EFH Anteilkauf

26. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
mcpai
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
EFH Anteilkauf

Hallo
Ich würde gern ein EFH kaufen. Es ist ein 2etagiges Haus. Obergeschoss ist die Wohnung und Untergeschoss ist Keller und ein direkt am Keller angebauter Schuppen. Dieser ist so hoch wie der Keller und geschlossen an einer Aussenwand bis zur Höhe des Bodens des Obergeschosses gebaut.
Leider gehört der Keller und ein direkt angebauter Schuppen dem Nachbarn. Somit steht nur das Obergeschoss zum Verkauf. Ein Angebot an dem Nachbarn zur Übernahme schlug fehl.
Nun ist der Schuppen in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand.Ferner vermute ich, informiert durch Gesprächen, das die unteren Mauern, die innerhalb des Schuppens und Kellers liegen, salpeterbefall haben. Leider bildet ja die eine Schuppenmauer, wo es auch stark reinregnet, die Aussenmauer des eigentlichen Hauses.
Der Besitzer des Obergeschosses hat keinen Zugang zu den beiden Plätzen.
Dies ist natürlich auch eine Gefahr für die darüberliegende Wohnetage, wo ich kaufen will.
Wie sieht die Rechtsgrundlage aus? Kann man den Nachbarn zur Besichtigung durch einen Gutachter und eventueller folgender Sanierung zwingen? Trägt der Nachbar die Kosten, da er alleiniger Nutzer ist und durch das kaputte Dach des Schuppens und mangelnder Pflege seiner Räumlichkeiten den eventl. Schaden verursacht hat?
Wie ist generell die Rechtsgrundlage bzw. Kostenaufteilung, wenn durch Mängel im Keller oder Schuppen Folgeschäden in der Wohnung auftreten? Bzw kann man auch eine Beseitigung bei erkennbaren Schäden, die eine spätere Beschädigung und Wertverfall nicht ausschliessen, auch erzwingen? Der jetzige Eigentümer der Wohnung bzw. später ich haben ja keine Chance, Schäden innerhalb des Schuppens bzw. des Kellers festzustellen bzw. zu beheben.

Danke für die Antworten.

Gruss


-- Editiert von mcpai am 26.08.2007 20:54:03




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2105 Beiträge, 628x hilfreich)

Das alles richt ja sehr nach Ärger, würde ich die Finger weglassen.

Nachher hast Du aufsteigende Feuchtigkeit und kannst gar nicht s dagegen tun.

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"Chylla"

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#2
 Von 
mcpai
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Da aber das Grundstück als solches sehr ansehnlich ist und ich sehr interessiert bin, würde ich gern wissen, wie ich mich trotzdem absichern kann. Es geht ja eben darum,ob man z.b.periodische Kontrollen und Reparaturen zur Abwendung von Gefährdung oder (Teil)zerstörung in irgendeiner Form erzwingen kann

-- Editiert von mcpai am 26.08.2007 23:18:38

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2942x hilfreich)

Ist es jetzt ein EFH und der Keller/Schuppen ist an jemand anderen vermietet oder handelt es sich um Wohneigentum bestehend aus Anteil Wohnung und Anteil Keller mit Sondernutzung des Schuppens?

Wem gehört das Grundstück? Dem gehört nämlich auch das Haus inklusiver aller Gebäude darauf.

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#4
 Von 
mcpai
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Der Besitz am Haus ist eben auf 2 Parteien aufgeteilt (nicht verwandt). Die eine Partei besitzt das Obergeschoss,welche die Wohnung beinhaltet. Die andere Partei besitzt den Keller plus angrenzenden Schuppen. Das umgebene Gartengrundstück wird vom Wohnungsinhaber besitzt. Wie der Grundbesitz, auf dem der Keller und der Schuppen steht,aussieht, weiss ich nicht.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50259 Beiträge, 17589x hilfreich)

Handelt es sich um eine Aufteilung nach dem WEG-Recht oder wie ist die genaue vertragliche Situation?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 581x hilfreich)

Das hört sich nicht nach Wohnungseigentum an, sondern um Grundbesitz, welcher am größten deutschen Strom liegt.
Hier ist es in den 'Altstädten' tatsächlich so, dass z .B. es möglich ist, dass bei einem Wohnhaus der Keller dem einen Nachbarn, das Dachgeschoss dem anderen Nachbarn gehört.
Dementsprechend sieht auch das Grundbuch aus:)

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 391x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
mcpai
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Das nennt sich Stockwerkseigentum, und genauso steht es auch im Grundbuch. Leider ist das Grundstück wirklich traumhaft, weshalb ich auch nur ungern drauf verzichten will.
Daher bitte ich um weitere Ratschläge.
Danke

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#9
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 808x hilfreich)

Von Stockwerkseigentum habe ich in diesem Sinne noch nie gehört, trotzalledem vermute ich, dass ihr eine Eigentümergemeinscahft nach WEG bildet. Du musst dir nicht nur das Grundbuch anschauen, sondern auch die entsprechende Teilungserklärung (wo also geregelt ist, wem der Keller bzw. die Wohnung und wem das Grundstück bzw. wieviele Anteile am Grundstück dem jeweiligen Eigentümer zugeordnet sind). Ist in dieser Erklärung nicht ausdrücklich vereinbart, wer welche Kosten zu tragen hat, dann würden sich m.E. die Kosten für die o.g. Sanierungsarbeiten nach den Miteigentumsanteilen aufteilen. D.h., wenn du Pech hast zahlst du nachher für etwas, was andere verschludern lassen und an dem du noch nicht mal einen Nutzen hast.

Aber generell schließe ich mich meinen Vorednern an: Auch wenn das Grundstück traumhaft ist - deine Schilderung neigt dazu, dass du tierischen Ärger bekommen könntest. Und da wohl viele von den Ratgebern hier schon auch mal das sog. 'gebrannte Kind' waren, solltest du dir den Schritt zum Kauf nochmals gut, sehr gut überlegen.

LG

-----------------
"Scientia potentia est."

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#10
 Von 
mcpai
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die Ratschläge.
Wobei dies nicht ganz meiner Fragestellung entspricht.
Ich wollt nicht wissen, ob kaufen oder nicht, sondern wie die Rechtslage im Allgemeinen ist. Wer für was zuständig ist usw.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 391x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 808x hilfreich)

Vielleicht helfen dir ja noch nachfolgende Internetseiten weiter:

http://delegibus.com/2004,1.pdf
http://de.wikipedia.org/wiki/Stockwerkseigentum

Nach dem googlen bin ich mir eigentlich so ziemlich sicher, dass meine erste Aussage stimmt, dass nämlich die Kosten nach den Miteigentumsanteilen getragen werden. Da Stockwerkseigentums nicht mehr begründet werden darf, gibt es nur noch Wohnungseigentum nach WEG.

Ansonsten würde ich wirklich empfehlen, wie bereits von Haselstrauch vorgeschlagen, einen Fachanwalt für WEG aufzusuchen (der müsste sich in deinem Bundesland dann eigentlich auch im Stockwerkseigentum auskennen).

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"Scientia potentia est."

-- Editiert von Was weiß ich? am 28.08.2007 10:42:04

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