Mein Vater ist im Dez.22 verstorben. Der Bestatter hat als Service gleich mit die GEZ, oder wie dieser Haufen sich auch momentan nennen mag, abgemeldet. Bald darauf flatterte das erste Schreiben der GEZ ins Haus. Ich solle doch Auskunft darüber geben, wer künftig unter dieser Wohnadresse leben würde. Ich wohne normalerweise ganz woanders und löse hier nur den väterlichen Haushalt auf. Selbstverständlich bezahle ich unter meiner Meldeadresse zähneknirschend GEZ-Gebühr. Also habe ich diese Schreiben ignoriert. Mittlerweile wird man etwas frecher. Ich soll mich unter der Adresse meines verstorbenen Vaters erneut bei der GEZ anmelden und bezahlen!
Die Webseite der GEZ ist für die Katz. Dort kann man sich praktisch nur anmelden oder ummelden. Also ans Telefon, obwohl mir selbst 20 Cent für diese (Beleidigung editiert) zu schade sind. Ob meinem Gesprächspartner nicht bekannt sei, das man nicht doppelt GEZ Gebühren bezahlen muß. Ja schon, aber man muß sich davon befreien lassen. Hä, befreien wovon. Ich bezahle doch unter der Adresse meines Vaters gar nichts. Ich hätte angeblich einen Zweitwohnsitz unter dieser Adresse. Das stimmt aber gar nicht! Ich bin da gar nicht gemeldet. Nun soll ich beweisen, das ich keinen Zweitwohnsitz bei meinen verstorbenen Vater habe.
(Beleidigung editiert)
-- Editiert von Moderator topic am 10. Juni 2023 18:42
nach Todesfall nervt die GEZ
9. Juni 2023
Thema abonnieren
Frage vom 9. Juni 2023 | 20:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
nach Todesfall nervt die GEZ
#1
Antwort vom 9. Juni 2023 | 20:27
Von
Status: Unbeschreiblich (37015 Beiträge, 6227x hilfreich)
zB sachlich?ZitatWie kann ich mich gegen diesen GEZ- Terror wehren? :
Wenn du hier weiter so herumfauchst, wird es knapp mit guten Antworten, fürchte ich.
HIER ist nicht die gez.
Hier gibt es Möglichkeiten, mit der gez zu kommunizieren:
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/kontakt/index_ger.html
Terror seit wann? Wie viele Briefe? Sind diese terroristisch formuliert? Dann gern ignorieren und auf den Vollstreckungsbescheid warten.
Hast du bzw. der Bestatter sachlich und nachweisbar mitgeteilt, dass dort dein Vater wohnte, zahlte und verstarb? Hast du den Bestatter gefragt, WAS er WANN für dich bei der gez gemacht hat?ZitatIch solle doch Auskunft darüber geben, wer künftig unter dieser Wohnadresse leben würde. :
Hast du geprüft, wann/ob du evtl. ein 2-Wohnsitz bei deinem Vater hattest?
#2
Antwort vom 9. Juni 2023 | 21:02
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)
ZitatIch soll mich unter der Adresse meines verstorbenen Vaters erneut bei der GEZ anmelden und bezahlen! :
Zu wann wurde die Wohnung denn gekündigt / aufgegeben?
ZitatWie kann ich mich gegen diesen GEZ- Terror wehren? :
Gar nicht ... es gibt schlicht keinen GEZ- Terror und gegen was das es nicht gibt kann man sich auch nicht wehren ...
ZitatDer Bestatter hat als Service gleich mit die GEZ, oder wie dieser Haufen sich auch momentan nennen mag, abgemeldet. :
Dann sollte man sich doch mal als erstes mit dieser Abmeldung beschäftigen, was da so alles drin steht. Eventuell findet sich schon da die Lösung.
ZitatAlso habe ich diese Schreiben ignoriert. :
Kann man machen, ist öfters aber kontraproduktiv.
Ein Zweizeiler das man sich doch bitte sinnvollerweise mit solche Fragen an Leute wenden möge, die solche Fragen auch beantworten könnten (z.B. Vermieter) wäre vermutlich sinnvoller gewesen.
ZitatDort kann man sich praktisch nur anmelden oder ummelden. :
Naja, da kann man durchaus noch mehr - falls es nicht am Klicktalent mangelt.
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#3
Antwort vom 10. Juni 2023 | 07:27
Von
Status: Lehrling (1813 Beiträge, 226x hilfreich)
ZitatIch solle doch Auskunft darüber geben, wer künftig unter dieser Wohnadresse leben würde. :
Miete oder Eigentum?
Sollte die Wohnung immer noch leerstehen, tendiere ich dazu, weitere Schreiben zu ignorieren.
Sobald ein Feststellungsbescheid ergeht, müsstest du allerdings tätig werden.
ZitatTerror seit wann? Wie viele Briefe? Sind diese terroristisch formuliert? Dann gern ignorieren und auf den Vollstreckungsbescheid warten. :
Vor dem Vollstreckungsbescheid steht der Feststellungsbescheid, und so weit sind wir hier ja noch nicht.
