Versetzung oder Degradierung von Teamleiter

17. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Lichtgestalt
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 202x hilfreich)
Versetzung oder Degradierung von Teamleiter

Guten Morgen!

Zu dieser Konstellation würde mich Ihre Einschätzung interessieren:

Ein Arbeitnehmer (AN) hat vor mehreren Jahren bei einem Unternehmen angefangen, in der Funktion eines Teamleiters.

Im Arbeitsvertrag steht: „Wir stellen Sie zum 1. Oktober 2013 als >kaufmännischen Leitenden Mitarbeiter< ein. Sie werden als Leitender Mitarbeiter im Management Grade I geführt. Wir werden Sie am Standort XYZ beschäftigen." (Management Grade I ist die unterste Gehaltsstufe im außertariflichen Bereich. Es gilt der Chemietarif IGBCE für NRW.)

Ferner steht dort „Wir behalten uns vor, Ihnen andere, Ihrer Vorbildung oder Ihren Fähigkeiten entsprechende Aufgaben im Unternehmen zu übertragen. Wir behalten uns ferner vor, Sie an einen anderen Ort zu versetzen."
AN hat diese Teamleiterfunktion einige Jahre ausgeübt, ist dann zwischenzeitlich (freiwillig) in eine Projektmanagerstelle ohne Personalverantwortung gewechselt. Nach einem weiteren Jahr ist AN wieder intern gewechselt und führt wieder ein Team.

In der Versetzung heißt es: „Sie werden zum 1. Oktober 2018 in die Business Unit ABC versetzt. Wir führen Sie künftig in Ihrer ausgeübten Tätigkeit als Head of ABCXYZ im Management Grade I."

Soweit, so gut. Nach etwa 3 Jahren, in 2021 wurde AN in die nächsthöhere Gehaltsstufe Management Grade II befördert, da man mit seiner Leistung zufrieden war.

Vor einigen Monaten musste sich AN einer medizinisch notwendigen Operation unterziehen und fiel 6 Wochen aus. Die Stimmung seiner Vorgesetzten drehte sich hierdurch um 180 Grad. Was genau dazu führte, darüber kann der AN nur spekulieren. Man offenbarte dem AN, dass man seine Stelle (Teamleitung) neu ausschreibe und er in eine Spezialistenrolle wechseln solle. Gleichzeitig gab man ihm zu verstehen, dass er sich am besten innerhalb oder außerhalb des Konzerns eine neue Stelle suchen solle.

Abgesehen von der menschlichen Enttäuschung, und dass der AN ohnehin keine Basis für eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit sieht: wie verhält sich der AN am besten?

Kann das Unternehmen den AN gegen seinen Willen von einer Teamleiterposition in eine „Fachexpertenrolle" versetzen oder ist das im Zweifelsfall nur durch eine Änderungskündigung seitens des Arbeitgebers möglich?

Zu den künftigen Aufgaben des AN äußert sich der Vorgesetzte nicht näher. Für den AN klingt es eher danach, dass man ihm entweder gar keine Aufgaben zuweisen wird, er also irgendwo geparkt wird, um ihn mittels Langeweile zum Wechseln zu bewegen. Oder dass man ihm früher oder später Themen zuweist, die nichts mit seiner Qualifikation zu tun haben, um ihn dann mittels Abmahnungen für „schlechte Leistungen" aus dem Unternehmen zu zwingen.

Trotz der o.g. Bezeichnung „leitender Mitarbeiter" ist der AN kein leitender Angestellter. Er hat darum ein Gespräch mit dem Betriebsrat geführt, der leider eher ratlos wirkte. Auch HR ist keine Hilfe, abgesehen von der Zusage bei einem Wechsel zu unterstützen.

Die Teamleiterstelle des AN ist mittlerweile ausgeschrieben, ohne das die Versetzung des AN eingeleitet oder bspw. durch den Betriebsrat genehmigt worden wäre.

Wie verhält sich der AN am sinnvollsten? Auf eine Expertenrolle (ohne Personalverantwortung) würde sich der AN ja notfalls einlassen, wenn sichergestellt wäre, dass es die Vorgesetzten „ehrlich meinen", er also angemessene, sinnvolle Aufgaben erhielte, und er mit der Zustimmung zur Versetzung nicht in eine Falle tappt.

Ziel des AN wäre es, möglichst „unbeschadet" in Ruhe nach einer konzerninternen Wechselmöglichkeit suchen zu können, was allerdings einige Monate dauern kann, da die Optionen derzeit gering sind.

Vielen Dank für Einschätzungen!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Zitat (von Lichtgestalt):
wie verhält sich der AN am besten?

Diese Frage - so verständlich sie ist - ist von außen nicht zu beantworten. Da spielen ja nicht nur Fakten eine Rolle, sondern auch Befindlichkeiten und Dispositionen. Wenn Misstrauen Raum greift, wird es eh schwierig. Und wenn man dir nahelegt, dich intern oder extern umzusehen ....
Deine Skizze über diverse Wechsel, die du mitgemacht hast, zeigt ja immerhin, dass dir vieles möglich ist.
Derzeit kannst du wohl nur warten, was auf dich zukommt, um es dann einzuschätzen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120331 Beiträge, 39875x hilfreich)

Die Anzahl der Optionen ist ja beschränkt.

Als erstes muss man sich mal klar werden, was man nun möchte, was das Ziel ist. Daran dann die Handlungen ausrichten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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