Guten Abend,
wir wohnen in NRW und besitzen eine DHH.
2017 haben wir als Ersatz für unsere Pergola auf unserem Grundstück direkt an der Grundstücksgrenze auf einer Länge von 4m eine 2,40m hohe Mauer errichtet.
Bisher hat der Nachbar nichts dagegen unternommen. Was kann nun auf uns zukommen? Gibt es hier eine Verjährungsfrist?
Anschließend an diese Mauer hat der Nachbar auf einer Länge von 25m einen 1,80m hohen Sichtschutzzaun errichtet. Dies geschah ohne vorherige Ankündigung oder Absprache. Auf der Grenze befindet sich ein gemeinsamer 1,00m hoher Maschendrahtzaun. Der Sichtschutzzaun wurde 30cm vor den gemeinsamen Maschendrahtzaun vom Nachbarn auf dessen Grundstück errichtet.
Es handelt sich hier um ein reines Wohngebiet, ohne angrenzende landwirtschaftliche Nutzflächen.
Ist diese Errichtung Rechtens, oder haben wir hier eine rechtliche Handhabe um dem zu widersprechen?
Mit freundlichen Grüßen
BorusseMG
Streit wegen Grenzmauer und Sichtschutz
19. April 2021
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Frage vom 19. April 2021 | 20:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Streit wegen Grenzmauer und Sichtschutz
#1
Antwort vom 19. April 2021 | 20:22
Von
Status: Schüler (351 Beiträge, 179x hilfreich)
ZitatIst diese Errichtung Rechtens, oder haben wir hier eine rechtliche Handhabe um dem zu widersprechen? :
Erst einmal würde ich mich bei der Gemeinde erkundigen ob es eine Satzung über Einfriedungen in eurem Baugebiet gibt, bzw. in den gültigen Bebauungsplan schauen was dort zum Thema Einfriedungen steht. Erst wenn ich weiß was erlaubt ist u. was nicht, kann ich mir weitere Gedanken machen.
#2
Antwort vom 19. April 2021 | 20:37
Von
Status: Richter (8911 Beiträge, 1896x hilfreich)
So wie es sich anhört bauen Sie statt Pergola eine Mauer und der Nachbar friedet sich danach auch neu ein. Miteinander sprechen... würde ich mal sagen
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#3
Antwort vom 19. April 2021 | 23:37
Von
Status: Schüler (174 Beiträge, 37x hilfreich)
Zitateine 2,40m hohe Mauer errichtet :
Eine über 2m Höhe Mauer ist in NRW i.d.R. nicht mehr genehmigungsfrei. Das heißt ihr benötigt eine Baugenehmigung. Falls ihr diese nicht habt, kann der Nachbar oder auch jeder andere euch jederzeit bei der Bauaufsicht anzeigen. Wenn diese reagiert droht eine Aufforderung zum Rückbau. Eine Verjährungsfrist gibt es nicht.
Zitathat der Nachbar auf einer Länge von 25m einen 1,80m hohen Sichtschutzzaun errichtet. Dies geschah ohne vorherige Ankündigung oder Absprache. Auf der Grenze befindet sich ein gemeinsamer 1,00m hoher Maschendrahtzaun. Der Sichtschutzzaun wurde 30cm vor den gemeinsamen Maschendrahtzaun vom Nachbarn auf dessen Grundstück errichtet. :
Wenn es keine anders lautende lokale Satzung gibt oder es nach eurem Bebauungsplan nichts dagegen spricht ist hierbei vermutlich alles OK. Der Zaun steht auf Nachbars Grundstück. Somit habt ihr auch kein Mitspracherecht.
Aber da gebe ich meinem Vorsprechen Recht. Etwas befremdlich sich selbst hinter einer Mauer zu verschanzen und dann zu fragen, ob man was gegen Nachbars Zaun tun kann....
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