Kündigungsfrist Quartalsende / 15. des Monats

30. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
Test11880
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist Quartalsende / 15. des Monats

Guten Tag,

laut meines Arbeitsvertrags heißt es:
"Das Arbeitsverhältnis kann beiderseits mit einer Frist von Sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden."
Also wäre der nächstmögliche Zeitpunkt der 30. Juni, danach erst wieder der 30. September.
Ich soll meine neue Stelle zum 15.07. antreten.
Kann ich dafür mit der Sechs Wochen Frist zum 30.06 als Quartalsende meine Kündigung einreichen, also spätestens am 19.05, aber mit dem 14.07 als Kündigungsdatum?
Oder kann wirklich nur zu vier Zeitpunkten im Jahr gekündigt werden?

Danke schonmal für die Antworten.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von Test11880):
Oder kann wirklich nur zu vier Zeitpunkten im Jahr gekündigt werden?
Nur zu den vier Zeitpunkten.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37015 Beiträge, 6227x hilfreich)

Zum 30.6. klappt doch. Das wäre Ende des II. Quartals. 6 Wochen vorher schaffst du auch ganz locker.
Wo ist das Problem?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wo ist das Problem?
Dass der TE die neue Stelle erst am 15.7. antritt.

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#4
 Von 
Test11880
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wo ist das Problem?

Die neue Beschäftigung würde erst am 15.07 anfangen.
Diese Zeit möchte ich ungern mit einer anderen Beschäftigung oder Arbeitslosigkeit überbrücken.
Ich würde also gerne bis zum 14.07 bei meinem gegenwärtigen AG bleiben.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49274 Beiträge, 17333x hilfreich)

Zitat (von Test11880):
Die neue Beschäftigung würde erst am 15.07 anfangen.
Diese Zeit möchte ich ungern mit einer anderen Beschäftigung oder Arbeitslosigkeit überbrücken.


Dann solltest Du einfach zum 14.07. kündigen und hilfsweise zum 30.06. Dann kann der AG entscheiden, ab er die Kündigung zum 14.7. akzeptiert.

Einen Anspruch auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 14.7. hast Du jedoch nicht.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37015 Beiträge, 6227x hilfreich)

Zitat (von Test11880):
Die neue Beschäftigung würde erst am 15.07 anfangen.
Ja. Das habe ich gelesen. Was dein AV sagt, auch. :smile:
Zitat (von Test11880):
Diese Zeit möchte ich ungern mit einer anderen Beschäftigung oder Arbeitslosigkeit überbrücken.
Warum hast du deinen neuen Job nicht zum 1.7., also genau zum Quartalsbeginn beginnen können? Urlaub möchtest du auch nicht als Überbrückung nehmen? Dass du nicht arbeitslos sein willst, versteht sich evtl. von selbst.

Tja, dann müsstest für deine Sonderwünsche eine Sondervereinbarung versuchen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Test11880
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also müsste ich auf die Güte des AG hoffen, das Wunsch-Kündigungsdatum zu akzeptieren oder einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen?

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37015 Beiträge, 6227x hilfreich)

Die von mir genannte Sondervereinbarung könnte entweder dein Wunsch-Kü-Datum oder ein Aufhebungsvertrag sein.
Da keiner deinen AG kennt, bleibt dir nur die Hoffnung und dein nächster Schritt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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