Alleinerbe - Pflichteil der Mutter

15. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
sly1806
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Alleinerbe - Pflichteil der Mutter

Guten Morgen,

mir wurde heute vom Nachlassgericht das Testament der verstorbenen (nicht verwandt oder verschwägert) zugeschickt. Laut diesem bin ich als Alleinerbe aufgeführt und kann nun einen Erbschein beantragen. Hebt dieses "Alleinerbe" nun den Pflichteil der mit der Tochter verstrittenen Mutter (einzige Verwandte) auf oder ist sie weiterhin Pflichtteilsberechtigt. Wenn ja, wie Hoch ist dann der Pflichtteil der Mutter?

Hinzu hat es zum Zeitpunkt des Testaments eine Immobilie (MFH) gegeben, die mittlerweile (noch vor Tod) aber verkauft wurde. Laut Testament soll eine gewisse Person dort für eine kleine Wohnung ein lebenslanges Wohnrecht bekommen. Da das Haus aber nicht mehr zur Erbmasse gehört und auch diese Person nicht mehr dort wohnt, ist diese Verfügung somit -anlehnend auf den § 2169 BGB- aufgehoben oder besteht ggf. ein geldwerter Ausgleich an diese Person?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46276 Beiträge, 16417x hilfreich)

Zitat:
Hebt dieses "Alleinerbe" nun den Pflichteil der mit der Tochter verstrittenen Mutter (einzige Verwandte) auf oder ist sie weiterhin Pflichtteilsberechtigt.


Die Tochter ist weiterhin pflichtteilsberechtigt, da der Pflichtteil ja gerade für den Fall der vollständigen Enterbung greift.

Zitat:
Wenn ja, wie Hoch ist dann der Pflichtteil der Mutter?


50%

Zitat:
Da das Haus aber nicht mehr zur Erbmasse gehört und auch diese Person nicht mehr dort wohnt, ist diese Verfügung somit -anlehnend auf den § 2169 BGB- aufgehoben


Richtig

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