Hallo, ich hoffe ihr könnt ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Wir sind gerade am Bauen einer Doppelhaushälfte.
Die Erdbauarbeiten sollen laut Terminplan in der 5 KW am 28.01.2019 beginnen. Auf unserm Grundstück steht noch vom Nachbarhaus ein Gerüst das bis zum 28.01.2019 abgebaut werden sollte. Nun rückte der Erdbauer am 25.01.2019 an und wollte mit den Arbeiten beginnen. Da das Gerüst aber noch stand konnte er nicht mit den Arbeiten anfangen. Nun sollen wir 1300 € Ausfallkosten zahlen weil er nicht anfangen konnte. Die Info hatte er aber bekommen das das Gerüst bis zum 28.01.2019 abgebaut ist. Wie sieht die Rechtslage aus, muss ich die Ausfallkosten bezahlen? Freue mich auf eure Antworten!
-- Editiert von gamma-ray1004 am 30.01.2019 09:56
-- Editiert von gamma-ray1004 am 30.01.2019 09:56
-- Editiert von gamma-ray1004 am 30.01.2019 09:57
Handwerker Termin
Verbaut?
Verbaut?
Seid ihr Bauherren? Oder gibts einen Bauträger?ZitatWir sind gerade am Bauen einer Doppelhaushälfte. :
Ja, im tiefsten Winter---das macht Sinn.ZitatDie Erdbauarbeiten sollen laut Terminplan in der 5 KW am 28.01.2019 beginnen. :
Was steht im Vertrag, wenn das wegen Wetter/Winter/Frost/ nicht möglich ist? Egal, ob ein Gerüst die Erdarbeiten auch noch behindert...
Was schreibt er genau? Habt ihr ihn selbst beauftragt?ZitatNun sollen wir 1300 € Ausfallkosten zahlen weil er nicht anfangen konnte. :
Hat er die wirklich bekommen? ---bis zum 28.1.--- kann durchaus auch schon am 25.1. sein.ZitatDie Info hatte er aber bekommen das das Gerüst bis zum 28.01.2019 abgebaut ist. :
Meine Empfehlung:
Erst mal Vertragsgrundlagen-Fragen beantworten
Erstmal nicht bezahlen.
dann weiter.
Wir sind die Bauherren. Die Terminplanung für die KW 5 kam vom Erdbauer selber. Und so wurde es auch an unsere Nachbarn incl. Bauleitung weitergegeben. Es ging hauptsächlich um das Gerüst weil es auf unserm Grundstück steht.
-- Editiert von gamma-ray1004 am 30.01.2019 11:11
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ZitatWas schreibt er genau? :
ZitatHabt ihr ihn selbst beauftragt? :
ZitatHat er die wirklich bekommen? :
Hat der Nachbar und seine Bauleitung ) diese Info auch tatsächlich erhalten?ZitatUnd so wurde es auch an unsere Nachbarn incl. Bauleitung weitergegeben. :
Dass es um das Gerüst geht, welches die Erdarbeiten verhindert/behindert, war schon klar.
Ist das Gerüst jetzt weg?
Das er die Arbeiten am 25.01.2019 nicht beginnen konnte hat er uns telefonisch mitgeteilt. Beauftragt wurde er von uns und er teilet uns mit das die Arbeiten am 28.01.2019 starten und nicht vorher. Ja er hat die Info bekommen und ja die Bauleitung der Nachbarn wussten bescheid. Das Gerüst ist weg zu angegebenen Termin.
ZitatDas er die Arbeiten am 25.01.2019 nicht beginnen konnte hat er uns telefonisch mitgeteilt. :
Hätte er sich sparen können, denn das war ja für jeden verständigen klar, dass die Stelle bis zum 28. blockiert ist. Von daher kann er sich seine "Ausfallkosten" von dem wiederholen der ihn am 25. dort hin gesendet hat. Würde ich ihm auch so mitteilen.
Wenn man mal davon absieht, das diese hohen Kosten auch erstmal aufgeschlüsselt werden müssten.
Es hat ihn niemand am 25.01.2019 beauftragt! Er hat das eigenständig gemacht.
Daraus folgt: Du musst ihm die 1300,- auch nicht bezahlen.ZitatEs hat ihn niemand am 25.01.2019 beauftragt! Er hat das eigenständig gemacht. :
Das war der Plan.ZitatDie Erdbauarbeiten sollen laut Terminplan in der 5 KW am 28.01.2019 beginnen. :
Klare Ansage. Die Arbeiten konnten am 28.1. beginnen.ZitatDas Gerüst ist weg zu angegebenen Termin. :
Um den Baggerfahrer nicht zu verprellen...und damit es auch voran geht...könnt ihr jetzt schriftlich und nachweislich mitteilen, dass es genau nach Terminplan geht.
Am 28.1. sollen die Erdarbeiten beginnen. Die Baufreiheit ist seit dem 28.1. gegeben.
(Besser gar nichts von den Ausfallkosten erwähnen).
Danke!
Moin!
