Guten Tag,
ich bin seit 1 Mai in einer neuen Firma beschäftigt mit 6 monaten Probezeit
(sind 8 Tage Urlaub bei 30 std Woche Teilzeit). Da man bei uns den Urlaub vor dem ersten Juni festlegen sollte, hatte ich mit der Chefin ausgemacht ihn von 19.6- 1.7 zu nehmen da dieser noch frei war. Jetzt wurde mir mitgeteilt das ich die erste woche doch arbeiten muss mit der Begründung das man keine vorrausleistungen bekommt.
Kann sie das einfach so machen da der Urlaub ja schon genehmigt wurde? Es herrscht auch kein Personalmangel!
Vielen Dank für die Antworten
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-- Editiert PekingEnte am 13.06.2012 15:49
Urlaub in der Probezeit - schon genehmigt?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
In der Probzeit gibt es üblicherweise keinen Urlaub bzw. wird der volle Urlaubsanspruch erst nach 6-monatiger Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
Was heißt in diesem Fall genehmigt? Wurde nur darüber gesprochen oder liegt dir ein abgezeichneter Urlaubsantrag vor?
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Ein abgezeichneter Urlaubsantrag nicht aber im Schichtbuch und Schichtplan steht der Urlaub drin für alle Sichtbar.
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Hat die Chefin ´´übersehen´´, dass du noch in der PZ bist?
Du sagst, <B>dir wurde mitgeteilt</B>, dass das nicht ginge.
Wer hat das gesagt und was sagt die Chefin dazu?
Wann fand das Gespräch mit der Chefin zur Urlaubsplanung statt?
Grundsätlich hat Nick_19 recht: Du bist in der PZ und riskierst eine Kündigung - selbst wenn du auf einem vermeintlichen Recht in dem Fall bestehst.
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Mitgeteilt wurde mir das gestern per telefon von der Chefin Persönlich. Habe mit der Chefin ende Mai anfang Juni darüber gesprochen und Sie hat ihn offiziell in den Schichtplan geschrieben. ich habe auch noch gefragt ob dies in der PZ überhaupt möglich sei und sie gab ihr ok, haben auch kein Personalmangel oder desgleichen.
Ich werde auch wenn ich stinksauer bin in dieser Woche arbeiten aber wollte nur wissen ob sie im recht ist. Werde in Zukunft meinen Urlaub schriftlich einreichen das man es schwarz auf weiß auf dem Papier hat und sich so etwas nicht mehr wiederholt!!!
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-- Editiert PekingEnte am 13.06.2012 16:29
Es ist zwar völlig unüblich, bereits nach 4-wöchiger Beschäftigung zu Anfang der Probezeit bereits 2 Wochen Urlaub zu gewähren, aber es ist auch nicht verboten.
Aber wie gesagt: In deinem Fall ist ein Durchsetzen dieses Urlaubs ein Schuss ins eigene Knie.
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Wie die Forenkollegen bereits mitgeteilt haben und Du ja auch selbst sagst, besser arbeiten gehen.
Allerdings ist es so, dass wenn die Chefin das selber eingetragen hat und das eine gewisse Zeit "unübersehbar" bestand, ist das meiner Meinung nach eigentlich wie eine schriftliche Genehmigung zu werten.
Aber was bringt Dir das?
Ich würde mich fragen was die Chefin dazu veranlasst, wenn sie wie Du sagst, dass zunächst in der Kenntnis der Umstände genehmigt und nun trotz fehlendem Personalmangels widerruft ...
Ein Gespräch kann da nicht schanden, nicht um den Urlaub dennoch zu erlangen, vielmehr um abzuklären ob da eine Unzufriedenheit mit Dir herrscht, die man jetzt ja noch abstellen könnte ...
Du zeigst damit ja auch Interesse und Verständnis und möchtest ja alles unternehmen damit auch in Zukunft alles i.O. ist.
Irgendwie so von wegen dass Du verstehst dass die Firma da in eine Vorleistung gehst und das eigentlich auch nicht üblich ist und so bla bla ... aber auch nicht möchtest dass da evtl. eine unausgesprochene Unzufriedenheit die vielleicht und möglicherweise irgendwann in einem vorzeitigen Ende mündet....
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