Steuerberater erstellt fehlerhafte Gehaltsabrechnung

31. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.04.2021 13:41:34
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuerberater erstellt fehlerhafte Gehaltsabrechnung

Hallo,

ich hoffe ich bin hier richtig.

Also zum 15.11.2020 habe ich bei meinem alten Arbeitgeber aufgehört zu arbeiten (dem Himmel sei es gedankt)
Dann bekam ich zum 15.12.2020 bei Gerhart überweisen und 3 Wochen später die Abrechnung wo mir Spesen in Höhe von 336 Euro überwiesen wurden. Mit in dem Schreiben war eine Rückforderung über 200 ,-- Euro, zahlbar innerhalb von 4 Tagen! Die Gehaltsabrechnungen machte immer ein Steuerberater.

Ich habe mal gelesen das ein Steuerberater für Fehler haften muss. Muss ich jetzt die Spesen zurückzahlen, oder darf ich mich zurücklehnen und auf den Steuerberater verweisen?





4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18828 Beiträge, 6897x hilfreich)

Die entscheidende Frage ist doch wohl eher, ob dir diese Spesen zugestanden haben oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12305.04.2021 13:41:34
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Das war ja nicht die Frage.

Frage war Steuerberater hat einen Fehler gemacht und muss ich für diesen Fehler gerade stehen?

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37084 Beiträge, 6235x hilfreich)

Zitat (von so490910-42):
Das war ja nicht die Frage.
Zitat (von so490910-42):
Muss ich jetzt die Spesen zurückzahlen, oder darf ich mich zurücklehnen und auf den Steuerberater verweisen?
Kommt drauf an.
Wir können aus deinem Beitrag nicht erkennen, ob der Steuerberater einen Fehler gemacht hat.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41021x hilfreich)

Zitat (von so490910-42):
Das war ja nicht die Frage.

Stimmt. Nur ist Deine Frage nicht wirlich sinnvoll zu beantworten, wenn man nicht weis ob Dir die Spesen zustanden



Zitat (von so490910-42):
Ich habe mal gelesen das ein Steuerberater für Fehler haften muss.

Das hat man falsches gelesen - der Steuerberater muss eventuell für Fehler haften.



Zitat (von so490910-42):
Muss ich jetzt die Spesen zurückzahlen, oder darf ich mich zurücklehnen und auf den Steuerberater verweisen?

Du darfst Dich zurücklehnen und auf den Steuerberater verweisen.
Je nach dem wie der Arbeitgeber drauf ist und ob Dir die Spesen zustanden geht das dann vor Gericht. Da hilft es dann nichts mehr auf den Steuerberater zu verweisen wenn eine ungerechtfertigte Bereicherung vorliegt.



Zitat (von so490910-42):
Frage war Steuerberater hat einen Fehler gemacht und muss ich für diesen Fehler gerade stehen?

Nö, Du musst nicht dafür gerade stehen, Du muss nur das zu unrecht erhaltene Geld zurückzahlen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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