Konto-Pfändung trotz gezahlter GEZ-Beiträge

9. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb461498-7
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Konto-Pfändung trotz gezahlter GEZ-Beiträge

Hallo, wir haben am 3.3.2017 von unserer Bank ein Schreiben über einen Konto-Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erhalten.

Wir zahlen regelmäßig Beiträge unter der Beitragsnummer A (Beitragskonto meiner Frau). Der Pfändungsbeschluss bezieht sich auf die Beitragsnummer B (angeblich bin ich der Beitragskontoinhaber). Zur Info: Wir wohnen im gleichen Haushalt. Wir sind 2014 umgezogen und haben auch einen Nachsendeauftrag bei der Post angelegt.

Wir haben keinerlei Briefe mit der Information über offene Beitragsforderungen erhalten. Deshalb gehen wir von einem Missverständnis bzw. einer Namensverwechslung aus. Seit dem Aufklärungsbrief sind jetzt 6 Tage vergangen. Das ist fast eine Woche ohne Zugriff aufs Konto. Meine Frau ist total fertig. Wir haben noch keine Antwort von der GEZ erhalten und telefonisch werden wir nur darauf vertröstet, dass unser Anliegen baldmöglichst bearbeitet wird.

Meine Fragen:
- Kann man das ganze irgenwie beschleunigen? Rechtsanwalt?
- Sollte es ein GEZ-Missverständnis sein, können wir Schadenersatzansprüche stellen? Bzw. bleibe ich auf den 25,-€ Pfändungskosten sitzen?

Danke für die Antworten!!!

Gruß Daniel

Gebühren zahlen?

Gebühren zahlen?

Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verwaltungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



21 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Allein schon bis es zur Kontopfändung kommt, kamen zig Schreiben, die man alle schön ignoriert hat.

TE schreibt aber, dass es 0 Briefe gab. Ggf. ging das alles an die alte Adresse.
Das eigentliche Versäumnis war ggf., dem Beitragsservice einfach nicht Bescheid gegeben zu haben.

Zitat:
Sollte es ein GEZ-Missverständnis sein, können wir Schadenersatzansprüche stellen? Bzw. bleibe ich auf den 25,-€ Pfändungskosten sitzen?

Wer die Musik bestellt, bezahlt die Kapelle. Sprich: Wenn der Beitragsservice im Unrecht ist, zahlt der Beitragsservice das auch.

Zitat:
Kann man das ganze irgenwie beschleunigen? Rechtsanwalt?

Ein Gang zum Anwalt hilft ggf. die korrekten Abwehrmaßnahmen zu ergreifen. Denn ein Brief zum Beitragsservice ist nur bedingt hilfreich. Hier müsste meiner Meinung nach eine entsprechende Abwehrklage geführt werden mit den zwei Begründungen:
A) Es gab keinerlei erfolgreiche Zustellung irgendeines Beitragsbescheides
B) Ein Beitragsbescheid für die Zeit ab Umzug ist nicht zulässig, da für den gemeinsamen Haushalt bereits bezahlt wurde.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb461498-7
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Nach einigen erfolglosen Emails und einigen erfolglosen Anrufen bin ich dann doch bei der GEZ in eine zuständige Abteilung verbunden worden, die mir den Grund der Pfändung mitteilen konnten.

Grund ist: Es wurden mir an meine alte Adresse (Wohnsitz vor 2014) Beitragsbescheide bis heute zugeschickt. Diese wurden lt. GEZ von der Post zugestellt; vom Vermieter bzw. Nachmieter aber (denke ich) "großzüger Weise" entsorgt.

Die GEZ hat nun die Konten irgendwie zusammengelegt.

Der Hammer ist aber: Die Pfändung steht immer noch an! Wir müssen jetzt bei Freunden und Bekannten um Geld "betteln". Man fühlt sich ziemlich erniedrigt. Habe ich wirklich keine Handhabe?

