Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu den Materialkosten eines Handwerkers. Und zwar hat der Handwerker das Material für die Fliesenverlegung aus dem Baumarkt gekauft. Dieses Materialgeld wurde ihm in bar übergeben. Ist es Steuerhinterziehung, wenn dieses Materialgeld (durchlaufender Posten) nicht auf der Rechnung auftaucht?
Gruß & Vielen Dank.
Johannes
Materialrechnung in bar bezahlen.
ZitatDieses Materialgeld wurde ihm in bar übergeben :
Gegen Quittung?
ZitatIst es Steuerhinterziehung, wenn dieses Materialgeld (durchlaufender Posten) nicht auf der Rechnung auftaucht? :
Nö.
Hi, danke dir für die Antwort!
Ja, die Quittung für das Material hat er mir überreicht gegen das Bargeld - eine Quittung für die Überreichung des Betrags hab ich nicht erhalten.
Kannst du das mit dem Material bei Handwerkern noch etwas genauer ausführen? Müsste er nicht als Handwerker für das Material aus dem Baumarkt MWSt. abführen? Sei es auch wenn es ein durchlaufender Posten ist?
Ich möchte mich nur absichern, auch weil gesetzlich vorgeschrieben ist, - Handwerker nicht bar zu bezahlen.
Gruß & Dank
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Welches Gesetz soll das sein?Zitatauch weil gesetzlich vorgeschrieben ist, - Handwerker nicht bar zu bezahlen. :
Die kannst du dir aber noch geben lassen.Zitateine Quittung für die Überreichung des Betrags hab ich nicht erhalten. :
Das hat nichts mit Baurecht zu tun.
-- Editiert von Anami am 07.04.2019 16:56
ZitatMüsste er nicht als Handwerker für das Material aus dem Baumarkt MWSt. abführen? :
Nö, das macht bereits der Baumarkt für ihn.
Zitatweil gesetzlich vorgeschrieben ist, - Handwerker nicht bar zu bezahlen. :
Man hat den Handwerker nicht bezahlt - man ihn Geld gegeben damit er einen Einkauf für einen erledigt.
Natürlich darf man Handwerker bar bezahlen, nur kann man dann nicht die Handwerkerkosten steuerlich geltend machen.
Natürlich darf man dem Handwerker Bargeld geben, damit dieser damit das Material bezahlt. Als Beleg hat man dann die Quittung vom Baumarkt.
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