Briefkasten Gemeinschaftseigentum ??

24. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Popey
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)
Briefkasten Gemeinschaftseigentum ??

Hallo, nur ne Kurze frage :
Also wir sind ein 3Fam Haus alle jetzt ist ein Eigentümer ausgezogen weil dieser Verkaufen muß und hat den Briefkasten ( ca. 50 Euro ) abgebaut und auf den Sperrmüll geworfen.
Ich als Ahnungsloser denke das dieser Gemeinschaftsaeigentum ist und vom Wegwerfer ersetzt erden muß.
Lieg ich da richtig ??

Unsere Verwaltung verschläft das ganze mehr oder weniger, bemüht sich auch leider nur spährlich darum die laufenden Kosten von dem Verkäufer einzutreiben)

vielen Dank für die Antworten
mfg Popey

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-- Editiert von Popey am 24.05.2006 18:04:10

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6 Antworten
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#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 859x hilfreich)

Hallo!
Handelt es sich um eine Briefkastenanlage
für alle drei Eigentümer?
Oder hat jeder seinen eigenen angeschafft.
Normalerweise gehört eine Briefkastenanlage schon zum Eigentum._______

Wenn Euer Verwalter nicht das Nötige für das Eintreiben von Rückständen tut, ist das
ein Versäumnis und er wird haftbar zu machen sein für Verluste.

Google mal unter Verwalter Pflichten Haftung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Popey
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo Odil,
also die Briefkästen sind keine Anlage die waren bereits bei meinem Einzug als damaliger >Mieter einzeln aufgehängt, denke dennoch das diese mit dem Objekt fest verbunden sind und es nicht relevant ist ob Anlage oder nicht.

Jaja, das mit der Verwaltung ist so ne Sache haben eine Gebäudehaftpflicht dringend Nötig, ist nämlich keine da und es wurde der Verwaltung letztes Jahr schon in Auftrag von den Eigentümern gegeben was auch im Protokoll steht, bei Nachfragen kommen dan so Sätze wie : Ich weiß gar nicht ob ich das schon gemacht habe !
Aber egal, die war die längste Zeit im Amt

Vielen Dank für die Antwort


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#3
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 859x hilfreich)

Einen schönen Feiertag!
Ich fragte nach der Briefkastenanlage,
weil man darunter in der Regel eine Sache für die Gemeinschaft versteht.
Natürlich können auch drei gleiche und für die ET angeschafften Briefkästen Gemeinschaftseigentum sein.
Wie Du es beschreibst, stelle ich mir jetzt mal vor, dass da vor Zeiten jeder seinen eigenen Kasten anmontiert hat.

Ist aber sicher kein allzu großes Problem:)

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#4
 Von 
Popey
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

Ebenfalls nen schönen Feiertag, Odil :
Ne da hat nicht jeder seinen Eigenen anmontiert, sondern am Anfang gab es einen Besitzer von dem ganzen Gebäude, der wohnte selber drin und der rest war vermietet, nach und nach wurden 2 der drei Wohnungen verkauft. Bis der damalige Gesamteigentümer nun auch seine letzte Whg aufgeben mußte.
Also denke das obwohl er die Briefkästen beim Bau installiert hat, zwar sein Eigentum waren, jedoch als Das Haus in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden, dies zu Gemeinschaftseigentum überging.
mfg Popey


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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2936x hilfreich)

aber lohnt es sých, wegen 50 euro sich aufzuregen?

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#6
 Von 
Popey
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo Sika,
es lohnt sicher nicht, und aufregen ? Ne nicht wirklich, es geht nur darum das die Eigentlich wann immer die noch im Haus sind ( sind ausgezogen vor etwa 2Mon.) nur Mist bauen wenn sie zurückkommen: mal bleibt die Haustür dann über nacht offen, mal ist der Strom abgestellt, mal die Heizung bzw das Öl, schlagen die Türen mit gewalt zu, oder brüllen Schimpfwörter rum.

Eigentlich kümmer ich mich nur aus diesen Gründne darum, so kann auch ich sie noch etwas ärgern bis die Zwangsversteigerung durch ist und die Leute für allemal aus dem Haus wech sind.


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