dringend benötigter Tag Urlaub

14. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)
dringend benötigter Tag Urlaub

Ein Angestellter, der unter der Woche die ganze Zeit dienstlich unterwegs ist, also nur im Urlaub private Angelegenheiten regeln kann, hat einen dringenden, nicht aufschiebbaren privaten Termin. Er hat daher um einen Tag Urlaub gebeten, der ihm aber nicht genehmigt wurde. Was passiert, wenn der Angestellte trotzdem seinen Termin wahrnimmt?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Gegenüber einer fristlosen Kündigung wäre eine Abmahnung das mildere Mittel, kommt auf den Einzelfall an. Wenn keine Kernarbeitszeit vereinbart wurde, könnte man halt "gleiten". Oder der dringende unaufschiebbare Termin ist ein Fall des §616 BGB . Die Fälle sind entweder im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung konkretisiert oder ergeben sich aus der Rechtsprechung.

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)


Zitat:
(Bundesurlaubsgesetz)
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen......


Es kommt hier auch darauf an, wie es mit den betrieblichen Belangen aussieht: Wurde die Absage nachvollziehbar begründet oder vermutet der AG Schikane?

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#3
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

es geht um einen gerichtstermin, was der chef aber nicht erfahren soll. aus betrieblichen gründen geht "vor- oder nacharbeiten" leider nicht.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Wenn der AG dies nicht erfahren soll und aus betrieblichen Gründen ansonsten kein Urlaub möglich ist, dann hast du ein Problem.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Für so einen Gerichtstermin muss der Arbeitgeber dich eigentlich freistellen. Dein Problem ist hier in der Tat, dass du nicht offenlegen magst, wozu du während der Arbeitszeit frei haben musstest.

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