Hallo,
wer kann mir helfen?
Ich arbeite bei zwei Unternehmen. Bei ersten verdiene ich mein Haupteinkommen und bin mit Lohnsteuerklasse 1 eingestuft.
Beim zweiten habe ich ca. 600,-€ Brutto und wurde mit der Lohnsteuerklasse 6 eingestuft.
Warum muss ich da mehr Steuer bezahlen und habe die 6?
Steht mir beim zweiten Anstellungsverhältnis nicht auch die 1 zu?
Die Lohnbuchhaltung dort teilte mit, ich hätte meine Lohnsteuerkarte ja beim "Erst"Unternehmen, daher müssten sie MICH mit der 6 einstufen...
Ist das richtig?
Ich bedanke mich für Eure/Ihre Antworten.
Chris
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Zwei Jobs - Probleme Lohnsteuerklasse 1 + 6
Das ist zwar eher eine Frage aus dem Steuerrecht, aber ja, das ist so richtig.
Wenn Klasse VI sowenig abwirft, kann man ja darüber nachdenken, ob der Zweitjob nicht besser als Minijob vereinbart wird. Netto ist das ja kaum weniger.
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Für die Höhe der Einkommensteuer ist die Steuerklasse egal. Die Steuerklasse bestimmt nur über die monatlichen Vorauszahlungen, abgerechnet wird jedoch mit der Steuererklärung.
Sie bezahlen nicht für den Zweitjob mehr Steuern als für den ersten. Sie bezahlen den Steuersatz gemäß Ihrem Gesamtjahreseinkommen.
Wenn beide Arbeitgeber die Lohnsteuer so abführen würden, als sei es der einzige Job, müßten Sie im nächsten Jahr eine hohe Steuernachzahlung leisten. Durch die "ungünstige" Steuerklasse für den Zweitjob wird Ihnen das monatlich abgezogen, es kommt keine Forderung des Finanzamts nach bzw. Sie bekommen evtl. eine Erstattung nach nach der Steuererklärung.
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"Motto: Sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit."
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Steuererklärung abgeben und das wird verrechnet. Vor allen dürfte man ja auch durch mehrere Jobs höhere Werbungskosten (Fahrtkosten) haben die Steuermindernd sind.
Und mal rechnen ob man aus dem 600er Job nicht ein 400er macht.
Uwe
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Vielen herzlichen Dank für Eure Antworten!
Gruß
Chris
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quote:
Steuererklärung abgeben und das wird verrechnet.
Das ist wohl richtig, sollte aber nicht den Eindruck erwecken, dass es durch die Abgabe einer Steuererklärung zu einer Erstattung kommt. Vielmehr wäre es nicht ungewöhnlich, wenn bei so einer Konstellation trotz der bereits hohen abgeführten Steuern für den Zweitjob noch zu einer Nachzahlung kommt. Daher besteht in diesem Fall auch eine Abgabepflicht für die Steuererklärung.
Auch ich empfehle dringend zu prüfen, ob der 600€-Job nicht in einen 400€-Job umgewandelt werden kann. Es kann durchaus sein, dass beim 400€-Job mehr übrig bleibt.
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-- Editiert am 25.10.2010 13:57
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