Danke

Gruß Daniel

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb461498-7
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Noch ne Frage hinterher:

Zitat (von mepeisen):

TE schreibt aber, dass es 0 Briefe gab. Ggf. ging das alles an die alte Adresse.
Das eigentliche Versäumnis war ggf., dem Beitragsservice einfach nicht Bescheid gegeben zu haben.


Wie sieht es hier aus? Ich dachte immer ein Umzug wird der GEZ über die Einwohnermeldeämter mitgeteilt. Bin ICH verpflichtet mich bei der GEZ umzumelden?

Danke

Gruß Daniel

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Bin ICH verpflichtet mich bei der GEZ umzumelden? Aber sicher (abgesehen davon, daß es die GEZ nicht mehr gibt) - wer sich nicht ummeldet, zahlt weiter. Hatten wir hier schon x-mal - jemand zieht zum Partner oder zu den Eltern und beschwert sich, man müsse plötzlich "doppelt zahlen". Es wird aber gar nicht für die jetzt bewohnte Wohnung (des Partners oder der Eltern) gezahlt, sondern für die alte Wohnung: Die Beitragspflicht erlischt mit der Abmeldung beim BS, nicht beim Meldeamt.
Ich dachte immer ein Umzug wird der GEZ über die Einwohnermeldeämter mitgeteilt. Klar - es soll ja Leute geben, die ihren Pflichten nicht nachkommen. Das ändert aber nichts daran, daß es die Pflicht zur An- und Abmeldung beim BS gibt.

-- Editiert von muemmel am 24.03.2017 14:11

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb461498-7
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort

Mir ist das eigentlich ziemlich egal, ob die sich GEZ, Beitragsservice oder Gelddruckmaschine nennen.
Ne Frechheit finde ich aber, dass die wegen Rundfunkgebühren dir das Konto pfänden können. Und das dazu noch ohne sicherzustellen, ob du die Beitragsforderungsbriefe tatsächlich bekommen hast. Es gibt ja sowas wie Einschreiben, dadurch könnte man rausbekommen, ob du tatsächlich an der Postadresse wohnst und die Briefe ignorierst oder umgezogen bist und vergessen hast dich bei der Gelddruckmaschine umzumelden.

Und mal ehrlich: Es is sicher einfacher die Adresse eines Bank-Kontoinhabers mit der des Beitragskontos abzugleichen, um die neue Adresse herauszubekommen als eine Pfändung zu veranlassen. Ich hätte ja einen Ummeldeversäumniszuschlag von 50,-€ auch noch akzeptiert.

So sind mir aber jetzt Kosten in Höhe von 290,-€ entstanden + die Unannehmlichkeiten mit der Kontopfändung. Ich finde das in keinster Weise gerechtfertigt.

Danke

Gruß Daniel

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von fb461498-7):
Ne Frechheit finde ich aber, dass die wegen Rundfunkgebühren dir das Konto pfänden können.

Was ist daran eine Frechheit?
Warum sollen die immer nur "bitte bitte" machen dürfen?
Jeder Gläubiger darf beim Schuldner pfänden. Konto, Lohn beim Arbeitgeber, das Auto, verwertbare Sachen in der Wohnung, die Wohnung/das Haus selbst auch ... so ist das halt im einem Rechtssataat.



Zitat (von fb461498-7):
Es is sicher einfacher die Adresse eines Bank-Kontoinhabers mit der des Beitragskontos abzugleichen, um die neue Adresse herauszubekommen

Nö, da gibt es das Bankgeheimnis. Da muss man schon eine Rücklastschrift verursacht haben, damit das nicht mehr gilt.
Einfach mal so anfragen, "gib mal die Anschrift, das dürfte keine Bank machen.



Zitat (von fb461498-7):
als eine Pfändung zu veranlassen.

Das ist hingegen für die nur ein Mausklick ...



Zitat (von fb461498-7):
Bin ICH verpflichtet mich bei der GEZ umzumelden?

Ja, ist man.


