nach Todesfall nervt die GEZ

9. Juni 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.06.2023 14:22:43
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
nach Todesfall nervt die GEZ

Mein Vater ist im Dez.22 verstorben. Der Bestatter hat als Service gleich mit die GEZ, oder wie dieser Haufen sich auch momentan nennen mag, abgemeldet. Bald darauf flatterte das erste Schreiben der GEZ ins Haus. Ich solle doch Auskunft darüber geben, wer künftig unter dieser Wohnadresse leben würde. Ich wohne normalerweise ganz woanders und löse hier nur den väterlichen Haushalt auf. Selbstverständlich bezahle ich unter meiner Meldeadresse zähneknirschend GEZ-Gebühr. Also habe ich diese Schreiben ignoriert. Mittlerweile wird man etwas frecher. Ich soll mich unter der Adresse meines verstorbenen Vaters erneut bei der GEZ anmelden und bezahlen!
Die Webseite der GEZ ist für die Katz. Dort kann man sich praktisch nur anmelden oder ummelden. Also ans Telefon, obwohl mir selbst 20 Cent für diese (Beleidigung editiert) zu schade sind. Ob meinem Gesprächspartner nicht bekannt sei, das man nicht doppelt GEZ Gebühren bezahlen muß. Ja schon, aber man muß sich davon befreien lassen. Hä, befreien wovon. Ich bezahle doch unter der Adresse meines Vaters gar nichts. Ich hätte angeblich einen Zweitwohnsitz unter dieser Adresse. Das stimmt aber gar nicht! Ich bin da gar nicht gemeldet. Nun soll ich beweisen, das ich keinen Zweitwohnsitz bei meinen verstorbenen Vater habe.
(Beleidigung editiert)

-- Editiert von Moderator topic am 10. Juni 2023 18:42

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12 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37015 Beiträge, 6227x hilfreich)

Zitat (von Mikrobi):
Wie kann ich mich gegen diesen GEZ- Terror wehren?
zB sachlich?
Wenn du hier weiter so herumfauchst, wird es knapp mit guten Antworten, fürchte ich.
HIER ist nicht die gez.
Hier gibt es Möglichkeiten, mit der gez zu kommunizieren:

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/kontakt/index_ger.html

Terror seit wann? Wie viele Briefe? Sind diese terroristisch formuliert? Dann gern ignorieren und auf den Vollstreckungsbescheid warten.

Zitat (von Mikrobi):
Ich solle doch Auskunft darüber geben, wer künftig unter dieser Wohnadresse leben würde.
Hast du bzw. der Bestatter sachlich und nachweisbar mitgeteilt, dass dort dein Vater wohnte, zahlte und verstarb? Hast du den Bestatter gefragt, WAS er WANN für dich bei der gez gemacht hat?
Hast du geprüft, wann/ob du evtl. ein 2-Wohnsitz bei deinem Vater hattest?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von Mikrobi):
Ich soll mich unter der Adresse meines verstorbenen Vaters erneut bei der GEZ anmelden und bezahlen!

Zu wann wurde die Wohnung denn gekündigt / aufgegeben?



Zitat (von Mikrobi):
Wie kann ich mich gegen diesen GEZ- Terror wehren?

Gar nicht ... es gibt schlicht keinen GEZ- Terror und gegen was das es nicht gibt kann man sich auch nicht wehren ...



Zitat (von Mikrobi):
Der Bestatter hat als Service gleich mit die GEZ, oder wie dieser Haufen sich auch momentan nennen mag, abgemeldet.

Dann sollte man sich doch mal als erstes mit dieser Abmeldung beschäftigen, was da so alles drin steht. Eventuell findet sich schon da die Lösung.



Zitat (von Mikrobi):
Also habe ich diese Schreiben ignoriert.

Kann man machen, ist öfters aber kontraproduktiv.
Ein Zweizeiler das man sich doch bitte sinnvollerweise mit solche Fragen an Leute wenden möge, die solche Fragen auch beantworten könnten (z.B. Vermieter) wäre vermutlich sinnvoller gewesen.



Zitat (von Mikrobi):
Dort kann man sich praktisch nur anmelden oder ummelden.

Naja, da kann man durchaus noch mehr - falls es nicht am Klicktalent mangelt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1813 Beiträge, 226x hilfreich)

Zitat (von Mikrobi):
Ich solle doch Auskunft darüber geben, wer künftig unter dieser Wohnadresse leben würde.


Miete oder Eigentum?

Sollte die Wohnung immer noch leerstehen, tendiere ich dazu, weitere Schreiben zu ignorieren.

Sobald ein Feststellungsbescheid ergeht, müsstest du allerdings tätig werden.

Zitat (von Anami):
Terror seit wann? Wie viele Briefe? Sind diese terroristisch formuliert? Dann gern ignorieren und auf den Vollstreckungsbescheid warten.


