Verreisen troz Krankheit

9. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
fiorellino
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 12x hilfreich)
Verreisen troz Krankheit

Hallo, ich bin seit 17.9.2010 arbeitsunfähig bis voraussichtlich mind. 28.10. wegen psychischer Probleme aufgrund von Mobbing. Diagnoseschlüssel Z56G, seit 4.10. Wochen ebenfalls Z56 G zzgl. M54.12G + M 54.13G. Mein Freund wohnt und arbeitet in Norditalien. Ich hatte vor, ihn nächste Woche ein paar Tage zu besuchen. Darf ich das oder könnte der Arbeitgeber mir fristlos kündigen. Weiterhin wollte ich wissen, dass wenn ich nach sechs wochen wieder arbeiten gehe und erneut erkranke, ob dann nur die Diagnose Z 56 G eine erneute Lohnfortzahlung verhindert oder auch die Diagnosen M 54.12 + M54.13.
Vielen Dank für eine Info. Gruß F.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8088x hilfreich)

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen die Reise genehmigen, da er noch Ihr Gehalt weiterzahlt.
Eine fristlose Kündigung halte ich für unwahrscheinlich.

http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/ausbildung_berufseinstieg/geld_recht/5_krankgeschriebenwasisterlaubt.jsp :
"Einer geplanten Reise muss aber derjenige zustimmen, der während der Erkrankung Zahlungen leistet: der Arbeitgeber, wenn noch keine sechs Wochen vergangen sind, die Krankenkasse danach. Wer ohne Genehmigung wegfährt, riskiert die Einstellung der Lohnfortzahlung beziehungsweise des Krankengeldes."

Nicht die Diagnose verhindert eine Lohnfortzahlung.
Wird man innerhalb von 6 Monaten erneut wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig, ensteht kein erneuter Anspruch auf Lohnfortzahlung, so das Gesetz.

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#2
 Von 
Lisa_Lisa
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 18x hilfreich)

Normalerweise muss während der Krankheit alles unterlassen werden, was der Genesung schadet/ die Genesung verzögert Sprich: ein Lagerarbeiter, der körperlich schwer schaffen musst, darf außerordentlich (!) gekündigt werden, wenn er während seiner Krankheit Tätigkeiten zB auf dem Bau erledigt. Andererseits kann ein Kranker, der unter einem Burn-Out Syndrom leidet, sich durchaus im Krankheitsfall körperlich betätigen.
In dem Fall handelt es sich um Mobbing. Da sind keine Voraussetzungen, die der Genesung entgegenstehen.
Allerdings: der Arbeitgeber kennt Ihre Diagnose nicht. Er wird davon ausgehen, dass Sie "normal" krank sind. Wenn er erfährt, dass sie während Ihrer Krankheit verreisen, dann werden Sie auf ihn nicht mehr gut anzusprechen sein. Man sollte vielleicht auch an die weiteren Konsequenzen denken... weil man schließlich in dem Betrieb auch wieder seine Arbeit nachgehen muss. Ich persönlich würd's nicht machen.


-- Editiert am 10.10.2010 12:41

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#3
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

@ fiorellino

Davon würde ich dringend abraten. ich schliesse mich voll und ganz den Postings der anderen Foren-TE an.

Überlege mal: Was würdest DU im umgekehrten Fall denken?

Und, wenn Du an diesen Arbeitsplatz zurückkehren mußt (so klingt das ja), würde ich nichts tun, um das Arbeitsverhältnis unnötig zu belasten.

Nichtsdestotrotz: Gute Besserung.

sternchen08

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