Rechtsgrundlage ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sowie die Rundfunkgebührensatzungen der Landesrundfunkanstalten. Somit muss man dem Bürger das noch nicht einmal erklären, er muss sich diese Informationen selbst beschaffen.
So wie bei Gesetzen, die gelten auch. ob man sie nun gelesen hat oder nicht.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von fb461498-7):
Wie sieht es hier aus? Ich dachte immer ein Umzug wird der GEZ über die Einwohnermeldeämter mitgeteilt. Bin ICH verpflichtet mich bei der GEZ umzumelden?


Als Beitragszahler bist du verpflichtet, dich umzumelden, das ist korrekt. Problem in deinem Fall ist jedoch, dass deine Frau (verheiratet, gleicher Familienname?) alleinige? Beitragszahlerin war und nach eurem Umzug wohl auf deinen Namen eine der berüchtigten Selbstanmeldungen durch den BS oder einen seiner Beauftragten vorgenommen wurde.

Da kommst du wie von mepeisen in Antwort #2 genannt nur noch mittels Anwalt weiter, wenn du schnell was erreichen willst.

Hilfreich, wenn auch nicht zwingend, für dich dürfte hier auch sein, wenn ihr euch ordentlich beim Einwohnermeldeamt umgemeldet, das Namensschild bei Klingel und Briefkasten entfernt habt und nach Möglichkeit der Nachmieter unmittelbar nach euch eingezogen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Enzo0146
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

ein großer Teil der Antworten ist schon eine mächtige Zumutung. Warum? weil viele Antwortenden keine Ahnung von der Arbeitsweise der GEZ und noch weniger persönliche Erfahrung mit der GEZ haben.

Die GEZ (jetzt kommt gleich der Hinweis ARD/ZDF Rundfung Beitragsservice, Köln) im Volksmund noch immer GEZ, weil alter Wein in neuem Gewand, nutzt ein vereinfachtes Mahn- und Vollstreckungsverfahren. Wer noch niemals in die Fänger der GEZler gekommen ist, wird diese Vorgehensweise nicht glauben. IGNORANZ pur, weil jeder Mensch bei den GEZ, wie zu alten Zeiten, als Beitragspreller gesehen wird.

Und so hat die Politik dem Treiben mit der Umstellung auf den Haushalt zugestimmt.
Was hat sich geändert? im Prinzip nichts. Die Schnüffler klingeln nicht mehr an der Haustür sondern gleichen Datenbestände mit den örtlichen Meldeämtern ab. Und dann werden vom Beitragsservice DIREKTANMELDUNGEN selbständig vorgenommen, wenn Personen nicht in der Datenbank des Beitragsservice gefunden werden.

Warum findet der Beitragsservice soviele Personen nicht? Weil die EDV nicht auf die neuen Anforderungen umgestellt wurde. Bisher war jeder Bürger zur Rundfunkgebühr verpflichtet. Seit 2013 ist ein Haushalt mit allen Haushaltsmitgliedern gesamtschuldnerisch zahlungsverpflichtet und haftbar. Der Beitragsservice kennt aber nur ein einziges Haushaltsmitglied. Dieser Person hat er eine Teilnehmernummer verpasst, die dann an der Person klebt. Alle anderen sind nicht auf dem Schirm.
Bei einer Veränderung im Haushalt, passiert es dann schnell, dass irgendwelche Personen ohne bisheriger Teilnehmernummer eine Teilnehmernummer zugeordnet und als Beitragspflichtige angeschrieben werden.

