Musterbrief: Kündigung durch Arbeitnehmer

14. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Djoli
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 37x hilfreich)
Musterbrief: Kündigung durch Arbeitnehmer

Hallo zusammen,

ist nachfolgende, arbeitnehmerseitige Musterkündigung hieb- und stichfest oder fehlt etwas bzw. ist etwas falsch formuliert? Vorab auch die konkrete Frage, ob bei der Passage "...zum xx.xx.xxx" der letzte vertragliche Arbeitstag (in dem Fall Monatsletzter, 31.07.2011) anzugeben ist?

Danke vorab für euer Feedback!

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Absender:
Arbeitnehmer
Arbeitnehmerstraße 1
D-12345 Arbeitnehmerstadt


Empfänger:
Arbeitgeber
Arbeitgeberstraße
D-23456 Arbeitgeberstadt




Arbeitnehmerstadt, den xx.xx.xxx


Kündigung meines bestehenden Arbeitsvertrages


Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündige ich hiermit das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum xx.xx.xxx.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Aufhebungsdatum des Arbeitsvertrages schriftlich.

Des Weiteren bitte ich Sie, mir ein qualifiziertes berufsförderndes Arbeitszeugnis auszustellen.

Für die Zusammenarbeit bedanke ich mich recht herzlich.


Mit freundlichen Grüßen

UNTERSCHRIFT ARBEITNEHMER


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-- Editiert am 14.06.2011 20:13

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8078x hilfreich)

"...unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündige ich hiermit das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum xx.xx.xxx, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin."

Dann sind Sie auf der sicheren Seite ;)

Der letzte Arbeitstag passt.


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18x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ehots
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich störe mich an folgenden zwei Wörtern, die Vorlagewurde schon mehrfach von AN für ihre Kündigung benutzt:

Aufhebungsdatum: hier wird nichts aufgehoben, sondern einseitig durch den AN gekündigt, deshalb darf es hier allenfalls Austrittsdatum heißen.

berufsförderndes: der AG ist verpflichtet, dem AN ein wahrheitsgemäßes und wohlwollendes Zeugnis auszustellen - das ist ja schon nicht unbedingt das gleiche... und berufsfördernd muss es deshalb schon gar nicht sein.
Wenn Sie Ihren AG nicht gleich gegen sich aufbringen wollen, lassen Sie dieses Wort lieber weg, ihr AG kennt die Spielregeln. Wenn's dann nicht passt, können Sie immer noch meckern.

Viele Grüße, ein Personaler :)

35x Hilfreiche Antwort

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