Behandlungspflicht Arzt

24. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
BibiAnA
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Behandlungspflicht Arzt

Mein Arzt (kassenärztlich zugelassener Allgemeinmediziner) weigert sich seit der Pandemie Patienten mit Erkältungssymptomen in seine Praxis zu lassen und stellt für selbige nur noch Krankschreibungen und Rezepte aus, die er dann durchs Fenster reicht ohne vorher eine Untersuchung durchzuführen. Nun habe ich eine Grippe und hätte gern, dass er vorsichtshalber mal meine Lunge anhört, aber er weigert sich und schlägt mir vor mich zum Spezialisten zu überweisen, welcher jedoch diese Woche keinen Termin mehr frei hat. Ist das Verhalten des Arztes zulässig?

-- Editiert von Moderator topic am 24. Februar 2025 15:10

-- Thema wurde verschoben am 24. Februar 2025 15:10




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5916 Beiträge, 2612x hilfreich)

Nein.

Was dir aber nicht hilft, weil er ist nicht verpflichtet, dich zu behandeln.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Was dir aber nicht hilft, weil er ist nicht verpflichtet, dich zu behandeln.
Falsch. Ein zugelassener Arzt hat eine eine Behandlungspflicht nach § 7 Abs. 2 Satz 2 MBO-Ä.
Er behandelt hier allerdings ja. Zu mehr ist er nicht verpflichtet. Ein
Zitat (von BibiAnA):
hätte gern
reicht nicht. Er kommt mit der Medikamentenverschreibung und der Krankschreibung seiner Behandlungspflicht nach.

Signatur:

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41099x hilfreich)

Zitat (von BibiAnA):
hätte gern, dass er vorsichtshalber mal meine Lunge anhört

Die "Wünsch-dir-was-Liste" bekommen die Privatpatienten.
Die Kassenpatienten müssen sich mit der "da-bekommst-du-Liste" begnügen.



Zitat (von BibiAnA):
Ist das Verhalten des Arztes zulässig?

Das verweisen an Spezialisten ist seitens der Hausärzte üblich und zulässig. Und meist auch geboten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7300 Beiträge, 1665x hilfreich)

Zitat (von BibiAnA):
Nun habe ich eine Grippe und hätte gern, dass er vorsichtshalber mal meine Lunge anhört, aber er weigert sich und schlägt mir vor mich zum Spezialisten zu überweisen, welcher jedoch diese Woche keinen Termin mehr frei hat. Ist das Verhalten des Arztes zulässig?

Ja.

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#5
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1128 Beiträge, 336x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Kassenpatienten müssen sich mit der "da-bekommst-du-Liste" begnügen.


Die Liste ist aber eine "ist medizinisch Notwendig" Liste.

Zitat (von Harry van Sell):
Das verweisen an Spezialisten ist seitens der Hausärzte üblich und zulässig. Und meist auch geboten.


Der Spezialist ist in diesem Fall aber der Hausarzt. Dieser ist nämlich bis auf ganz wenige Ausnahmen ein "Facharzt für Allgemeinmedizin" und damit speziell ausgebildet für das Erkennen und Einschätzen von Atemwegsinfekten.

Zitat (von hiphappy):
Was dir aber nicht hilft, weil er ist nicht verpflichtet, dich zu behandeln.


Der Arzt behandelt hier aber und stellt eine eAU aus. Die standsrechtlichen Regularien lassen das aber in der Regel nur nach einer persönlichen Untersuchung durch den Artz zu. Der gemeinsame Bundesausschuss weisst auch noch mal ausdrücklich darauf hin, dass die persönliche Untersuchung durch den Arzt weiterhin der Regelfall bleiben soll.

Eine Krankschreibung ohne persönliche Anamese durch den Arzt über fünf Tage hinaus ist ebenfalls nicht zulässig.

Hier sollte man durchaus einmal Ärtzekammer und Krankenkasse informieren. Ich kann mir nämlich vorstellen, dass der Arzt hier mehr abrechnet als nur die GOP 01435.

Ob es dann allerdings Konsequenzen für den Arzt gibt hängt massiv von der medizinischen Versorungslage in der Region ab. In einem kleinen Ort in meiner Gegend hat ein verstorbener Arzt noch fast 2 Jahre nach seinem Tod die Praxis betrieben....

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41099x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Der Spezialist ist in diesem Fall aber der Hausarzt.

Nö, denn der hat mich mangels Gerätschaft letztens in so einem Fall zum Kollegen geschickt.
Auf der Überweisung stand auch genau drauf, was der Herr Kollege alles prüfen / veranlassen möge.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Sarmand
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
In einem kleinen Ort in meiner Gegend hat ein verstorbener Arzt noch fast 2 Jahre nach seinem Tod die Praxis betrieben....


Schlimm ist dass dann, wenn sich die Behandlungsergebnisse in den 2 Jahren dann massiv verbessert haben...

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