Durch das heitere Durcheinander verursacht durch die Arbeitsweise der GEZler leiden die Kudnen, die vielen Rundfunkbeitragszahler. siehe **************

-- Editiert von Moderator am 12.08.2017 17:13

Signatur:

----------------------------------------------------------------------------------------------------

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Enzo0146
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Bin ICH verpflichtet mich bei der GEZ umzumelden? Aber sicher (abgesehen davon, daß es die GEZ nicht mehr gibt) - wer sich nicht ummeldet, zahlt weiter. Hatten wir hier schon x-mal - jemand zieht zum Partner oder zu den Eltern und beschwert sich, man müsse plötzlich "doppelt zahlen". Es wird aber gar nicht für die jetzt bewohnte Wohnung (des Partners oder der Eltern) gezahlt, sondern für die alte Wohnung: Die Beitragspflicht erlischt mit der Abmeldung beim BS, nicht beim Meldeamt.
Ich dachte immer ein Umzug wird der GEZ über die Einwohnermeldeämter mitgeteilt. Klar - es soll ja Leute geben, die ihren Pflichten nicht nachkommen. Das ändert aber nichts daran, daß es die Pflicht zur An- und Abmeldung beim BS gibt.

-- Editiert von muemmel am 24.03.2017 14:11


Hallo muemmel,

ich möchte gerne den Paragraphen lesen, in dem die Pflicht zur Abmeldung steht. Was ist denn das für ein Quatsch? Nur weil die GEZ das auf ihrer Webseite schreibt, muss man nicht alles nachplappern.

Seit dem 1. Januar 2013 gilt der Haushalt als Rundfunkbeitragszahler. Wenn der Beitragsservice es mit seiner EDV nicht auf die Reihe bekommt zu erkennen, welche Personen in einem Haushalt wohnen, ist das ein Problem des Beitragsservice. NICHT aber des Haushaltsmitglieds.

Der Beitragsservice verursacht seit 2013 ein zunehmendes Durcheinander und mahnt Personen an, die in einem Haushalt wohnen der bereits Rundfunkgebühren bezahlt. Dieses Durcheinander ist auch an den exorbitant gestiegenen Zwangsvollstreckungen nachzulesen.

Natürlich erzählt der Beitragsservice landauf-landab, dass angeblich die Zahl der Beitragsverweigerer so enorm gestiegen sind. Der Beitragsservice ist aber in Erklärungsnot, wenn die DIREKTANMELDUNGEN nur zu einem Drittel voll ertragswirksam sind, weil der große Teil von zwei Drittel Personen sind, die bezahlen oder befreit sind.

Signatur:

----------------------------------------------------------------------------------------------------

1x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Enzo0146):
Bisher war jeder Bürger zur Rundfunkgebühr verpflichtet.

Nö, war er nicht.
Ist er auch heute noch nicht.



Zitat (von Enzo0146):
ich möchte gerne den Paragraphen lesen, in dem die Pflicht zur Abmeldung steht.

§2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)



Zitat (von Flo Ryan):
Meld dich doch einfach nochmal, sobald du auch Ahnung von dem hast, was du schreibst

Stimmt, es fehlt offensichtlich an der Kenntnis elementarster Grundlagen.



Eigentlich wollte er wohl nur die merkwürdige Seite promoten die er da verlinkt hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

ich möchte gerne den Paragraphen lesen, in dem die Pflicht zur Abmeldung steht. Was ist denn das für ein Quatsch? Nur weil die GEZ das auf ihrer Webseite schreibt, muss man nicht alles nachplappern. Tja, wenn Sie den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag jemals gelesen hätten, würden Sie ihn kennen - aber soweit, daß man sich mal diese Mühe macht, geht Ihr "Engament" dann auch wieder nicht, was?
weil viele Antwortenden keine Ahnung von der Arbeitsweise der GEZ und noch weniger persönliche Erfahrung mit der GEZ haben. Immerhin sind wir nicht so faul, daß uns schon das Lesen des RBStV überfordert...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Wenn der Beitragsservice es mit seiner EDV nicht auf die Reihe bekommt zu erkennen, welche Personen in einem Haushalt wohnen

An dem Punkt habe ich endgültig kräftig angefangen zu lachen.
Es gibt in Deutschland nirgendwo irgendeinen umfassenden Datenbestand, der führt, wer in welchem Haushalt lebt. Nun einen Vorwurf in Richtung Beitragsservice zu formulieren, dass deren EDV so etwas nicht erkennen würde, was faktisch unmöglich für eine EDV zu erkennen ist, dann auch noch gleichzeitig ein Versäumnis abzuleiten, weil diese Unmöglichkeit bei Verweigerung der Beitragspflichtigen zur Zusammenarbeit nicht möglich gemacht wird. Ja, ich komme aus dem Lachen nicht mehr raus.

