Rückzahlung Bearbeitungsgebühren TargoBank

22. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
mi_rohde
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 16x hilfreich)
Rückzahlung Bearbeitungsgebühren TargoBank

Hi und danke an alle die sich Zeit nehmen das zu lesen.

Es geht um folgendes Problem.

Ich habe die Bearbeitungsgebühren von der TargoBank nach Aufforderung zurückerstattet bekommen. Inkl. Zinsen 2817,53 Euro.

Nun fangen die Probleme an. Die Summe wurde auf meine altes Kreditkonto von der Targobank (wurde 2011 durch die Targobank gekündigt weil ich arbeitslos geworden bin und die Raten nicht mehr zahlen konnte) zurückgezahlt. Im Jahr 2012 wurde mit Hilfe der Caritas ein Vergleich (außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan) von 10800,- Euro für 72 Monate gemacht. So nun hat die Targobank die Rückerstattung der Bearbeitungsbebühren auf eben das Konto überwiesen. Nach meinem Anruf bekam ich zur Antwort das ich das Geld auf kein anderes Konto überwiesen bekomme. Soll quasi bedeuten das das Geld dem Fenster raus geschmissen worden ist. Denn ich komme auf das Konto nicht und es ist auch nicht das Konto welches für den Vergleich genutzt wird.

Darf die Targobank das Geld einfach dort hinüberwesien obwohl ich ein anderes Konto angegeben habe?

Im Vergleich steht auch folgender Text:
"Besonderheiten/Bedingungen des Vergleichs:
Durch diese Vereinbarung wird die Gesamtfälligkeit der Forderung nicht berührt. Sollten sie einmal in Zahlungsschwierigkeiten geraten..........

Sobald die Forderungsfestschreibung vollständig erfüllt ist, werden wir der SCHUFA die Erledigung der Forderung melden.

[color=red]Unabhängig von dieser Vereinbarung behalten wir uns das Recht vor, mögliche vorhandene Sicherheiten mit der oben genannten Gesamtforderung zu verrechnen. Dies gilt auch für bestehende Pfandrechte. Isoweit dienen die Sicherheiten nicht nur der Sicherung des Vergleichsbetrages, sondern der urspünglichen Gesamtforderung[/color][color=red][/color]. "

Wer hat erfahrungen und kann mir einen Tipp bzw. Ratschlag geben?
Was ist mit dem rotgeschriebenen Satz gemeint?
Ich hätte ja nichts dagegen wenn das Geld in den Vergleich geflossen wäre und ich somit 2817, 53 Euro weniger Zahlen müsste.

Danke für eure Hilfe.

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-- Editiert mrvertriebspartner am 22.01.2015 18:24

-- Editiert mrvertriebspartner am 22.01.2015 18:24

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sveny80
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 90x hilfreich)

quote:

Ich hätte ja nichts dagegen wenn das Geld in den Vergleich geflossen wäre und ich somit 2817, 53 Euro weniger Zahlen müsste.



Dann ist ja alles gut!
Das nennt sich Bankenpfandrecht. Die Banken können die Rückerstattung mit eigenen offenen Forderungen verrechnen

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mi_rohde
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 16x hilfreich)

Danke für die Antwort.
nichts ist gut. Die Bank kann doch nicht einfach. eine Rückzahlung machen und dann auf ein Konto ihrer Wahl?
Welches BankPfandrecht? Die Bank kann doch nicht irgendwas und zu jederzeit von mir pfänden?

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sveny80
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 90x hilfreich)

Doch, die Banken können das sehr wohl.

Es ist ja nicht auf IRGENDEIN Konto gegangen, sondern auf DEIN Kreditkonto. Du konntest die Raten nicht mehr zahlen, die Bank hat den Kredit gekündigt. Damit besteht eine offene Forderung gegen dich.

Die Rückerstattung nutzt die Bank somit, um die eigenen Forderungen gegen dich zu reduzieren. Natürlich hat das dann auch Auswirkungen auf die Vergleichsmasse. Du kannst das sicher bei der Bank erfragen, wie sich die Masse dann reduziert.
Zum Fenster rausgeschmissen ist das Geld jedenfalls nicht.
Es wurde einfach mit der offenen Forderung verrechnet, du bekommst es deswegen nicht überwiesen.

Und genau das ist das Bankenpfandrecht, auch bekannt als AGB-Pfandrecht der Banken. Die meisten Banken haben das in den AGBs stehen.
Sie pfänden auch nicht irgendwas und zu jeder Zeit.

Es betrifft nur Konten, die von der Bank gekündigt worden sind, weil der Kontoinhaber die Raten nicht bedienen konnte.

Google einfach mal den Begriff "AGB-Pfandrecht" dann wirst du bestimmt fündig.


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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mi_rohde
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 16x hilfreich)

Genau das ist ja der Denkfehler. Die 2817,53 Euro sind nicht in das Vergleichskonto geflossen. Und ich habe NUR eine Restschuld bei der Targobank siehe meines Vergleichs. Und der beläuft sich von ursprünglich 10800,- Euro jetzt auf 6300,- Euro. Wenn die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren dort mit reingeflossen wären, dann wäre ja alles ok.
Mich hat quasi die Targobank bestohlen.

