Hallo!
Muss man dem neuen AG Einsicht in die alte Lohnsteuerbescheinigung geben?
Dies ließe Rückschlüsse auf das momentane Gehalt zu, was (aufgrund abweichender Informationen während der Verhandlungen) aber vermieden werden soll.
Danke!
neuer AG möchte alte Lohnsteuerbescheinigung sehen
... ist deine lst-karte denn nicht gerade / längst beim finanzamt ? :-)
oder schlag doch vor: meine gegen deine
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
@Righton
Ich möchte deine Gehaltszettel der letzten 15 Jahre. Gibst du sie mir?
Ich möchte auch deine gesamten Kinderkrankheiten auf einer Liste und dann möchte ich natürlich, dass du mir dein Gehalt ab 01.April überweist.
Was ich sagen will: deinen AG gehen solche Dinge gar nix an. Fertig. Aus
Ich stimme @Blaubärs Vorschlag zu: frag den AG nach seinen Kontoauszügen...
Sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"
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Auch steht in vielen Arbeitsverträgen eine Klausel wonach man Stillschweigen über sein Gehalt halten muss. Ist ein gutes Argument, wenn danach gefragt wird.
Für wenig Geld gibt es beim Einwohnermeldeamt eine Ersatzlohnsteuerkarte.
Wenn mit der ersten allerdings dann Schmuh gemacht wird, kriegt Dich das Finanzamt an die Hammelbeine.
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""
Was spricht gegen eine Einsicht? Früher war das immer in die Steuerkarte eingetragen und war nie ein Nachteil. Es kommt doch darauf an zu welchen Bedingungen der neue Job angetreten wird und welche beim alten Job gegeben waren. Ist der alte Job gekündigt? War man arbeitslos? Ist es der gleiche Job? Ist die Verantwortung eine andere? Also es gibt mehr Gründe ein Entgelt zu verhandeln. Die beste Frage ist doch ob jemand das Entgeld auch Wert ist. Somit ist es völlig egal ob der neue Chef das letzte Einkommen kennt. Wichtig ist ob man den Jon möchte und zu welchen Bedingungen.
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""
Nein.
Wichtig ist, ob der Arbeitnehmer dem möglichen Arbeitgeber Informationen geben will oder nicht, auf die dieser keinen Anspruch hat.
Die Geheimhaltungsklausel ist die einfachste Ausrede.
Ein Pflicht besteht nicht, jedoch hat der neue Chef ja wohl einen Verdacht. Den er auch per Telefon schnell bestätigen kann.
Wie steht man besser da, also Lügner oder als geschickter Verhandlungspartner.
In der Probezeit kann jedes Verhalten zu kündigung führen - außer eine positive Arbeitsleistung :-)
K.
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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"
Soweit ich mich erinnere, habe ich mal von einem Urteil gelesen, dass der neue AG das sehen darf. Der Grund ist, ob das dort zu sehende bisherige Gehalt dem (angeblichen) Werdegang und der Position entsprochen hat, wie sie der neu Einzustellende bei seiner Bewerbung und /oder im Einstellungsgespräch dargestellt hat.
Ich habe nun schon ein paar Mal im Leben den AG gewechselt. Bisher hatte das bei mir noch niemand verlangt.
Im Zweifelsfalle würde ich die Info herausgeben. Denn während der Probezeit und auf hoher See ist man in Gottes Hand ;-) Auch wenn es juristisch das eine oder andere gibt, was man nicht muss. Zumindest in der Probezeit sollte man sich als AN auch zu der einen oder anderen Kulanz hingeben. Ausnahmen natürlich wenn es um die Gesundheit oder wirklich gravierende Dinge geht.
Soweit meine Meinung.
Waldema
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