Outgesourced

15. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
n0where
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Outgesourced

Hallo Leute,

Ich arbeite als Callcenter Agent im Bereich technische Beratung und will mich für eine Ausbildung bewerben.

Jetzt sagt mein Arbeitgeber mir ernsthaft, ich darf in die Bewerbung nur den Namen dieser Firma hier schreiben - nicht den des Auftraggebers, also der große Elektronikhersteller dessen Support hier ausgelagert ist. Das würde sich aber tausendmal besser in meinem Lebenslauf machen. Also klar nenne ich auch den Namen der Firma hier, aber meine eigentliche Beschäftigung kann man ohne den Auftraggeber nicht ordentlich beschreiben.

Dürfen die mir das verbieten und wenn ja, muss es im Arbeitsvertrag explizit festgehalten sein? Ich finde das ist eine bodenlose Frechheit, für die Referenz hab ich hier überhaupt erst angefangen.

Vielen Dank schonmal und liebe Grüße.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Dein AG ist das Callcenter, scheint mir, und nicht der Elektronikkonzern.
Es sollte aber doch möglich sein zu umschreiben, worum es geht, wo der Schwerpunkt liegt usw., so dass ein kundiger Leser es gleichwohl versteht.

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#2
 Von 
n0where
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort, aber das ist mir vollkommen klar...

Es soll halt rüberkommen, dass hier nicht wie so oft dressierte Affen den Support machen, sondern dass wir gute (und anspruchsvolle, und vergleichsweise gutbezahlte) Arbeit machen.

Und wie gesagt, ich möchte wissen ob man mir das verbieten kann - wenn nicht, mache ichs einfach trotzdem egal ob ich den Job damit aufs Spiel setze. Mir ist das wirklich wichtig. Diese Firma im Lebenslauf zu haben bringt mir wahrscheinlich die Einladungen zu den besten Firmen, die Outsourcingbude alleine nicht.

-- Editiert von n0where am 15.02.2019 12:54

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von n0where):
ich möchte wissen ob man mir das verbieten kann
Und ich würde gern wissen, WIE dein AG dir das verboten hat. Dass er es kann, hast du ja schon gehört oder gelesen--- von deinem AG.

Man kann auch ohne die Nennung eines Unternehmensnamens einem Leser mitteilen, dass man was ganz Besonderes ist. Das man was ganz Besonderes in dem Bereich XY leistet.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Dieser Elektronikhersteller ist ein Kunde deines derzeitigen AG. Deshalb kann dein AG m. E. verlangen, dass du Stillschweigen wahrst. Deine Verschwiegenheitspflicht über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gilt auch nach der Kündigung und darunter fallen z. B Tatsachen, die "im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehen, nur einem begrenzten Personenkreis bekannt und somit nicht offenkundig sind und nach dem (ausdrücklich oder konkludent) bekundeten Willen des Betriebsinhabers geheim gehalten werden sollen und an deren Geheimhaltung der Unternehmer ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse hat. " (Quelle: haufe.de)

Also besser den Ratschlägen von blaubär und anami folgen.

-- Editiert von HeHe am 15.02.2019 13:29

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
n0where
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm, verflucht...

Danke euch auf jeden Fall für die schnellen Antworten! Case closed.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119615 Beiträge, 39749x hilfreich)

Zitat (von n0where):
Dürfen die mir das verbieten

Ja.



Zitat (von n0where):
und wenn ja, muss es im Arbeitsvertrag explizit festgehalten sein?

Nein.



Eine Nichtbeachtung kann teuer werden.
Nicht nur das da eine (fristlose) Kündigung und ein entsprechendes Arbeitszeugnis drohen, die einen recht lange begleiten können.
Es kann auch teuer werden da Schadenersatz droht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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