Aber egal, der Fall liegt jetzt bei einem Anwalt.
Man soll sich eben nicht alles gefallen lassen von der Targobank ehemals Citybank. Die haben nicht ohne Grund Ihren Namen von Citybank geändert.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Mich hat quasi die Targobank bestohlen.

Mit der Wortwahl sollte man vorsichtig sein. Mal egal ob die Bank hier im Recht ist oder nicht.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
achimvonhier
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 14x hilfreich)

hallo,

also mir ist das gleiche passiert,targobank angerufen und nichts erreicht.
sollte man nun zum anwalt oder haben die recht.


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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>haben die recht. <hr size=1 noshade>

Werdas wissen will, wird um die Einschätzung eines Fachmannes der die Unterlagen gesichtet hat nicht herum kommen.
Das geht z.B. hier: http://frag-einen-anwalt.de/





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
achimvonhier
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 14x hilfreich)

@mrvertriebspartner

hallo,

hast du eigentlich was unternommen,teile dein wissen bitte mit mir.

habe leider kein rechtschutz,sonst hätte ich sofort ein anwalt eingeschaltet.

wenn eine chance besteht das zu gewinnen bin ich sofort beim anwalt.

kann doch alles nicht rechtens sein.

@Harry van Sell,das weiß ich auch,danke

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mi_rohde
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 16x hilfreich)

ja, ich habe einen rechtsanwalt beauftragt.
der ist der meinung das das so wie die targobank gemacht hat, nicht geht.

wenn ich was neues weiß melde ich mich wieder.
aber ich bin ganz zuversichtlich. man sollte sich eben nicht alles gefallen lassen.

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
achimvonhier
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 14x hilfreich)

hallo,

danke dir für die schnelle antwort.das macht mir mut.
heute nochmal mit der targo bank telefoniert.
ich soll doch schriftlich mitteilen das ich das so ablehne.
dann würde ich in kürze post von den anwälten der targobank
bekommen.ich glaube das war eine versteckte drohung.
weiß nicht was ich davon halten soll.
bis dann.

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
sveny80
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 90x hilfreich)

also anrufen ist immer nicht so prall ... das kann doch keiner hinterher nachweisen.
Lieber schriftlich, das ist beweisbar.

Und generell - unabhänig vom konkreten Fall des TE - bleibe ich bei meiner Meinung: Wenn eine Bank eine offene Forderung aufgrund eines gekündigten Kredites hat, dann darf sie die Rückerstattung mit der offenen Forderung verrechnen. Das nennt sich eben AGB-Pfandecht der Banken.

Wie das bei bestehenden Vergleichen ist, kommt sicher auf den Einzelfall an.
Hier würde ich bei einem ablehnenden Schreiben direkt nochmal zurück Schreiben und um erneute Prüfung bitten.

Es kann auch mal ein Fehler passiert sein, ohne böse Absicht.
Bei der riesen Masse von Rückforderungen, die die Banken bekommen, kann auch mal was falsch laufen.
Man muss nicht immer Vorsatz oder Diebstahl vermuten.

Und wie mepeisen schon sagte: Wenn man in einem öffentlichen Forum den Klarnamen der Firma nennt (und nicht allgemein schreibt, wie in den Forumsregeln verlangt) sollte man mit der Wortwahl vorsichtig sein. Hier können alle Seiten mitlesen.

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
achimvonhier
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 14x hilfreich)

hallo,

ich gebe dir recht,aber die bank hat den betrag nur mit der erlassenen forderung verrechnet.das ist das problem.und dieser fehler passiert nur allen gleichgesinnten.
einem freund von gehts auch so.

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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mi_rohde
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 16x hilfreich)

@ sveny80, hast du meinen Beitrag nicht richtig gelesen?
Ich habe da perönlich angerufen und da wurde ich am ende des Gesprächs noch ausgelacht und mit den Worten" was wollen Sie denn, wir haben Ihnen doch genug Geld geschenkt" verabschiedet.
Und sicherlich mögt Ihr Recht haben, man sollte den Namen der Bank nicht nennen, aber ich bin der Meinung wir haben alles Meinungsfreiheit und sollten unsere Mitmenschen über solche " Sachen" informiert werden.
Wenn es gegen die Forumsregeln ist oder wäre, dann wäre der Beitrag sicherlich schön hier gelöscht sein.

Aber nichts desto trotz und wie schon mal geschrieben, alles liegt beim Anwalt und meine Meinung steht in meinen Antworten.
Es gibt keine Forderung der Bank AUSSER die Vorderung des Vergleiches.
Und wenn da das Geld reingeflossen wäre, wäre alles ok....

