Hallo,
ich habe mein Motorrad bei Ebay versteigert. Ich bin Privatmann und der Käufer auch. Der Käufer will nun noch einen schriftlichen Kaufvertrag machen. Ist das OK, wenn ich unter "Kaufvertrag" schreibe, dass dieser Kaufvertrag sich auf den bei Ebay geschlossenen KV Art.Nr. xxxx bezieht?
2. Der Käufer möchte das Motorrad nciht persönlich abholen, sondern eine Spedition schicken. Lieber wäre es mir aber, wenn der Käufer es selbst anschaut und Probe fährt, das habe ich ihm auch gesagt, aber er möchte darauf verzichten. Hat das Wirkung, wenn ich das so in den Kaufvertrag schreibe? Ich habe keine Lust, dass wenn er das Motorrad mit der Spedition vor die Tür bekommt, dann anfängt wegen irgendwas rumzumäkeln, was er bei persönlicher Besichtigung hätte sehen können. Vor allem habe ich auch keine Lust dann einen evtl. Rücktransport zu bezahlen.
Ich möchte erwähnen, dass sich das Fahrzeug in einem ordentlichen Zustand befindet und ich sämtl. optische Mängel aufgezählt habe. Ich verkaufe das Fahrzeug aus Zeitmangel wirklich nach besten Wissen und Gewissen!! Technische Mängel kenne ich nicht. Aber wenn ich nun irgend eine Kleinigkeit vergessen habe, die mir vielleicht nicht aufgefallen ist, an der er sich dann vielleicht hochzieht...?
Danke und Gruß
Sebastian
Käufer will Fahrzeugversand
Hallo Sebastian,
wenn ich nicht ganz falsch liege, dann können Privatleute beim Fahrzeug(ver)kauf untereinander eine Sachmängelhaftung per Kaufvertrag ausschließen. So kann man es jedenfalls im ADAC-Kaufvertrag nachlesen.
Ich denke, es kommt auch ein bißchen darauf an, wie alt das Moped ist. Bei einem 15 Jahre alten Fzg. mit entprechender Kilometerleistung muss ich schon eher mal damit rechnen, dass nach dem Kauf etwas kaputtgeht, bei einem relativ neuen Moped weniger. Und dass der Käufer auf eine Probefahrt verzichtet hat, darüber gibt es ja wohl Schriftverkehr, oder? Dein eBay-Angebot würde ich (ausgedruckt) zum Bestandteil des Kaufvertrages machen.
Vielleicht sollte ein Bekannter den ordnungsgemäßen und funktionsfähigen Zustand (mal laufen lassen oder Probefahren) schriftlich bestätigen (ggf. der Händler, bei dem das Fzg. gewartet wurde). Ansonsten vom Spediteur einen einwandfreien Übergabezustand schriftlich bestätigen lassen - und das war's, denke ich.
Mehr kann man nicht machen und letztendlich ist keiner dagegen gefeit, dass man nicht doch noch wegen irgendeinem Blödsinn verklagt wird ("es kann der Ruhigste nicht in Frieden leben...").
Ach, und den Rücktransport: Wieso solltest du den bezahlen? Bist du Händler oder Gewerbetreibender? Dann müsstest du auch eine Garantie übernehmen. Oder bezahlt dein Käufer das Fzg. etwa erst nach der Übergabe????
Viel Glück!
frau baz
Danke,
also ich habe die mir bekannten Mängel im KV aufgelistet und dann dan Satz "Weitergehend wird das Fahrzeug unter Ausschluß der Gewährleistung verkauft! Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf eine persönliche Besichtigung und Probefahrt. "
Also das Motorrad ist 10 Jahre alt und hat 27TKm runter, ist als gepflegt zu bezeichnen. Ich hab auch erst alles mögliche neu gemacht bzw. machen lassen.
Das ist eine gute Idee, ich werde mir noch einen "Zeugenbericht" von einem Freund anfertigen lassen.
Ich weiß ja das das Bike i.O. ist, aber man kennt ja den Käufer nicht.
Gut, ich werde auch die Auktion mit anhängen.
Da steht auch drin, dass ich es nur gegen persönliche Abholung verkaufe.
Nee, schon klar, versenden tu ich es nicht vor Überweisung Geldeingang. Da bin ich mir mit dem Käufer einig.
Ich meine nur, wenn er sagt, es wäre irgendwas (nur weil er es durch nicht persönliches Abholen nicht gesehen hat) an dem Motorrad und ich muß es zurück nehmen, dann will ich nicht den teuren Transport zahlen müssen, deshalb sollte es auch abgeholt werden.
GRuß Sebastian
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Bei Verkauf bei Ebay, gelten die dort gemachten Angaben. Unter dieser Voraussetzung hat der Käufer gekauft.
Dies kann man nicht durch einen 2. Vertrag verändern.
Oder Verkäufer und Käufer erkennen ausdrücklich den Zustand im 2. Vertrag an .
Wesentliche abweichungen sollten aber nicht stattfinden.
Gruß Spezi
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
9 Antworten
-
6 Antworten
-
11 Antworten
-
4 Antworten
-
8 Antworten