Konnte der Erdbauer denn eigentlich wirklich absolut gar nichts machen, z.B. weil durch das Gerüst keine Zufahrt auf das Grundstück möglich war oder wären schon erste Arbeiten möglich gewesen, nur nicht in der Art oder an der Stelle oder in der Reihenfolge, wie er geplant hatte?
wölfin
Die Zufahrt war frei. Er hätte bestimmt was machen können nur halt nicht im Bereich vom Gerüst.
Das ist dem Erdbauer egal. Die kratzen nicht ein bisschen rum.ZitatKonnte der Erdbauer denn eigentlich wirklich absolut gar nichts machen :
Der wollte dort arbeiten, hat erkannt, dass keine Baufreiheit ist--- egal, warum.
Er hätte einfach in den Terminplan schauen sollen. Und in den Auftrag der Bauherren. Evtl. hat auch sein Chef einfach falsch *befohlen*...
ZitatBeauftragt wurde er von uns und er teilet uns mit das die Arbeiten am 28.01.2019 starten und nicht vorher. :
Das war der Chef selbst der mit auf der Baustelle war (25.01.2019). Und er hat auch die Terminplanung für die 5 KW und beginn der Arbeiten am 28.1.2019 gemacht.
Dann braucht ihr die Ausfallkosten nicht bezahlen.
Wird denn inzwischen gebaggert?
Falls nicht:
Es kann sein, dass der Erdbauer nun auf stur stellt... dann geht gar nichts voran, bevor ihr bezahlt.
Habt ihr ihn schon schriftlich und nachweislich aufgefordert, seine Leistung zu erbringen? Nochmals Baufreiheit ab 28.1. bestätigt?
Die Arbeiten sind am Montag erledigt. Hat heute nachgefragt ob wir den Ausfalltag schon bezahlt haben.
Was soll ich machen? Einen RA nehmen?
Nichts.ZitatWas soll ich machen? :
Was mache ich wenn er Mahnungen oder mit einem RA kommen will?
Ich würde abwarten bis die Arbeiten erledigt sind und er die Rechnung dafür geschickt hat.
Dann würde ich ihm ein Einschreiben senden, in dem ich ihm miteile, das es für die Rechnung XYZ keinen nachvollziehbaren Grund gäbe, dass ich die bezahlen müsse.
ZitatWir sind die Bauherren. Die Terminplanung für die KW 5 kam vom Erdbauer selber. Und so wurde es auch an unsere Nachbarn incl. Bauleitung weitergegeben. Es ging hauptsächlich um das Gerüst weil es auf unserm Grundstück steht. :
Sollte ein Vertrag bestehen, erst einmal reinschauen was dort genau vereinbart wurde. Ansonsten gilt die mündliche Absprache.
25 KW beginnt am 28.2. Wenn er früher anfangen wollte ist das sein Problem. Er hat seinen Termin-Plan nicht eingehalten. Die Baustelle war zu diesem Zeitpunkt 5 KW vom Gerüst befreit.
ZitatNun sollen wir 1300 € Ausfallkosten zahlen weil er nicht anfangen konnte. :
ZitatDas er die Arbeiten am 25.01.2019 nicht beginnen konnte hat er uns telefonisch mitgeteilt. Beauftragt wurde er von uns und er teilet uns mit das die Arbeiten am 28.01.2019 starten und nicht vorher. Ja er hat die Info bekommen und ja die Bauleitung der Nachbarn wussten bescheid. Das Gerüst ist weg zu angegebenen Termin. :
ZitatIch würde abwarten bis die Arbeiten erledigt sind und er die Rechnung dafür geschickt hat. :
Das würde ich schon vorher abklären.
Bevor er eine Rechnung schickt ein Einschreiben mit dem Hinweis keine Ausfallkosten zu übernehmen, da als Baubeginn die 5 KW vereinbart war. Mitunter verlangen die Ausfallkosten detailliert aufzuführen und zu begründen. Bezug auf Telefonat vom…… nehmen und darauf hinweisen, das sowohl Nachbar wie dessen Bauleiter durch Sie über diese Terminabsprache 5 KW informiert wurden.
Tiefbauer eine angemessenen Frist für eine Antwort setzen. Mal abwarten wie er sich dazu äußert. Das wird ihn ein wenig beschäftigen. Vielleicht hat sich das Thema damit schon erledigt.
ZitatDas würde ich schon vorher abklären. :
Ich nicht.
Da besteht nämlich durchaus die Gefahr, das er das irgendwie in die neue Rechnung mit "einarbeitet".
Dann kannst du dich gern hier noch einmal melden. Kommt dann drauf an, was in der Mahnung steht.ZitatWas mache ich wenn er Mahnungen oder mit einem RA kommen will? :
Vielen Dank an alle für ihre Hilfe. Habe einen RA hier im Forum befragt und meine Antwort bekommen! Danke.
Was sagt der RA ? Nur so interessehalber...
Er hat mir mitteilt das der Erdbauer durch den vorgezogenen Termin eine einseitig Vertragsänderung vorgenommen hat. Dadurch müssen wir den Ausfalltag nicht begleichen.
.
ZitatWas sagt der RA ? Nur so interessehalber... :
https://www.frag-einen-anwalt.de/Ausfallkosten-Handwerker--f321833.html
gruß charly
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