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2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
achimvonhier
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 14x hilfreich)

hallo nochmal,
gibt es was neues

4x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mi_rohde
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 16x hilfreich)

Danke für die Anfrage.
Ja es hat sich was getan.
Ich habe bzw. mein Anwalt hat Klage gegen die Targo eingereicht und jetzt liegt die Klage bei Gericht zur Verhandlung.

:-)
es geht Vorwärts...

4x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
gusch123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo :-)
exakt dieselben Probleme habe ich auch, ich bin bereits bei einem Anwalt, er meint allerdings Klage einzureichen wäre wegen der möglichen Kosten (ohne Rechtsschutzversicherung) riskant.
Hat sich bei dir was getan, oder ist es vielleicht schon positiv erledigt, wenn ja, gibt es ein Gerichtsurteil?
Vielen Dank für deine Antwort

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mrvertriebspart
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Also es gibt was neues. Wir hatten Klage eingereicht und diese wurde abgewiesen.
Bei der Gerichtsverhandlung wurde aber irgendwie von Richter an der eigentlichen Problematik vorbeigeurteilt.
Das Urteil ist schichtweg nicht hinnehmbar und deshalb haben wir Berufung eingelegt.

Also jetzt heißt es wieder abwarten... :-)

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
gusch123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank ..... und toi toi toi
bitte halte mich auf dem laufenden :-)

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mrvertriebspart
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke...mein Anwalt meint, das es vor dem Langericht noch schwieriger sein wird aber versuchen müssen wir das und machen wir.
Ich glaube das ich eine gute Rechtschutzversicherung habe. Sie übernimmt auch die Kosten für die Berufung.

Also Daumendrücken. Ich denke mal wenn das Langericht die jetzige Entscheidung nicht billigt und ein Urteil zu unseren Gunten Urteilt, wäre das für sehr viele Kunden der Banken die genauso wie ich behandelt worden sind, hilfreich.

Bis später und alles wird gut... :-)

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Paulli
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo...wir haben den ganzen Kram heute auch zum Anwalt getragen.Prognose unbekannt :-) hat sich bei euch inzwischen was getan? Mich ärgert am meisten, die Art der Mitarbeiter mit uns umzugehen! Wir sind weder sozialschmarotzer noch in irgendeiner Form "assi" und man wird abgestempelt, als hätte man das alles EXTRA gemacht...
Uns geht es vor allem darum, die Restsumme schnell abzuzahlen, denn wir wollen bauen...- 3 Jahre muss man ja ohnehin warten, bis es aus der SCHUFA genommen wird. Aber wenn der Betrag verrechnet werden würde, dann wären wir durch :-)

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die ganze Thematik ist schwer zu beurteilen. Man kann es aus drei Sichten sehen:
1. Der Vergleich wäre nie so zustande gekommen, wenn eine der beiden Seiten über den Rückzahlungsanspruch Bescheid gewusst hätte. Bedeutet: Der Vergleich ist rückwirkend unwirksam bzw. anfechtbar und damit ist die ursprüngliche Forderung wieder fällig: -> Bank ist im Recht.
2. Der Vergleich wäre entsprechend um den Betrag der Rückforderung niedriger ausgefallen -> Bank muss auszahlen
3. Der Vergleich bleibt bestehen, allerdings hat auch der Schuldner mit dem Vergleich eine neue Vereinbarung getroffen und insoweit auf weitere Ansprüche verzichtet. -> Bank ist im Recht.

Wie gesagt: Diebstahl o.ä., da sehe ich nichts. Hier liegt keine Straftat vor.

Alles andere, k.A. wie so etwas ausgeht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mi_rohde
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 16x hilfreich)

Also wir haben auch in der zweiten Instanz verloren.
Die Richter sehen das alles etwas anders.
Leider bekommt die Abzocker Bank recht bekommen.
Mann kann nur alle Leute davor warnen.

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das hat mit Abzocke nichts zu tun.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Das die Richter nicht im Sinne des Schuldners urteilen können, ergibt sich ganz eindeutig aus dem getroffenen Vergleich

Zitat (von mrvertriebspartner):
Unabhängig von dieser Vereinbarung behalten wir uns das Recht vor, mögliche vorhandene Sicherheiten mit der oben genannten Gesamtforderung zu verrechnen. Dies gilt auch für bestehende Pfandrechte. Isoweit dienen die Sicherheiten nicht nur der Sicherung des Vergleichsbetrages, sondern der urspünglichen Gesamtforderung


Im zitierten Absatz steht Gesamtforderung nicht Vergleichsforderung. Im letzten Satz wird es noch einmal durch "ursprüngliche Gesamtforderung" deutlich herausgestellt.

Wer so etwas unterschreibt, sollte es auch vorher lesen und verstehen.

Das die Bank aufrechnen durfte und nicht auszahlen musste, kann man im BGB rund um den § 387 nachlesen.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Hallo mrvertriebspartner,

Vielen Dank dafür,dass Sie Ihre Erfahrung hier mitgeteilt haben!
Genau das hilft Fragesteller auch auf Dauer hier gut zu beraten!

-- Editiert von altona01 am 24.03.2016 00:21

2x Hilfreiche Antwort

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