Ich habe ja schon viel Unsinn von den sogenannten GEZ-Verweigerern gelesen. Aber dieser Unfug ist wirklich der mit Abstand lächerlichste, den sie sich ausgedacht haben. Applaus dafür. You made my day.



-- Editiert von mepeisen am 15.08.2017 10:15

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ohne einen bestandskräftigen Bescheid darf die GEZ keine Pfändung durchführen. Damit ein Bescheid bestandskräftig wird, muss Dieser zumindest dem Schuldner zugestellt werden. Das passierte hier aber nicht.

Pfändung ist illegal. Die GEZ (Beitragsservice bzw. zuständige Rundfunkanstalt) muss die Zustellung des Bescheids nachweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

vundaal76 liegt richtig, die Zustellung des Bescheids ist nicht erfolgt.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Enzo0146):
Wenn der Beitragsservice es mit seiner EDV nicht auf die Reihe bekommt zu erkennen, welche Personen in einem Haushalt wohnen, ist das ein Problem des Beitragsservice. NICHT aber des Haushaltsmitglieds.


Na dann:

Adresse: An der Schanz 2, 50735 Köln

2014 lebten an dieser Adresse 236 Damen, 234 Herren, 37 Hunde, 4 Schulkinder und 2 Kleinkinder in rund 350 Wohneinheiten.
Lassen wir die Hunde und Kinder mal raus, dann sagen Sie mir jetzt bitte, wer dieser 470 Bewohner, in welcher Wohnung, mit wem zusammen gewohnt hat.

Ich warte......

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

So wie ich den Eingangspost verstehe ist man 2014 gemeinsam umgezogen und hatte keine Kenntnis eines zweiten Beitragskontos. Also hat man für den gemeinsamen Haushalt schon vorher gezahlt und macht es weiterhin. Kann da jetzt auch keine Pflicht erkennen, dass jeder im Haushalt sich beim Beitragsservice ummelden muss.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Kann da jetzt auch keine Pflicht erkennen, dass jeder im Haushalt sich beim Beitragsservice ummelden muss.

Korrekt, wenn bereits gezahlt wurde und das Haushalts-Beitragskonto korrekt umgemeldet wurde, was laut TE der Fall ist.

Da jetzt form- und fristgerechtes Handeln gefragt ist und bereits eine Pfändung läuft, würde ich empfehlen einen versierten Anwalt zu beauftragen, um die Bestandskraft der Bescheide anzugreifen (Stichwort fehlerhafte Zustellung) sowie die Zahlungspflicht als solche anzugreifen. Es macht m.E. wenig Sinn hier selbst weiter zu basteln. Bisher lief das beim Beitragsservice weitestgehend automatisiert, d.h. beim Eingang von Anwaltspost wird der Vorgang vermutlich erstmals qualifiziert durchleuchtet.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Leute, ich wollte euch mal höflichst darauf aufmerksam machen, dass die ursprüngliche Diskussion vom März diesen Jahres ist und Enzo0146 hier einen fast halbes Jahr alten Thread "ausgegraben" hat.

Wenn der TE in der Zwischenzeit nichts unternommen hatte, ist die Pfändung wohl mittlerweile längst durch...

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von arnonym117):
Wenn der TE in der Zwischenzeit nichts unternommen hatte, ist die Pfändung wohl mittlerweile längst durch...


Des is uns wurscht. :grins:

Signatur:

Meine persönliche Meinung

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.641 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen