Hallo Leute,
Ich arbeite als Callcenter Agent im Bereich technische Beratung und will mich für eine Ausbildung bewerben.
Jetzt sagt mein Arbeitgeber mir ernsthaft, ich darf in die Bewerbung nur den Namen dieser Firma hier schreiben - nicht den des Auftraggebers, also der große Elektronikhersteller dessen Support hier ausgelagert ist. Das würde sich aber tausendmal besser in meinem Lebenslauf machen. Also klar nenne ich auch den Namen der Firma hier, aber meine eigentliche Beschäftigung kann man ohne den Auftraggeber nicht ordentlich beschreiben.
Dürfen die mir das verbieten und wenn ja, muss es im Arbeitsvertrag
explizit festgehalten sein? Ich finde das ist eine bodenlose Frechheit, für die Referenz hab ich hier überhaupt erst angefangen.
Vielen Dank schonmal und liebe Grüße.
Outgesourced
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Dein AG ist das Callcenter, scheint mir, und nicht der Elektronikkonzern.
Es sollte aber doch möglich sein zu umschreiben, worum es geht, wo der Schwerpunkt liegt usw., so dass ein kundiger Leser es gleichwohl versteht.
Danke für die Antwort, aber das ist mir vollkommen klar...
Es soll halt rüberkommen, dass hier nicht wie so oft dressierte Affen den Support machen, sondern dass wir gute (und anspruchsvolle, und vergleichsweise gutbezahlte) Arbeit machen.
Und wie gesagt, ich möchte wissen ob man mir das verbieten kann - wenn nicht, mache ichs einfach trotzdem egal ob ich den Job damit aufs Spiel setze. Mir ist das wirklich wichtig. Diese Firma im Lebenslauf zu haben bringt mir wahrscheinlich die Einladungen zu den besten Firmen, die Outsourcingbude alleine nicht.
-- Editiert von n0where am 15.02.2019 12:54
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Und ich würde gern wissen, WIE dein AG dir das verboten hat. Dass er es kann, hast du ja schon gehört oder gelesen--- von deinem AG.Zitatich möchte wissen ob man mir das verbieten kann :
Man kann auch ohne die Nennung eines Unternehmensnamens einem Leser mitteilen, dass man was ganz Besonderes ist. Das man was ganz Besonderes in dem Bereich XY leistet.
Dieser Elektronikhersteller ist ein Kunde deines derzeitigen AG. Deshalb kann dein AG m. E. verlangen, dass du Stillschweigen wahrst. Deine Verschwiegenheitspflicht über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gilt auch nach der Kündigung und darunter fallen z. B Tatsachen, die "im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehen, nur einem begrenzten Personenkreis bekannt und somit nicht offenkundig sind und nach dem (ausdrücklich oder konkludent) bekundeten Willen des Betriebsinhabers geheim gehalten werden sollen und an deren Geheimhaltung der Unternehmer ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse hat. " (Quelle: haufe.de)
Also besser den Ratschlägen von blaubär und anami folgen.
-- Editiert von HeHe am 15.02.2019 13:29
Hm, verflucht...
Danke euch auf jeden Fall für die schnellen Antworten! Case closed.
ZitatDürfen die mir das verbieten :
Ja.
Zitatund wenn ja, muss es im Arbeitsvertrag explizit festgehalten sein? :
Nein.
Eine Nichtbeachtung kann teuer werden.
Nicht nur das da eine (fristlose) Kündigung und ein entsprechendes Arbeitszeugnis drohen, die einen recht lange begleiten können.
Es kann auch teuer werden da Schadenersatz droht.
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