Hallo zusammen,
ist nachfolgende, arbeitnehmerseitige Musterkündigung hieb- und stichfest oder fehlt etwas bzw. ist etwas falsch formuliert? Vorab auch die konkrete Frage, ob bei der Passage "...zum xx.xx.xxx" der letzte vertragliche Arbeitstag (in dem Fall Monatsletzter, 31.07.2011) anzugeben ist?
Danke vorab für euer Feedback!
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Absender:
Arbeitnehmer
Arbeitnehmerstraße 1
D-12345 Arbeitnehmerstadt
Empfänger:
Arbeitgeber
Arbeitgeberstraße
D-23456 Arbeitgeberstadt
Arbeitnehmerstadt, den xx.xx.xxx
Kündigung meines bestehenden Arbeitsvertrages
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündige ich hiermit das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum xx.xx.xxx.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Aufhebungsdatum des Arbeitsvertrages schriftlich.
Des Weiteren bitte ich Sie, mir ein qualifiziertes berufsförderndes Arbeitszeugnis auszustellen.
Für die Zusammenarbeit bedanke ich mich recht herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
UNTERSCHRIFT ARBEITNEHMER
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-- Editiert am 14.06.2011 20:13
Musterbrief: Kündigung durch Arbeitnehmer
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
"...unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist kündige ich hiermit das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum xx.xx.xxx, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin."
Dann sind Sie auf der sicheren Seite
Der letzte Arbeitstag passt.
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Hallo zusammen,
ich störe mich an folgenden zwei Wörtern, die Vorlagewurde schon mehrfach von AN für ihre Kündigung benutzt:
Aufhebungsdatum: hier wird nichts aufgehoben, sondern einseitig durch den AN gekündigt, deshalb darf es hier allenfalls Austrittsdatum heißen.
berufsförderndes: der AG ist verpflichtet, dem AN ein wahrheitsgemäßes und wohlwollendes Zeugnis auszustellen - das ist ja schon nicht unbedingt das gleiche... und berufsfördernd muss es deshalb schon gar nicht sein.
Wenn Sie Ihren AG nicht gleich gegen sich aufbringen wollen, lassen Sie dieses Wort lieber weg, ihr AG kennt die Spielregeln. Wenn's dann nicht passt, können Sie immer noch meckern.
Viele Grüße, ein Personaler
Und jetzt?
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