#4
Antwort vom 10. Juni 2023 | 18:44
Von
Status: Unbeschreiblich (33915 Beiträge, 17617x hilfreich)
Also ans Telefon, obwohl mir selbst 20 Cent für diese (Beleidigung editiert) zu schade sind. Die Erfindung der Flatrate ging ebenso an Ihnen vorbei wie die Schaffung des Beitragsservices?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#9
Antwort vom 12. Juni 2023 | 08:24
Von
Status: Philosoph (12016 Beiträge, 4431x hilfreich)
ZitatDie Erfindung der Flatrate ging ebenso an Ihnen vorbei wie die Schaffung des Beitragsservices? :
Service-Telefon: 01806 xxxxxxxxx
*20 Cent pro Anruf aus allen deutschen Netzen

#10
Antwort vom 12. Juni 2023 | 10:34
Von
Status: Praktikant (547 Beiträge, 188x hilfreich)
ZitatMein Vater ist im Dez.22 verstorben. Der Bestatter hat als Service gleich mit die GEZ, oder wie dieser Haufen sich auch momentan nennen mag, abgemeldet. :
Dann wurde also zunächst erfolglich eine Abmeldung vollzogen.
ZitatIch soll mich unter der Adresse meines verstorbenen Vaters erneut bei der GEZ anmelden und bezahlen! :
Hier geht es um eine Neuanmeldung. Vermutlich im Rahmen des Meldedatenabgleiches.
ZitatIch hätte angeblich einen Zweitwohnsitz unter dieser Adresse. Das stimmt aber gar nicht! Ich bin da gar nicht gemeldet. :
Sicher? Sie wären nicht der erste der unter dem elterlichen Wohnsitz noch mit Nebenwohnsitz gemeldet ist.
Hier würde ich mal schleunigst eine Klärung beim Einwohnermeldeamt vornehmen.
Wenn der Beitragssersevice nämlich feststellt es würde ein zumindest melderechtlich geführter Wohnsitz vorliegen, dann kommt diese Information direkt vom Einwohnermeldeamt - nicht aus dem Telefonbuch.
...vermutlich ist der Beitragsservice besser informiert als Sie selbst.
ZitatDie Webseite der GEZ ist für die Katz. Dort kann man sich praktisch nur anmelden oder ummelden. :
Unsinn. Es gibt mehr als 10 verschiedene Formulare. In einem kann man auch Freitext eintippen und Anhänge anhängen.
Sind Sie womöglich einfach zu faul sich durchzuklicken?
ZitatOb meinem Gesprächspartner nicht bekannt sei, das man nicht doppelt GEZ Gebühren bezahlen muß. :
Da liegen Sie falsch, nicht Ihr Gesprächspartner. Offensichtlich haben Sie das Prinzip eines Antragsverfahrens nicht verstanden.
ZitatJa schon, aber man muß sich davon befreien lassen. Hä, befreien wovon. Ich bezahle doch unter der Adresse meines Vaters gar nichts. Ich hätte angeblich einen :
Sie werden eine Nachforderung erhalten wenn sie keine Befreiung bewilligt bekommen und beim Einwohnermeldeamt ein Wohnsitz gemeldet ist.
Was irgendwie zu vermuten ist...
Sie treten hier verbal wie die Axt im Walde auf. Selten ein gutes Zeichen dahingehend, dass man richtig mit seiner Einschätzung liegt.
#11
Antwort vom 12. Juni 2023 | 12:37
Von
Status: Lehrling (1813 Beiträge, 226x hilfreich)
ZitatSicher? Sie wären nicht der erste der unter dem elterlichen Wohnsitz noch mit Nebenwohnsitz gemeldet ist. :
Wenn das so wäre, wüsste der TE das vermutlich.
Auf der anderen Seite ist natürlich fraglich, warum der Beitragsservice das behauptet, wenn es nicht so ist.
#12
Antwort vom 12. Juni 2023 | 15:12
Von
Status: Praktikant (547 Beiträge, 188x hilfreich)
ZitatWenn das so wäre, wüsste der TE das vermutlich. :
Es kommt regelmäßig vor das Nebenwohnsitze "vergessen" werden - kann ich aus praktischer und nicht nur theoretischer Erfahrung berichten.
Gerade der Zweitwohnsitz im elterlichen Haushalt ist ein Klassiker.
Ein Beispiel, von vielen möglichen:
Ein Junger Mensch zieht z.B. fürs Studium zuhause aus. Will nicht alle Wurzeln kappen, weiß auch noch nicht wo "die Reise" hingeht. Also wird "zuhause" (bei den Eltern) erstmal ein Zweitwohnsitz angemeldet. Dann wird das Studium durchgezogen, die erste eigene Wohnung bezogen und...........zack: Nebenwohnsitz bzw. dessen Abmeldung vergessen.
ZitatAuf der anderen Seite ist natürlich fraglich, warum der Beitragsservice das behauptet, wenn es nicht so ist. :
Deshalb ja.
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