Vor dem Vollstreckungsbescheid steht der Feststellungsbescheid, und so weit sind wir hier ja noch nicht.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33915 Beiträge, 17617x hilfreich)

Also ans Telefon, obwohl mir selbst 20 Cent für diese (Beleidigung editiert) zu schade sind. Die Erfindung der Flatrate ging ebenso an Ihnen vorbei wie die Schaffung des Beitragsservices?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12016 Beiträge, 4431x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Die Erfindung der Flatrate ging ebenso an Ihnen vorbei wie die Schaffung des Beitragsservices?


Service-Telefon: 01806 xxxxxxxxx
*20 Cent pro Anruf aus allen deutschen Netzen

:wink:

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#10
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(547 Beiträge, 188x hilfreich)

Zitat (von Mikrobi):
Mein Vater ist im Dez.22 verstorben. Der Bestatter hat als Service gleich mit die GEZ, oder wie dieser Haufen sich auch momentan nennen mag, abgemeldet.


Dann wurde also zunächst erfolglich eine Abmeldung vollzogen.
Zitat (von Mikrobi):
Ich soll mich unter der Adresse meines verstorbenen Vaters erneut bei der GEZ anmelden und bezahlen!


Hier geht es um eine Neuanmeldung. Vermutlich im Rahmen des Meldedatenabgleiches.
Zitat (von Mikrobi):
Ich hätte angeblich einen Zweitwohnsitz unter dieser Adresse. Das stimmt aber gar nicht! Ich bin da gar nicht gemeldet.


Sicher? Sie wären nicht der erste der unter dem elterlichen Wohnsitz noch mit Nebenwohnsitz gemeldet ist.

Hier würde ich mal schleunigst eine Klärung beim Einwohnermeldeamt vornehmen.

Wenn der Beitragssersevice nämlich feststellt es würde ein zumindest melderechtlich geführter Wohnsitz vorliegen, dann kommt diese Information direkt vom Einwohnermeldeamt - nicht aus dem Telefonbuch.

...vermutlich ist der Beitragsservice besser informiert als Sie selbst.

Zitat (von Mikrobi):
Die Webseite der GEZ ist für die Katz. Dort kann man sich praktisch nur anmelden oder ummelden.


Unsinn. Es gibt mehr als 10 verschiedene Formulare. In einem kann man auch Freitext eintippen und Anhänge anhängen.

Sind Sie womöglich einfach zu faul sich durchzuklicken?

Zitat (von Mikrobi):
Ob meinem Gesprächspartner nicht bekannt sei, das man nicht doppelt GEZ Gebühren bezahlen muß.


Da liegen Sie falsch, nicht Ihr Gesprächspartner. Offensichtlich haben Sie das Prinzip eines Antragsverfahrens nicht verstanden.

Zitat (von Mikrobi):
Ja schon, aber man muß sich davon befreien lassen. Hä, befreien wovon. Ich bezahle doch unter der Adresse meines Vaters gar nichts. Ich hätte angeblich einen


Sie werden eine Nachforderung erhalten wenn sie keine Befreiung bewilligt bekommen und beim Einwohnermeldeamt ein Wohnsitz gemeldet ist.

Was irgendwie zu vermuten ist...

Sie treten hier verbal wie die Axt im Walde auf. Selten ein gutes Zeichen dahingehend, dass man richtig mit seiner Einschätzung liegt.

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#11
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1813 Beiträge, 226x hilfreich)

Zitat (von Dezent):
Sicher? Sie wären nicht der erste der unter dem elterlichen Wohnsitz noch mit Nebenwohnsitz gemeldet ist.


Wenn das so wäre, wüsste der TE das vermutlich.

Auf der anderen Seite ist natürlich fraglich, warum der Beitragsservice das behauptet, wenn es nicht so ist.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Dezent
Status:
Praktikant
(547 Beiträge, 188x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Wenn das so wäre, wüsste der TE das vermutlich.


Es kommt regelmäßig vor das Nebenwohnsitze "vergessen" werden - kann ich aus praktischer und nicht nur theoretischer Erfahrung berichten.

Gerade der Zweitwohnsitz im elterlichen Haushalt ist ein Klassiker.

Ein Beispiel, von vielen möglichen:

Ein Junger Mensch zieht z.B. fürs Studium zuhause aus. Will nicht alle Wurzeln kappen, weiß auch noch nicht wo "die Reise" hingeht. Also wird "zuhause" (bei den Eltern) erstmal ein Zweitwohnsitz angemeldet. Dann wird das Studium durchgezogen, die erste eigene Wohnung bezogen und...........zack: Nebenwohnsitz bzw. dessen Abmeldung vergessen.

Zitat (von Nana71):
Auf der anderen Seite ist natürlich fraglich, warum der Beitragsservice das behauptet, wenn es nicht so ist.


Deshalb ja.

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