Guten Abend,
folgendes Problemchen...
Ich arbeite im Wach-und Sicherheitsbereich im Streifen-und Revierdienst in Hessen. Besitze einen Teilzeitarbeitsvertrag mit mindestens 120 Stunden, im schnitt Arbeite ich in einer 3 tagewoche mit jeweils 12 Stunden. Ich bin nun seit 11 Monaten im Betrieb und wollte meinen Urlaub nehmen bzw planen. Nun teilte mir mein Chef mit, das ich 13 tage Urlaub habe mit einer Bruttovergütung von je 55.-€, was wohl auch dieser 1/365-Regel entspricht die im Vertrag steht.
Und jetzt die eigentliche Frage bzw. das Problemchen :
Laut §11 Bundesarbeitsgesetz soll doch das Urlaubsentgelt dem durchschnittlichem Lohn entsprechen. Und meine Arbeitstage haben immer 12 Arbeitsstunden mit je rund 10,50 Brutto.
Wenn ich jetzt den Wikipediaeintrag dazu lese....
"Dabei bemisst sich der Anspruch im Allgemeinen danach, was er bekommen hätte, wenn er gearbeitet hätte, das heißt, der Arbeitnehmer „darf durch das Konsumieren von Urlaub während dieses Zeitraumes keinen unmittelbaren finanziellen Nachteil erleiden." (Ausfallsprinzip)"
Außerdem stört mich die Anzahl von 13 Urlaubstagen, denn ich gehe bei einer 3-Tagewoche von mind. 18 Urlaubstagen aus.
So, hoffe ich habs nun nich zu kompliziert beschrieben und hoffe das jemand mir da einige Infos zu geben kann.
Liebe Grüße
Moni
Urlaub und Urlaubsentgelt
7. August 2017
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Frage vom 7. August 2017 | 22:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Urlaub und Urlaubsentgelt
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#1
Antwort vom 8. August 2017 | 01:36
Von
Status: Unbeschreiblich (32874 Beiträge, 17265x hilfreich)
Außerdem stört mich die Anzahl von 13 Urlaubstagen, denn ich gehe bei einer 3-Tagewoche von mind. 18 Urlaubstagen aus. Und zwar weshalb? Sind 6 Wochen Urlaub vertraglich vereinbart? Gesetzlich stehen Ihnen nämlich nur 4 Wochen zu...
Und jetzt?
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