungsfrist Quartalsende / 15. des Monats
30. März 2022
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Frage vom 30. März 2022 | 12:24
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist Quartalsende / 15. des Monats
#1
Antwort vom 30. März 2022 | 12:30
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 934x hilfreich)
Nur zu den vier Zeitpunkten.ZitatOder kann wirklich nur zu vier Zeitpunkten im Jahr gekündigt werden? :
#2
Antwort vom 30. März 2022 | 12:56
Von
Status: Unbeschreiblich (37015 Beiträge, 6227x hilfreich)
Zum 30.6. klappt doch. Das wäre Ende des II. Quartals. 6 Wochen vorher schaffst du auch ganz locker.
Wo ist das Problem?
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#3
Antwort vom 30. März 2022 | 13:09
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 934x hilfreich)
Dass der TE die neue Stelle erst am 15.7. antritt.ZitatWo ist das Problem? :
#4
Antwort vom 30. März 2022 | 13:19
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWo ist das Problem? :
Die neue Beschäftigung würde erst am 15.07 anfangen.
Diese Zeit möchte ich ungern mit einer anderen Beschäftigung oder Arbeitslosigkeit überbrücken.
Ich würde also gerne bis zum 14.07 bei meinem gegenwärtigen AG bleiben.
#5
Antwort vom 30. März 2022 | 13:53
Von
Status: Unbeschreiblich (49274 Beiträge, 17333x hilfreich)
ZitatDie neue Beschäftigung würde erst am 15.07 anfangen. :
Diese Zeit möchte ich ungern mit einer anderen Beschäftigung oder Arbeitslosigkeit überbrücken.
Dann solltest Du einfach zum 14.07. kündigen und hilfsweise zum 30.06. Dann kann der AG entscheiden, ab er die Kündigung zum 14.7. akzeptiert.
Einen Anspruch auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 14.7. hast Du jedoch nicht.
#6
Antwort vom 30. März 2022 | 14:02
Von
Status: Unbeschreiblich (37015 Beiträge, 6227x hilfreich)
Ja. Das habe ich gelesen. Was dein AV sagt, auch.ZitatDie neue Beschäftigung würde erst am 15.07 anfangen. :

Warum hast du deinen neuen Job nicht zum 1.7., also genau zum Quartalsbeginn beginnen können? Urlaub möchtest du auch nicht als Überbrückung nehmen? Dass du nicht arbeitslos sein willst, versteht sich evtl. von selbst.ZitatDiese Zeit möchte ich ungern mit einer anderen Beschäftigung oder Arbeitslosigkeit überbrücken. :
Tja, dann müsstest für deine Sonderwünsche eine Sondervereinbarung versuchen.
#7
Antwort vom 31. März 2022 | 11:59
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Also müsste ich auf die Güte des AG hoffen, das Wunsch-Kündigungsdatum zu akzeptieren oder einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen?
#8
Antwort vom 31. März 2022 | 12:40
Von
Status: Unbeschreiblich (37015 Beiträge, 6227x hilfreich)
Die von mir genannte Sondervereinbarung könnte entweder dein Wunsch-Kü-Datum oder ein Aufhebungsvertrag sein.
Da keiner deinen AG kennt, bleibt dir nur die Hoffnung und dein nächster Schritt.
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